Straßenverkehr in Bonn Bündnis will Tempo-30 auf der Reuterstraße ausweiten

Bonn · Der Verkehrsausschuss hat eine Temporeduzierung auf der Reuterstraße im Abschnitt zwischen Bonner Talweg und Reuterbrücke beschlossen. Da keine Einschätzung der Verwaltung vorliegt, ist nicht ausgeschlossen, dass die Stadt die Entscheidung nicht umsetzt.

 Wenn die Kanalbaustelle auf der Reuterstraße Ende Januar 2022 abgeschlossen ist, will das Bündnis Tempo 30 bis zur Reuterbrücke ausweiten.

Wenn die Kanalbaustelle auf der Reuterstraße Ende Januar 2022 abgeschlossen ist, will das Bündnis Tempo 30 bis zur Reuterbrücke ausweiten.

Foto: Meike Böschemeyer

Das Bündnis von Grünen, SPD, Linkspartei und Volt will Tempo 30 auf der Reuterstraße ausweiten. Die Stadt soll die Geschwindigkeitsbegrenzung ebenfalls auf dem Abschnitt zwischen Bonner Talweg und Reuterbrücke einführen. Allerdings erst, nachdem die bestehende Kanalbaustelle verschwunden ist, die planmäßig bis zum 31. Januar kommenden Jahres mit einer Teilsperrung der Fahrbahn zwischen Schumannstraße bis Reuterbrücke unter Aufrechterhaltung von zwei verengten Fahrspuren und abschnittsweiser Sperrung der Linksabbiegespuren verbunden ist. Im jüngsten Verkehrsausschuss begründete die Koalition ihr Vorhaben auf der Hauptverkehrsstraße zwischen Autobahn und Bundesviertel mit den positiven Erfahrungen im Tempo-30-Abschnitt der Reuterstraße zwischen Jagdweg und Bonner Talweg. Er wurde einst eingeführt, um die Vorgaben der Kölner Bezirksregierung im Luftreinhalteplan erfüllen zu können. 

Der Ausschuss beschloss den Bündnisantrag, ohne dass eine Verwaltungsvorlage vorgelegen hätte. Der verkehrspolitische Sprecher der Grünen, Rolf Beu, wies daraufhin, dass der Fachausschuss seit April auf eine Einschätzung der Stadt zur Ausweitung warte. Sollte der Beschluss, über den letztlich noch der Stadtrat zu entscheiden hat, aus Sicht der Verwaltung aus formal juristischen Gründen nicht umzusetzen sein, muss die Verwaltung ihn nicht zwingend umsetzen. Möglich wäre zudem, dass ihn Oberbürgermeisterin Katja Dörner als Verwaltungschefin beanstandet, so Beu in der Sitzung. Im Grundsatz gilt auf innerstädtischen Straßen die Regelgeschwindigkeit 50. Abweichungen sind zu begründen, beispielsweise mit Lärmschutz für Anwohner oder einer erhöhten Unfallgefahr.

Die Opposition lehnte den Bündnisantrag ab. Arno Hospes von der CDU sagte, nach Einführung von Tempo 30 im genannten Abschnitt führe ihn sein Navigationssystem schon heute bei Fahrten von Kessenich zum Autobahnanschluss über die Luisenstraße statt über die Reuterstraße. Es sei bei einer Ausweitung damit zu rechnen, dass mehr Autos durch kleinere Nebenstraßen führen und die dortigen Anwohner zusätzlichen Lärm ertragen müssten. Karin Langer von Volt entgegnete, dieses Argument sei unangebracht. Auch die Bewohner der Reuterstraße hätten ein Anrecht auf mehr Lärmschutz.

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