Fall vor dem Arbeitsgericht Bonnorange-Mitarbeiterin schwärzt Kollegen an und wird abgemahnt

Bonn. · Ein Streit bei Bonnorange landet vor dem Bonner Arbeitsgericht: Eine Mitarbeiterin äußerte sich negativ gegenüber einem Kollegen und wurde abgemahnt. Zeugen sagen gegen die Klägerin aus.

 Symbolbild.

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Foto: DPA

Dass der Schuss nach hinten losgehen kann, wenn man sich am Arbeitsplatz negativ über Kollegen auslässt, zeigt ein Fall, der am Bonner Arbeitsgericht verhandelt wurde. Es ging um die Frage, ob eine Mitarbeiterin von Bonnorange einen Kollegen bei ihrem Vorgesetzen anschwärzen oder lediglich ihre Wahrnehmung mitteilen wollte. Zum Prozess hatte der Kammervorsitzende neben den gegnerischen Parteien auch Zeugen geladen.

Weil der Vorgesetzte der Klägerin zum Ergebnis gekommen war, die Mitarbeiterin habe gegen ihren Kollegen falsche Behauptungen aufgestellt, hatte sich das Unternehmen für eine Abmahnung entschieden. Ein sicherlich harter Schritt, erklärte die von der Bonnorange-Vorständin Kornelia Hülter bevollmächtigte Vertreterin des Betriebs. Denn: Das Beispiel solle zur Wahrung des Betriebsfriedens auf keinen Fall Schule bei Bonnorange machen.

Die abgemahnte Mitarbeiterin klagte indes auf Entfernung der Abmahnung aus ihrer Personalakte. Sie habe lediglich eine Wahrnehmung mitteilen wollen, betonte die Anwältin der Klägerin. Ebenso klagte die Mitarbeiterin auf Weiterzahlung der leistungsorientierten Bezahlung, die man ihr nach der Abmahnung gestrichen hatte.

Der Vorfall liegt bereits eine Weile zurück: Im Herbst vergangenen Jahres hatte es Unmut im Betrieb gegeben, weil offensichtlich Dienstpläne nicht ordentlich erstellt worden waren. Der zuständige Betriebsleiter befand sich im Urlaub. Ein anderer Kollege, der sich damit auskannte, hatte sich krank gemeldet. Genau um diesen Mann ging es, als die Klägerin sich morgens telefonisch an den Betriebsleiter wandte und von „Chaos“ berichtete. Dann habe sie wörtlich gesagt, dieser Kollege habe während der Dienstzeit einen Ofen gekauft und jetzt sei er auch noch krankgemeldet, berichtete der als Zeuge geladene Betriebsleiter. Auf Nachfrage des Richters versicherte der Zeuge: „Sie hat es mir gegenüber als Fakt hingestellt.“

Die Seite der Klägerin blieb bei ihrer Version: Die Mitarbeiterin habe lediglich eine Wahrnehmung mitteilen wollen. Zumal der betreffende Kollege im Büro sogar rumgefragt habe, wer ihm den Ofen einbauen könne. „Er hat wegen des Ofens auch in der Dienstzeit telefoniert“, beharrte die Anwältin auf die Darstellung ihrer Mandantin. Ein Telefonat, dass die Gegenseite nicht bestritt: „Er hat lediglich beim Baumarkt nachgefragt, ob es den Ofen zum reduzierten Preis noch gebe“, erklärte die Vertreterin von Bonnorange.

Der zweite Zeuge, ein Geschäftsbereichsleiter, brachte mehr Klarheit in die zeitweise für unbeteiligte Personen doch etwas befremdliche Diskussion. Auch an den Geschäftsbereichsleiter hatte sich die Mitarbeiterin gewandt. Anlass seien die Probleme im Büro an jenem Tag gewesen, doch später sei sie auf den erkrankten Kollegen zu sprechen gekommen. „Wissen Sie, dass er in der Dienstzeit einen Ofen gekauft hat“, habe sie ihm gesagt. Da sei er hellhörig geworden, weil am Morgen der Betriebsleiter ihm von einem Telefonat mit dieser Mitarbeiterin berichtet habe, bei dem etwas „Delikates“ gesagt worden sei. „Ich dachte dann, dass es darum gehen könnte“, sagte der Zeuge. Er habe der Frau erklärt, er gehe der Sache nach. Doch die Mitarbeiterin habe nicht locker gelassen und sei immer wieder auf den Kollegen zu sprechen gekommen. „Darüber war ich ziemlich verärgert“, erinnert sich der Zeuge. Er berichtet dann, der beschuldigte Kollege sei nachweislich mit einem anderen Mitarbeiter auf Dienstfahrt gewesen und habe mit einer Quittung belegen können, den Ofen nach Dienstschluss gekauft zu haben.

Die Kammer wies am Ende die Klage auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte ab. Allerdings soll die Klägerin die verwehrte leistungsorientierte Bezahlung erhalten, beschloss die Kammer. Eine schriftliche Begründung des Urteils folgt (Az. 3 Ca 2400/19).

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