Discobesuch in Bonn Mann nach Vergewaltigung im Carpe Noctem verurteilt

Bonn · Das Bonner Landgericht hat einen 22-jährigen Mann verurteilt. Er war angeklagt, weil er im Carpe Noctem eine 19-Jährige zum Sex gezwungen haben soll. Der Verteidiger hat bereits Revision angekündigt.

 In der Bonner Discothek Carpe Noctem hat ein Mann eine junge Frau vergewaltigt. (Symoblfoto)

In der Bonner Discothek Carpe Noctem hat ein Mann eine junge Frau vergewaltigt. (Symoblfoto)

Foto: dpa/Britta Pedersen

Einen Rechtsfrieden gab es am Ende dieses kontrovers und heftig geführten Verfahrens um eine Vergewaltigung in der Studentendiskothek Carpe Noctem nicht. Der 22-jährige Angeklagte hatte immer wieder beteuert, dass es keine sexuelle Handlung mit Gewalt gegeben habe. Im Gegenteil: Die 19-Jährige, die ihn in der Nacht zum 21. November 2021 einer Vergewaltigung beschuldigt hatte, habe aktiv mitgemacht, der Sex sei einvernehmlich gewesen.

Die 10. Große Strafkammer des Bonner Landgerichts haben die Beteuerungen des Angeklagten nicht überzeugt: Sie schickte den 22-Jährigen jetzt wegen des Vorfalls in der Kellerdisco für zwei Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Auch die Staatsanwältin ging von der Schuld des jungen Diskobesuchers aus; sie hatte drei Jahre und zwei Monate Haft gefordert.

Das Paar hatte sich erst an dem Abend im Carpe Noctem kennengelernt: Dem Angeklagten war die Frau sofort aufgefallen, beide fanden sich sympathisch, sie flirteten in der Lounge, tanzten und tauschten erste Zärtlichkeiten aus. Gegen vier Uhr morgens verschwanden sie laut Urteil Hand in Hand hinter einer Notausgangstür in einen kleinen Nebenraum.

„Als er die Hose runterließ“, so heißt es im Urteil, habe die 19-Jährige eine klare Ansage gemacht. „Nein, nein, Stopp, ich will das nicht“, so ihre Worte. Der Angeklagte jedoch habe das ignoriert und sie unter anderem zum Oralverkehr gezwungen.

Ihre Rettung waren schließlich ihre beiden Freundinnen, die die 19-Jährige vermisst und mit Hilfe des Aufsichtspersonals hinter der sogenannten Panik-Tür, die von innen, aber nicht von außen zu öffnen war, gefunden hatten. Sie sei „völlig aufgelöst, in einem desolaten Zustand gewesen“.

Als die Freundinnen erfuhren, was passiert sein sollte, war die Aufregung und Entrüstung groß: Die drei Katholikinnen hatten sich „aus religiösen Gründen“ gegenseitig geschworen, jungfräulich in die Ehe zu gehen, so die Schilderung im Urteil. Eine der Freundinnen beschimpfte den 22-Jährigen als „Vergewaltiger“; daraufhin rief die Security die Polizei. Seit der Nacht sitzt der Mann in Untersuchungshaft.

Die Aussage der 19-jährigen Zeugin sei glaubwürdig und „von hoher Konstanz“ gewesen, so Kammervorsitzender Marc Eumann in der Urteilsbegründung. Der Angeklagte hingegen habe ihnen „zahlreiche Schutzbehauptungen aufgetischt“. Wegen seiner hohen Alkoholisierung – errechnet worden waren 2,4 Promille zur Tatzeit – wollten die Richter eine eingeschränkte Steuerungsfähigkeit nicht ausschließen und milderten entsprechend den Strafrahmen. Wenn das Urteil Bestand hat, würde zudem eine Jugendstrafe des Angeklagten von 1,3 Jahren wegen Raub und gefährlicher Körperverletzung, die zur Bewährung ausgesetzt war, widerrufen. Damit müsste der 22-Jährige insgesamt dreieinhalb Jahre hinter Gitter.

Verteidiger Sebastian Holbeck war anschließend sehr unzufrieden: „Das Urteil ist unglaubhaft“, erklärte er. Die Zeugin habe seinen Mandanten mehrfach zu Unrecht belastet: Beispielsweise habe sie behauptet, dass er ihr das Handy weggenommen habe. Das habe sie später korrigieren müssen. Das Urteil wolle er „in jedem Fall anfechten“ und Revision einlegen.

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