Mutter und Vater erstochen Bundesgericht kippt Mordurteil gegen 30-Jährigen aus Weilerswist

Karlsruhe/Bonn · Ein 30-jähriger Mann aus Weilerswist, der im April 2019 beide Eltern erstochen hatte, kommt in Bonn noch einmal neu vor Gericht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das vom Landgericht verhängte Mordurteil auf.

 Dieses Einfamilienhaus war Schauplatz eines Tötungsdeliktes.

Dieses Einfamilienhaus war Schauplatz eines Tötungsdeliktes.

Foto: Axel Vogel

Ein Mann, der im April 2019 beide Eltern erstochen hatte, kommt in Bonn noch einmal neu vor Gericht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das vom Landgericht verhängte Mordurteil auf, wie aus der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung hervorgeht. Die Karlsruher Richter bezweifeln, dass die Tötung des Vaters wirklich heimtückisch war. (Az. 2 StR 116/20)

Der damals 29-Jährige hatte seinen Vater mit rund 30 Messerstichen im Elternschlafzimmer getötet. Anschließend erstach er auch die Mutter, die am Telefon versuchte, die Polizei zu rufen. Die Atmosphäre in der Familie aus Weilerswist war seit langem angespannt gewesen. Auch am Tattag hatte es mehrfach Streit gegeben, weil der alkoholabhängige Sohn wieder trank und deshalb nicht zu einer Umschulung ging.

In seinem Urteil vom 25. November 2019 hatte das Landgericht die Tötung des Vaters als Mord und die der Mutter als Totschlag gewertet und lebenslange Haft verhängt. Außerdem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Die obersten Strafrichter des BGH bezweifeln aber, dass es wirklich ein heimtückischer Mord war, also die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst ausgenutzt wurde. So war der Sohn betrunken und verhielt sich bei Eintreffen der Polizei merkwürdig.

Die BGH-Richter hoben auf die Revision des Angeklagten das gesamte Urteil auf, weil die Tötung der Mutter eng mit der des Vaters zusammenhänge. Das soll der neuen Strafkammer „umfassende eigene, in sich widerspruchsfreie Feststellungen“ ermöglichen.

(dpa)
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