„Wir hegen keinen Groll dagegen“ Bonner Tanzschule scheitert mit Klage gegen Lockdown-Schließungen

Bonn/Münster · Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat die Klage einer Bonner Tanschule gegen Betriebsschließungen im ersten Corona-Lockdown abgelehnt. Warum hat der Inhaber überhaupt geklagt?

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Klage der Bonner Tanzschule abgewiesen.

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Klage der Bonner Tanzschule abgewiesen.

Foto: dpa/Dieter Menne

Das NRW-Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat am Donnerstag die Normenkontrollklagen der Tanzschule Tanzhaus Bonn gegen die Betriebsschließungen im ersten Lockdown abgewiesen. Neben der Tanzschule scheiterten auch ein Fitnessstudio aus Bielefeld und ein Gastronomiebetrieb aus Essen mit ihren Klagen. „Wir hegen keinen Groll dagegen, dass so entschieden wurde“, sagte Timo Müller, Inhaber des Tanzhauses Bonn und Wirtschaftsanwalt, nach dem Urteil dem GA.

Die Antragsteller hätten sich darauf berufen, dass diese Verordnung nicht auf einer „hinreichenden Ermächtigungsgrundlage beruhte und die Regelungen sie in ihren Grundrechten, insbesondere ihrer Berufsfreiheit, verletzten“, teilte das OVG Münster am Donnerstagnachmittag mit. Das Gericht urteilte jedoch: „Die Betriebsschließungen in der ersten Corona-Welle im Frühjahr 2020 durch die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 22. März 2020 waren rechtmäßig.“ Mit der Generalklausel im Infektionsschutzgesetz des Bundes habe im Frühjahr 2020 eine hinreichende gesetzliche Grundlage für die Betriebsschließungen vorgelegen. Die Maßnahmen seien außerdem verhältnismäßig gewesen.

„Zweieinhalb Jahre später ist die Lage deutlich entspannter, der Staat hat viel getan durch Maßnahmen und Entschädigungen“, sagte Müller, der nach eigenen Angaben nicht plant, in Revision zu gehen. Er habe die Klage im April 2020 eingereicht: „Gerade zu Beginn der Pandemie war noch völlig unabsehbar, wie sich die Schließungen auswirken, und wir sahen eine große Gefahr für das Unternehmen.“ Derartige Grundrechtseinschritte in die Berufsfreiheit habe es noch nie zuvor gegeben.

„Es war eine rein professionelle Entscheidung, nicht zuletzt aus Verantwortung gegenüber den Mitarbeitenden, die zum großen Teil ihren Lebensunterhalt durch die Arbeit bei uns sichern“, sagte Müller. Dass es Staatshilfe geben würde, sei zu diesem Zeitpunkt noch nicht klar gewesen.

(dpa)
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