Verhandlung vor der Zivilkammer Bonner Unternehmer muss wegen gefälschter Arztrechnungen zahlen

Bonn · Ein Bonner Unternehmer hatte eine Erkrankung erfunden und jahrelang Arztrechnungen gefälscht. Nun muss er seiner Krankenkasse knapp 56.000 Euro zurückerstatten.

 Jahrelang hatte der Bonner Unternehmer Arztrechnungen gefälscht.

Jahrelang hatte der Bonner Unternehmer Arztrechnungen gefälscht.

Foto: picture alliance / Sebastian Gol

Neun Jahre lang, von April 2006 bis Dezember 2015, hatte ein gescheiterter Bonner Unternehmer – offenbar in großer Geldnot – eine Erkrankung erfunden, die Arztrechnungen gefälscht und diese regelmäßig bei seiner privaten Krankenversicherung eingereicht. Aber die Geschichten, die der 52-Jährige im Gütetermin vor dem Bonner Landgericht zu seiner Verteidigung erzählt hatte, wurden immer abstruser, so dass die Richter der 9. Zivilkammer ihm schließlich kein Wort mehr glaubten. Wie Gerichtssprecher Tobias Gülich am Montag bestätigte, wurde der Klage der geschädigten privaten Krankenversicherung im vollem Umfang stattgegeben. Damit muss der „Patient“ die erfundenen Heilbehandlungskosten in Höhe von 55.638 Euro zurückzahlen.

Der Fall war aufgeflogen, weil der studierte Wirtschaftsfachmann sogar noch Rechnungen eingereicht hat, als der ihn angeblich behandelnde Arzt bereits verstorben war. Einem Mitarbeiter der Versicherung war zunächst aufgefallen, dass die Liquidationen ein „auffälliges Layoutmuster“ hatten. Seltsam erschien ihm auch, dass sich über viele Jahre Diagnose und Behandlung – die regelmäßige Entfernung von eitrigen Karbunkeln – stereotyp wiederholten.

Der 52-Jährige wurde angezeigt und schließlich im Frühjahr 2018 wegen gewerbsmäßigen, schweren Betruges und Urkundenfälschung zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. In diesem Strafverfahren hatte der Angeklagte eingeräumt, dass er die Rechnungen nach dem Tod des Arztes gefälscht habe. Aber die Fälschungen in den Jahren zuvor hat er bis zum Schluss bestritten.

Die Zivilrichter jedoch waren sich sicher, dass der 52-Jährige, seit 15 Jahren arbeitsunfähig, sogar die ganze Erkrankung erfunden hat. Dafür gebe es genügend Indizien, heißt es im Urteil. Neben den ungewöhnlich häufigen Entfernungen von Geschwüren (angeblich alle zwei Wochen) existierten keinerlei Arzt- oder Laborberichte, die in Zusammenhang mit der Erkrankung gestanden hätten. 25 Eingriffe im Jahr ohne eine weitergehende therapeutische Behandlung, das sei nicht nachvollziehbar.

Völlig unglaubwürdig erschien schließlich folgende Geschichte, die den Richtern im Gütetermin präsentiert wurde: Der 52-Jährige behauptete, der Internist, der nach Schließung seiner Praxis 2012 in ein anderes Bundesland verzogen war, wäre regelmäßig nach Bonn gekommen. Entweder hätte er ihn zu Hause aufgesucht oder die Behandlung hätte in einem zu einer medizinischen Praxis umgebauten Wohnwagen auf einem Campingplatz im Rhein-Sieg-Kreis stattgefunden.

Wie eine solche Geschwürentfernung in einem Wohnwagen nach den Hygienevorschriften, vor allem nach den Regeln der ärztlichen Kunst abgelaufen sein könnte, erschien der Kammer laut Urteil doch sehr schleierhaft.

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