Zimmer in Flüchtlingsunterkunft angezündet Brandstifter aus Bad Godesberg müssen ins Gefängnis

Bonn. · Weil sie ihr Zimmer in einer Flüchtlingsunterkunft in Brand gesteckt hatten, müssen zwei junge Albaner ins Gefängnis. Ihre Tat hatten sie gefilmt und ins Internet gestellt.

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Foto: Nicolas Ottersbach/ Peter Steffen/Archiv

Die 2. Große Strafkammer des Landgerichts hat am Dienstag zwei junge Albaner wegen schwerer Brandstiftung zu Haftstrafen von vier beziehungsweise dreieinhalb Jahren verurteilt. Die beiden Männer, 24 und 26 Jahre alt, wurden für schuldig befunden, am 5. August 2019 ihr Zimmer in der Zentralen Unterbringungseinheit ZUE in der Godesberger Deutschherrenstraße in Brand gesteckt zu haben.

Der Fall hatte unter anderem ein großes mediales Echo gefunden, weil die Männer ihre Tat gefilmt hatten und die Aufnahmen im Internet zu sehen waren. Dank der Bilder und der Geständnisse der beiden Brandstifter konnte die Tat an sich gut aufgeklärt werden: „Sie waren ja dankenswerterweise so nett, die Aufnahmen um die Welt zu schicken“, kommentierte der Vorsitzende Richter Wolfgang Schmitz-Justen die Videos ironisch.

Zimmer in Flüchtlingsunterkunft angezündet: Brandstifter aus Bad Godesberg müssen ins Gefängnis
Foto: Nicolas Ottersbach

Auf den Clips ist zu sehen, wie der Haupttäter Matratzen und weiteres brennbares Material in dem Zimmer V 736, das sich die beiden mit weiteren Bewohnern teilten, zu einem großen Scheiterhaufen auftürmt. Anschließend formt der Mann mit beiden Händen das albanische Wappen, einen Doppeladler, und steckt den Stapel an. Dabei skandiert er nationalistische Parolen und beschimpft sein Gastland.

So dilettantisch das Manöver in den Filmaufnahmen wirkt, so dilettantisch war es wohl auch vorbereitet: Der Tragweite ihres Tuns waren sich die beiden Brandstifter wohl nicht bewusst. Zwar brachten sie vor der Tat ihre eigenen Sachen in Sicherheit. Allerdings in einen Raum, der sich einen Stock über dem in Brand gesteckten Zimmer befindet. Aber auch, wenn es offensichtlich nicht in ihrer Absicht lag, das ganze Gebäude niederzubrennen: Die Gefahr war „vollkommen real“, stellte das Gericht fest. Tatsächlich wurde bei dem Vorfall niemand ernsthaft verletzt, es entstand aber ein Schaden von zirka 120 000 Euro. Der betroffene Gebäudeteil ist bis heute nicht zu nutzen.

Da das Gebäude und die Umgebung videoüberwacht wurden, sei die Kammer quasi „live dabei“ gewesen, so Schmitz-Justen. Und auf den Bildern sei unter anderem zu beobachten gewesen, wie eine Mutter mit ihren zwei Kindern auf dem Arm das Gebäude fluchtartig verlässt. Unter den rund 250 Bewohnern seien auch 43 Kinder gewesen – vom Säugling bis zu 17-Jährigen, so der Richter. „Die Leute kommen aus Bürgerkriegsgebieten, die haben vom Krieg die Faxen dicke“, kommentierte Schmitz-Justen die Gefährdung ihrer Mitbewohner durch die beiden Albaner.

Die beiden Angeklagten waren zwar arm, kommen aber aus einem friedlichen und politisch stabilen Land. Ihre Asylanträge waren folglich im vergangenen Mai binnen weniger Tage als offensichtlich unbegründet abgewiesen worden. Seit Oktober 2015 gilt Albanien als sicheres Herkunftsland. Das Motiv des Haupttäters war wohl weniger Frust über den abgelehnten Asylantrag als vielmehr Wut auf die Sicherheitsleute in der ZUE. Mit denen war er wohl einige Tage zuvor wegen eines zu lauten Telefonats aneinandergeraten und hatte sich ungerecht behandelt gefühlt. Beschwerden bei Hausleitung und bei der Polizei waren dann im Sande verlaufen, und seinen Frust darüber klagte er dann seinem späteren Mittäter. Der fand die Argumente seines Landsmanns wohl nicht ganz falsch und erklärte sich bereit, die Tat zu filmen.

„Diese Kammer ist, was Reue angeht, sehr vorsichtig“, resümierte der Vorsitzende Richter am Ende der Urteilsbegründung. Dennoch habe er den beiden Angeklagten abgenommen, dass sie ihre Tat aufrichtig bedauern. So habe sich der Haupttäter vor Scham die Ohren zugehalten, als im Verlauf der Beweisaufnahme die Videoaufnahmen abgespielt wurden. Offenbar sind dem Mann seine „Inländerbeschimpfungen“ mittlerweile äußerst peinlich. „Dass man über Ausländer nicht schimpft, wissen wir“, so der Richter. Aber gegen Inländer zu schimpfen, sei auch nicht schön.

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