Bulgarien verweigert Auslieferung Bonner wird nicht an die Türkei ausgeliefert

Sofia · Bulgarien verweigert die Auslieferung des Bonners Mehmet Y. an die Türkei. Seit Anfang September sitzt er in bulgarischer Haft. Das Bezirksgericht von Warna lehnte am Mittwoch den Auslieferungsantrag ab.

Der in Bulgarien auf Betreiben der Türkei festgenommene Mehmet Y. aus Bonn soll nicht an die Türkei ausgeliefert werden. Das Bezirksgericht von Warna lehnte am Mittwoch den Auslieferungsantrag der Türkei ab, wie das Bezirksgericht der bulgarischen Schwarzmeerstadt mitteilte. Der 44-Jährige war am 2. September bei der Ankunft seines Fluges aus Düsseldorf am Flughafen Warna festgenommen worden.

Allerdings muss der Bonner noch etwa eine Woche in Warna ausharren, weil nicht klar ist, ob die Staatsanwaltschaft Berufung gegen das Urteil einlegen wird. Das teilte die Ehefrau vom Mehmet Y. dem GA am Mittwoch telefonisch mit.

Der 44-jährige Mehmet Y., der seit 2009 die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, wollte Anfang September mit seiner Frau Gülsen Y. (31) in Warna Urlaub machen, als er bei seiner Ankunft am Flughafen von der bulgarischen Polizei festgenommen wurde. Gegen ihn lag eine sogenannte Red Notice von Interpol vor. Ein türkisches Gericht hatte 1999 Mehmet Y. in dessen Abwesenheit zu zwölf Jahren Haft verurteilt, weil er angeblich die verbotene Kurdenpartei PKK unterstützt habe. Der Mann flüchtete damals nach Deutschland.

Nach einigen Tagen in Untersuchungshaft hatte der bulgarische Haftrichter einen Hausarrest angeordnet, den Mehmet Y. seither in seinem Urlaubshotel in der Hafenstadt verbringt. Gülsen Y. zufolge hat der Richter erklärt, dem Gericht lägen keine Beweise für die von türkischer Seite vorgebrachten Vorwürfe vor. Auch liege eine so genannte diplomatische Verbalnote Deutschlands vor, in der die Rückführung von Mehmet Y. nach Deutschland erbeten werde. Mehmet Y. sei deutscher Staatsbürger und von ihm gehe keine Gefahr aus.

Das Ehepaar hofft nun inständig, nach Ablauf der Berufungsfrist nach Bonn zurückkehren zu dürfen.

(Mit Material von dpa)

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