Stadtwerke Bonn kündigten 44-Jährigem Busfahrer legte sich mit Chef an

BONN · Tropfende Klimaanlage bringt Fass zum Überlaufen: Rund zwölf Jahre war ein Busfahrer beim Fahrbetrieb Bonn der Stadtwerke Bonn (SWB) beschäftigt. Wegen angeblicher Arbeitsverweigerung kündigten die SWB dem 44-Jährigen jetzt fristlos.

Dagegen hat er Klage beim Arbeitsgericht Bonn eingereicht. Bei der Verhandlung am Dienstag vor der dritten Kammer ging es zunächst um etwas anderes: SWB-Anwalt Nicolai Besgen wollte vom Gericht die Zustimmung des Betriebsrates zur Kündigung ersetzen lassen. Grund: Der Fahrer ist Reservemitglied des Betriebsrates, deshalb muss der Betriebsrat der Kündigung zustimmen. Der hat sie aber lediglich zur Kenntnis genommen.

Der 44-Jährige hatte vor wenigen Wochen seinen Bus mitten auf seiner Fahrtroute gestoppt, weil Wasser von der Klimaanlage auf den Boden tropfte. Er meldete dies der Leitstelle, aus Sorge, so erklärt er dem Kammervorsitzenden, ein Fahrgast könnte in der Wasserlache ausrutschen. Auch wusste er nicht, ob es sich wirklich nur um Wasser handelte.

Als zwei Kollegen, darunter sein direkter Vorgesetzter, die Klimaanlage begutachteten, waren sie überzeugt, dass es sich um Kondenswasser handelte. Der Betriebsleiter wies den Fahrer an, seine Fahrt fortzusetzen. Der 44-Jährige weigerte sich und habe dann erklärt, so Besgen, man könne das ja vor dem Arbeitsgericht austragen.

Bereits kurz vorher hatte es auf dem Betriebshof mit dem Fahrer Stress geben, berichtet Besgen weiter. Da wollte er einen anderen Bus nicht fahren, weil sein Sitz klapperte. Dadurch sei es auf seiner Route zu Verspätungen gekommen. "Das hat er auch nicht zum ersten Mal gemacht", so Besgen; der Mann sei bei vielen Kollegen als Querulant verschrien.

Die Anwältin des Betriebsrates und ein Vertreter des Gremiums verteidigen den Fahrer. "Die Fahrer werden angehalten, Mängel sofort zu melden", sagt die Anwältin. Immerhin trügen sie die Verantwortung für die Fahrgäste. Außerdem sei er ja auch weitergefahren, als er einen neuen Bus zur Verfügung gestellt bekommen habe. Nun schaltet sich der 44-Jährige, der im Zuschauerraum sitzt, ein. "Als Fahrzeugführer hafte ich sogar persönlich, wenn etwas passiert", sagt er.

SWB-Sprecherin Veronika John erklärte: "Ein Fahrer kann nach dem Haftungsrecht nur in Regress genommen werden, wenn er grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt. Das Haftungsrecht gilt nicht, wenn sein Vorgesetzter ihn anweist, weiterzufahren. Die Parteien trennen sich ohne eine Entscheidung. Der Richter deutet an, er halte eine fristlose Kündigung wohl eher für nicht angemessen.

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