Prozess in Bonn Bruder zweier Dealer aus Tannenbusch vor Gericht

Bonn · Ein 42-Jähriger aus Tannenbusch muss sich vor dem Bonner Landgericht verantworten. Auf der Anklageschrift stehen unter anderem: gefährliche Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung, Sachbeschädigung und Widerstand gegen die Staatsgewalt.

Zwei seiner Brüder handelten mit Drogen, er legte seinen Schwerpunkt auf den Konsum: Vor dem Bonner Landgericht muss sich seit dieser Woche ein 42-jähriger Marokkaner aus Tannenbusch verantworten. Die Vorwürfe: Unter anderem gefährliche Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung, Sachbeschädigung und Widerstand gegen die Staatsgewalt.

Die Verlesung der Anklageschrift dauerte eine gute halbe Stunde: Eine Vielzahl von Taten, die dem Angeklagten im Zeitraum von September 2017 bis Mai 2018 zur Last gelegt werden, wurden zu insgesamt neun Anklagepunkten verbunden. Weil er schon reichlich Erfahrung mit der Justiz gesammelt hat, läuft gegen den Marokkaner, der mit acht Jahren nach Deutschland kam, auch ein Abschiebeverfahren.

42-Jähriger drohte anderen Menschen mit dem Tod

Immer wenn er unter Drogen stand, war der Mann offenbar nicht mehr Herr seiner selbst: So wird ihm etwa vorgeworfen, vor einer Tankstelle unvermittelt auf einen Passanten eingetreten zu haben, in einem Tannenbuscher Lokal, in dem er eigentlich Hausverbot hatte, herumgepöbelt und Gäste angegriffen zu haben – und aus Wut mehreren Menschen mit dem Tod gedroht zu haben. Auch die regelmäßig hinzugerufenen Polizisten hatten es laut Anklage schwer, sich vor den Ausfällen des Mannes zu schützen: In einem Fall soll er sogar vom Rücksitz aus den Fahrer eines Polizeiwagens so stark gegen das Gesicht getreten haben, dass dieser das Fahrzeug verriss und nur mit Mühe wieder in die Spur bringen konnte.

Mit Alkohol und Marihuanakonsum habe er im Alter von 16 Jahren begonnen, erläuterte der Mann, der derzeit wegen eines anderen Delikts in Haft ist. Ein Kasten Bier und eine Flasche Whisky täglich bildeten sozusagen den Grundstock der Drogenexzesse des 110-Kilo-Mannes. Wenn dann weitere Drogen hinzugekommen seien, habe er regelmäßig die Kontrolle verloren und könne sich an die folgenden Stunden nicht erinnern. Weil der Mann psychisch krank ist, muss ein Gutachter über die Schuldfähigkeit entscheiden. Die Familie des Mannes war dem Gericht nicht ganz unbekannt, zwei Brüder wurden unlängst wegen Drogenhandels zu zwei und sechseinhalb Jahren Haft verurteilt.

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