Gerichtsurteil Bonnerin bestellt Schuhe aus Liebeskummer - und wird verurteilt

Bonn · Das Amtsgericht verurteilt eine 30-jährige Mutter wegen Betrug zu Bewährungsstrafe. Dabei hatte sich die Irakerin nur an ihrem Mann rächen wollen.

Der viertürige Schrank im Flur war bis an den Rand voll mit Schuhen in allen Größen und Handtaschen in allen Farben – teilweise noch originalverpackt. Eine 30-jährige Irakerin hatte die Ware drei Monate lang online bei drei Unternehmen bestellt, aber nicht bezahlt. Das hatte die Mutter von zwei kleinen Kindern auch gar nicht vor, wie sie im Prozess vor dem Bonner Amtsgericht zugegeben hat. Sie habe ihren Liebeskummer betäuben wollen, erklärte sie ihren kriminellen Ausflug. Denn ihr untreuer Ehemann habe eine Geliebte im Irak, wo er viel Zeit verbringe. In ihrem Unglück, aber auch um ihn zu strafen, habe sie den Plan entwickelt, ihm einen Strich durch seine Liebesflüge zu machen. Die bestellte Ware sollte der untreue Ehemann bezahlen, damit er für Flugtickets kein Geld mehr hatte.

Der verzweifelte Plan jedoch ging nicht auf: Denn die Ermittler kamen der 30-Jährigen mit einer Hausdurchsuchung zuvor und fanden nicht nur die gestapelte Ware im Schrank, sondern auch zahlreiche Mahnschreiben von Inkassounternehmen, die sich alle ungeöffnet in ihrer Nachttischschublade stapelten: Ihrem Mann die offenen Rechnungen in Höhe von 13.254 Euro vorzulegen, hatte sie nicht den Mut gehabt. So landete die 30-Jährige wegen schweren, weil gewerbsmäßigen Warenkreditbetrugs in 25 Fällen auf die Anklagebank.

"Eine verbrecherische Intensität"

Da die zweifache Mutter die Schuhe und Taschen nicht für sich genutzt hat oder sie weiterverkaufen wollte, ging das Bonner Schöffengericht nun nur von einfachem Betrug aus und verurteilte die 30-Jährige zu einem Jahr Haft mit Bewährung. „Eine verbrecherische Intensität“, so hatte bereits der Staatsanwalt in seinem Plädoyer festgestellt, liege hier nicht vor. Dennoch hatte der Ankläger sogar zwei Jahre Haft gefordert.

Aber selbst das hatte die sanftmütige Angeklagte nicht erschreckt. Erst als sie hörte, dass sie auf das Smartphone, mit dem sie die betrügerischen Bestellungen gemacht hatte, verzichten muss, weinte sie bitterlich: „Da sind alle Fotos von meinen kleinen Kindern drauf.“ Das erweichte das Herz des Staatsanwalts, und er versprach, die Bilder zu sichern, bevor das Handy als Tatwerkzeug ganz eingezogen wird.

Als Bewährungsauflage muss die Irakerin, die in den Benelux-Ländern eine Ausbildung zur Altenpflegerin gemacht hat, einen abgeschlossenen Deutschkurs nachweisen. Damit, so die Richterin im Urteil, die 30-Jährige einer geregelten Arbeit nachgehen könne und sie nicht aus Kummer weitere Dummheiten mache.

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