Behandlungsfehler im Notdienst? Bonnerin verklagt Zahnarzt auf 2000 Euro Schmerzensgeld

Bonn · Eine 30-Jährige Bonnerin fordert Schmerzensgeld von ihrem Zahnarzt. Sie wirft ihm einen Behandlungsfehler vor. Dieser wehrt sich vor Gericht.

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Wer kennt sie nicht, die Zahnschmerzen. Besonders übel ist es, wenn sie am Wochenende zuschlagen. So erging es auch einer 30-jährigen Bonnerin im Juni 2016, und weil sie die Schmerzen nicht aushielt, suchte sie sonntags einen Dentisten im Notdienst auf, der ihr den quälenden Zahn zog. Doch damit war der Fall nicht erledigt, sondern beschäftigte nun Gerichte in zwei Instanzen.

Mindestens 2000 Euro Schmerzensgeld forderte die 30-Jährige von dem Dentisten und warf ihm vor: Als sie schmerzerfüllt zu ihm gekommen sei, habe er einen Behandlungsfehler begangen, indem er den Backenzahn zog und dabei Wurzelreste im Kiefer zurückließ. Und hätte er sofort nach der Extraktion eine Röntgenaufnahme gemacht, hätte er das gesehen und sofort eingreifen können. Deshalb sei er verantwortlich für die Schmerzen, die sie in der Folgezeit bekommen habe, und für die nötige zweite Operation – ein Jahr später: Im Juni 2017 hatte sie über Schmerzen geklagt, und ihr regulärer Zahnarzt hatte die Wurzelreste entdeckt und entfernt.

Doch der verklagte Zahnarzt wehrte sich: Als die Frau zu ihm gekommen sei, habe er ihr Schmerzmittel empfohlen, da er den Fall als nicht so dringlich angesehen habe. Weil sie auf Behandlung bestanden habe, habe er ihr den Backenzahn gezogen und Folgetermine zur Kontrolle gegeben. Die habe sie aber nicht wahrgenommen. Tatsächlich ging die 30-Jährige erst am 25. Oktober 2016 zu ihrem eigentlichen Zahnarzt zur Kontrolle.

Gericht: Behandlungsfehler nicht nachweisbar

Über Schmerzen habe sie dort aber nicht geklagt, wie der Dentist als Zeuge vor dem Bonner Amtsgericht aussagte und überdies erklärte: Möglicherweise habe die irreguläre Anatomie der Patientin dazu geführt, dass Wurzelreste dringeblieben seien. Das komme schon mal vor. Und dass man nach jeder Zahnextraktion eine Röntgenaufnahme machen müsse, bestätigte er auch nicht. Der Zivilrichter wies die Klage ab und befand: Sie habe einen Behandlungsfehler nicht nachweisen können.

In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht hoffte die 30-Jährige auf eine für sie günstigere Entscheidung, doch dieser Zahn wurde ihr von der 5. Zivilkammer gezogen. Denn die befand: Es fehle schon an einem konkreten Vortrag über die angeblich zu entschädigenden Schmerzen, da sie nicht habe angeben können, wann die überhaupt aufgetreten seien. Wären die wirklich so heftig gewesen. stelle sich die Frage, warum sie nicht früher zum Arzt gegangen sei. Angesichts der Aussichtslosigkeit ihrer Forderung zog die 30-Jährige ihre Klage zurück.

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