Soforthilfe in der Corona-Krise Bonner Unternehmer bekommen Finanzhilfe innerhalb weniger Tage

Bonn · Die Soforthilfe von Bund und Land in der Corona-Krise erreichen Kleinunternehmen in Bonn offenbar schnell und reibungslos. Reiseveranstlater Oliver Thornto beispielsweise hatte nach vier Tagen seine Zahlung auf dem Konto. Seine Existenz ist dennoch nicht gesichert.

 Ein Kontoauszug mit der überwiesenen Summe von 9.000 Euro Corona-Soforthilfe liegt auf einem Antrag für den Zuschuss der Sächsischen Aufbaubank.

Ein Kontoauszug mit der überwiesenen Summe von 9.000 Euro Corona-Soforthilfe liegt auf einem Antrag für den Zuschuss der Sächsischen Aufbaubank.

Foto: dpa/Robert Michael

Bei aller Kritik an überbordender Bürokratie in Deutschland – hier ging es offenbar einmal schnell und reibungslos: So berichten zumindest Bonner Kleinunternehmer seit einigen Tagen vermehrt darüber, wie rasch und reibungslos sie an die Soforthilfe herangekommen seien, die die Bundesregierung für Solo-Selbstständige und Betriebe mit wenigen Mitarbeitern anbietet. Ein Wermutstropfen bleibt: Denn zugleich ist die Unterstützung für viele allenfalls ein Tropfen auf den heißen Stein.

„Ich habe meinen Antrag am Freitag um 15.39 Uhr online gestellt und hatte am Samstag um 7.22 Uhr die Bewilligung“, berichtet der Bonner Reiseveranstalter Oliver Thornton. Vier Tage später sei dann das Geld auf seinem Konto gewesen, erzählt er. Thornton und seine beiden Kollegen organisieren individuelle Privatreisen nach Südostasien. Mit Ausbruch der Coronakrise brach der Umsatz komplett ein – von 100 auf null Prozent. „Viele Kunden haben ihre Reisen verschoben oder gleich ganz storniert“, berichtet Thornton.

Das allerdings ist nur ein Aspekt der Katastrophe, der sich Unternehmer wie er derzeit mehr oder weniger hilflos ausgesetzt sehen. Mit stattlichen Summen sind sie zugleich gegenüber anderen Geschäftspartnern in Vorleistung getreten. Allein von Fluggesellschaften habe er Rückzahlungen in Höhe von 25.000 Euro zu erwarten, doch die Partner ließen sich Zeit, berichtet Thornton. Ohnehin sei es höchst ungewiss, ob alle Rückforderungen auch tatsächlich erfüllt werden. „Schließlich haben wir es mit einem Problem zu tun, von dem eine komplette Branche getroffen ist“, sagt der Bonner. Anders gesagt: Alle Geschäftspartner haben null Umsatz, sodass fast jeder mit Liquiditätsproblemen kämpft. „Von Hotels, bei denen wir bereits für unsere Kunden bezahlt haben, hören wir: Eine Erstattung ist uns derzeit nicht möglich“.

Dass die „Soforthilfe“ ihren Namen verdient hat, will Thornton durchaus gewürdigt wissen. 9000 Euro hat er beantragt, 9000 Euro hat er erhalten. Dass die Summe den Gesamtverlust nur wenig lindert, steht auf einem anderen Blatt. „Die Summe deckt in etwa ein Fünftel unseres Umsatzausfalls in den ersten drei Monaten des Jahres ab“, rechnet er vor. So wie viele andere Unternehmer wird auch er sich trotz Soforthilfe weiter Gedanken darüber machen müssen, wie er seinen Betrieb durch die Krise rettet. Vorerst aber herrscht erst einmal Freude darüber, dass die Unterstützung des Bundes unkompliziert über die Bühne geht: „Freitag den Antrag gestellt, Samstag die Bewilligung“, berichtet ein anderer. Und der frühere Bonner CDU-Bundestagsabgeordnete Stephan Eisel weiß ebenfalls von einem Bekannten mit zehn Mitarbeitern, der innerhalb kürzester Zeit die Hilfe in Höhe von 15.000 Euro auf dem Konto hatte.

Gesteuert wird die Hilfe für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmer über Bundesländer und Bezirksregierungen. Tausende Anträge sind allein in den ersten Tagen bei der Bezirksregierung Köln eingegangen. Betroffene erhalten eine Einmalzahlung für drei Monate, die je nach Betriebsgröße gestaffelt ist: Für Unternehmen mit bis zu drei Vollzeitkräften gibt es maximal 9000 Euro, für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigte liegt der Höchstsatz bei 15.000 Euro. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat das Programm des Bundes überdies aufgestockt und unterstützt über die „NRW-Soforthilfe 2020“ Unternehmen mit zehn bis 50 Beschäftigten auf Antrag mit 25.000 Euro. Das allerdings nicht ohne gewisse Bedingungen: So muss das Unternehmen vor der Krise wirtschaftlich gesund gewesen sein und darüber hinaus entweder halbierte Umsätzen gegenüber dem Vorjahr verzeichnen oder seinen Verpflichtungen mit den vorhandenen Mitteln derzeit nicht nachkommen können.

Antragsformulare siind zu finden unter www.wirtschaft.nrw/corona

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