Fall landet vor Bundesarbeitsgericht Bonner Uniklinik verlangt von Ärzten „tarifwidrige Rufbereitschaft“

Bonn · Die Bonner Uniklinik verlangt von ihren Ärzten nachts und an Wochenenden tarifwidrige Rufdienste - so lautet das Urteil des Landesarbeitsgerichts. Jetzt geht der Fall in die Revision.

 Einhalt gebieten will Dr. Burkhard Klein den aktuellen Arbeitszeitregelungen an der Uniklink Bonn.

Einhalt gebieten will Dr. Burkhard Klein den aktuellen Arbeitszeitregelungen an der Uniklink Bonn.

Foto: Meike Böschemeyer

Hat die Bonner Uniklinik (UKB) jahrelang ihr leitendes ärztliches Personal mit rechtswidrigen Anordnungen zu Rufbereitschaften außerhalb der Dienstzeiten herangezogen? Mit eben dieser Frage wird sich im März das Bundesarbeitsgericht in Erfurt beschäftigen. Das Landesarbeitsgericht in Köln hatte in zweiter Instanz im vergangenen Jahr eindeutig gegen die Klinikleitung geurteilt. „Die Tarifwidrigkeit der angeordneten Rufbereitschaften steht außer Frage und lag damit auch für die Beklagte (die Uniklinik, Red.) auf der Hand“, heißt es wörtlich in der schriftlichen Urteilsbegründung, die dem GA vorliegt. Die Klinikleitung strengte dennoch die Revision an.