Wegen Strafvereitelung Chef einer Shisha-Bar in Bonn muss Strafe zahlen

Bonn · Wegen Strafvereitelung ist jetzt der 32-jährige Chef einer Bonner Shisha-Bar zu einer Geldstrafe von 5400 Euro verurteilt worden. Nach Schüssen auf die Shisha-Bar hatte er die Videos der Überwachungskameras gelöscht.

Wer die Schüsse auf eine Shisha-Bar an der Oxfordstraße vor fast einem Jahr abgegeben hat, das konnte bis heute nicht aufgeklärt werden. Nicht zuletzt deshalb, weil der Betreiber der Wasserpfeifenlounge am Tag nach dem gewalttätigen Angriff bewusst die Beweismittel vernichtet haben soll. Dabei hatte der 32-jährige Familienvater ausdrücklich die Anweisung durch die Einsatzbeamten am Tatort, das Material der drei im Innenraum installierten Videokameras nicht zu löschen. Wegen Strafvereitelung musste sich der 32-jährige Lokal-Chef vor dem Bonner Amtsgericht verantworten – und wurde schließlich zu 5400 Euro Geldstrafe verurteilt.

Im Prozess hatte der Wirt gestanden, das Material gelöscht zu haben. Mit guten Gründen, wie er seine unrühmliche Tat im Prozess zu rechtfertigen versuchte: In der Nacht noch wären Männer bei seinem Bruder, der ein Lokal in Köln betreibt, aufgetaucht und hätten offen gedroht: Wenn das Videomaterial in der Bonner Lounge nicht sofort vernichtet werde, würden ihre Lokale „kurz und klein geschlagen“. Auch sonst würde er „Kopfschmerzen bekommen“. Mit anderen Worten, so der Angeklagte: „Es werde mir und meiner Familie schlecht ergehen.“ Die ganze Nacht habe er überlegt, was er machen solle. Seine Befürchtung: „Wenn die Männer so einen gewalttätigen Angriff direkt neben dem Bonner Landgericht machen, dann haben die keine Angst. Dann kommen die wieder.“

Es sei sowieso niemand zu erkennen gewesen

Folglich, so der Barbetreiber, habe er am nächsten Morgen aus Angst und Sorge die Löschtasten gedrückt. Zugleich beteuerte der 32-Jährige, der sich das Material vorher noch angeschaut haben will: „Es war sowieso niemand zu erkennen.“ Nur ein Mann sei zu sehen gewesen, der einen Stuhl hochhebt. Aber da er im Gegenlicht gestanden habe, sei sein Gesicht nicht zu sehen gewesen.

Die Verteidigerin forderte einen Freispruch. Nicht zuletzt mit dem Argument: Hätten die Beamten die Videorekorder sofort beschlagnahmt, dann wäre es gar nicht dazu gekommen. Aber eine Polizeibeamtin hatte als Zeugin erklärt: „Die Rekorder haben wir nicht mitgenommen, weil wir am Tatort nichts verändern wollten.“ Auch bestätigte die 30-Jährige, dass der Angeklagte ein ausdrückliches Löschverbot bekommen habe.

Am Abend des 10. Mai 2018 war gegen 19 Uhr – obwohl es noch hell war – gezielt auf die Shisha-Bar und auch auf die voll besetzte Terrasse geschossen worden. Dabei wurde eine 23-Jährige durch eine Kugel im Bein getroffen. In dem Tumult, so erinnerte der Angeklagte im Prozess, sei er mit seiner Familie in Richtung Bertha-von-Suttner-Platz geflüchtet. Anschließend sei mit Stühlen geworfen und eine Massenschlägerei ausgelöst worden, wodurch nicht nur Fenster und Türen, sondern auch zehn Shisha-Pfeifen zu Bruch gegangen seien.

Über Hintergründe der gewalttätigen Ausschreitungen hat er geschwiegen.

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