Prozessbeginn am Bonner Landgericht Angeklagter im Mordfall Claudia O. bestreitet Tat

Bonn · Nach dem Mord an Claudia O. aus Lohmar vor 35 Jahren hat am Donnerstag der Prozess gegen einen Verdächtigen begonnen. Am ersten Verhandlungstag hat der Angeklagte die Tat bestritten.

Der Angeklagte im Fall Claudia Otto bestreitet, die Tat begangen zu haben.

Der Angeklagte im Fall Claudia Otto bestreitet, die Tat begangen zu haben.

Foto: Peter Kölschbach

Die Leiche der 23-Jährigen lag gefesselt auf ihrem Bett: Der gewaltsame Tod von Claudia O. aus Lohmar im Rhein-Sieg-Kreis sorgte 1987 überregional für Entsetzen. Gut 35 Jahre später hat am Donnerstag vor dem Bonner Landgericht der Mordprozess gegen einen Angeklagten begonnen. Der 66-Jährige hat wegen zweifachen Mordes bereits die Hälfte seines Lebens im Gefängnis verbracht.

Der grauhaarige Mann wirkte äußerlich ungerührt, als die Staatsanwältin die Anklage verlas. Demnach soll der Angeklagte in der Nacht zum 9. Mai 1987 in die Gaststätte von Claudia O.s Eltern eingebrochen sein, um nach Geld und Wertgegenständen zu suchen. Die junge Frau, deren Wohnung sich über dem Lokal befand, wurde wohl wach und überraschte ihn.

Daraufhin soll der Angeklagte sie mit Nylonstrümpfen gefesselt und mit einer Krawatte erdrosselt haben. Anschließend soll er die Wohnung durchwühlt und unter anderem die Tageseinnahmen aus dem Tresor der Gaststätte - etwa 6100 D-Mark - gestohlen haben. Am Morgen fand die Mutter ihre tote Tochter. Die Staatsanwaltschaft sieht als Mordmerkmale Habgier und die Verdeckung sowie Ermöglichung einer Straftat.

Der 66-Jährige wollte sich am ersten Verhandlungstag nicht äußern, bestritt über seinen Verteidiger aber die Vorwürfe: „Mein Mandant möchte erklären, dass er die angeklagte Tat nicht begangen hat.“

Der Mann war bereits unmittelbar nach dem Verbrechen ins Visier der Ermittler geraten, weil er häufig im Ausflugslokal „Naafshäuschen“ zu Gast war und als derjenige galt, der das Opfer als letzter lebend gesehen hatte. Doch erst 2017 geriet der Deutsche ernsthaft unter Verdacht: Ermittler nahmen sich den „Cold Case“ noch einmal vor und konnten mit neuen DNA-Analysemethoden seinen genetischen Fingerabdruck identifizieren.

Da aber noch eine weitere DNA-Spur eines Unbekannten gefunden worden war, konnte dem Beschuldigten die Tat nicht sicher nachgewiesen werden - der damalige Haftbefehl wurde auf seine Beschwerde hin aufgehoben. Erst eine erneute Routineprüfung ergab, dass die zweite Anhaftung von einem Mitarbeiter des Landeskriminalamtes stammte. Damit blieb nur noch eine tatrelevante Spur übrig, die dem 66-Jährigen zugeschrieben wird. Im April wurde er in Detmold festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

Der Angeklagte war erst 2020 aus dem Gefängnis entlassen worden - er hatte 32 Jahre hinter Gittern gesessen. Das Landgericht Arnsberg hatte ihn wegen Doppelmordes zu lebenslanger Haft mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verurteilt. 1988 hatte er im Sauerland eine Großmutter und deren 15 Monate alten Enkel getötet, den er zuvor entführt hatte.

Das Landgericht hat für den Prozess sieben weitere Verhandlungstage bis zum 22. Dezember angesetzt.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort
Kaputt gespart
Kommentar zum Zustand der Bonner Bäder Kaputt gespart