Yüksel Weßling Bonnerin darf nicht aus der Türkei ausreisen
Bonn · Seit mehr als neun Monaten darf die Bonnerin Yüksel Weßling nicht aus der Türkei ausreisen. Einer der Vorwürfe: 2017 habe sie eine Veranstaltung gegen die Einführung des Präsidialsystems im Kölner DGB-Haus besucht.
Die Bonnerin Yüksel Weßling steckt seit mehr als neun Monaten in der Türkei fest. Im August vergangenen Jahres war sie angereist, da ihr Bruder im Sterben lag. Am 14. Oktober wollte sie dann wieder zurück, wurde aber in Istanbul festgenommen, erzählt Bernhard „Felix“ von Grünberg, der wie einige andere Bonner Politiker einen Aufruf unterstützt, Weßling ausreisen zu lassen. Darunter ist auch der Enthüllungsjournalist Günter Wallraf.
Demnach habe ihr Name auf einer Liste mit 500 weiteren Personen gestanden. Einer der Vorwürfe an sie lautete: Im Frühjahr 2017 habe sie eine Veranstaltung gegen die Einführung des Präsidialsystems im Kölner DGB-Haus besucht. Nach vier Tagen wurde sie mit der Auflage freigelassen, die Türkei nicht zu verlassen. Zurzeit soll sie sich bei ihrer Schwester in Tunceli im Osten der Türkei befinden. Vor wenigen Tagen habe sie eine Anklageschrift erhalten.
Die 65-jährige Sozialpädagogin hatte 25 Jahre bei der Stadt Hannover für die Integration von Migranten, insbesondere mit Frauen und Kindern gearbeitet. Nun war sie in der passiven Altersteilzeit und wollte ihren Ruhestand in Bonn verbringen. In Hannover hatte sie beruflich viele Kontakte zu Migrantenorganisationen, darunter auch zu einem deutsch-kurdischen Verein. In ihrer Freizeit hat sie sich für die Menschenrechte engagiert und auch an Protestveranstaltungen gegen Unrecht in der Türkei teilgenommen. Ihrem Anwalt liegt ein Schreiben der Stadt Hannover vor und auch ein Bericht ihrer Hausärztin. Weßling war in regelmäßiger Behandlung und hat auch jetzt verschiedene gesundheitliche Probleme. Ihre Familie mache sich Sorgen, dass dieser Zustand noch länger anhalten könnte, heißt es in dem Aufruf.
Weßling besitzt die doppelte Staatsbürgerschaft. Dem Auswärtigen Amt sei der Fall bekannt. Sie wird konsularisch betreut.