Strafgelder in NRW-Städten Bonn verhängt Corona-Bußgelder über 250.000 Euro

Bonn/Region · Corona-Bußgelder lassen in NRW die Kassen klingeln. Bonn hat bislang 250.000 Euro an Strafgeldern festgesetzt. Andere Städte vermelden bereits Einnahmen in Millionenhöhe.

 Ein Mitarbeiter vom Ordnungsamt patrouilliert in der Fußgängerzone an Passanten vorbei, die Mund-Nase-Bedeckung tragen.

Ein Mitarbeiter vom Ordnungsamt patrouilliert in der Fußgängerzone an Passanten vorbei, die Mund-Nase-Bedeckung tragen.

Foto: dpa/Friso Gentsch

Viele Corona-Verstöße sorgen seit Beginn der Pandemie für hohe Bußgeldeinnahmen bei den Städten in Nordrhein-Westfalen. Allein das Ordnungsamt der Stadt Bonn hat seither Bußgelder in Höhe von etwa 250.000 Euro verhängt. Davon seien bislang 142.000 Euro tatsächlich eingenommen worden, wie die Stadt am Dienstag mitteilte. „Am meisten werden Verstöße gegen die Abstandsregeln und das Kontaktverbot geahndet“, so eine Sprecherin. Selten seien dagegen unerlaubte Geschäfts- oder Gaststättenöffnungen oder Verstöße gegen Quarantäne-Anordnungen gemeldet worden. Insgesamt hat die Stadt bislang 3.500 Ordnungswidrigkeiten registriert.

NRW-Städte melden Bußgeldeinnahmen in Millionenhöhe

In Duisburg haben die Ordnungsbehörden mehr als eine Million Euro an Bußgeldern festgesetzt. 8.400 Ordnungswidrigkeitsverfahren seien dazu eingeleitet worden - besonders häufig, weil Kontaktregeln nicht eingehalten wurden oder eine Maske fehlte, teilte ein Sprecher mit. Auch Aachen kratzt an der Million: Die Stadt habe bei etwa 2.300 Verstößen Bußgelder in Höhe von mehr als 815.000 Euro verhängt. Etwa die Hälfte der Verfahren gehe auf Ansammlungen oder Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen zurück, so die Agentur.

Köln meldet knapp 12.700 Verstöße. Hier seien vor allem das Ansammlungs- und Kontaktverbot sowie die Vorgaben zum Maskentragen der am weitesten verbreitete Regelbruch. Allein bis Ende Dezember 2020 registrierte die Domstadt 2565 Bescheide mit Bußgeldern von insgesamt rund 608.000 Euro.

Das Ordnungsamt in Düsseldorf hat in mehr als 2.900 Verfahren Bußgelder in einer Gesamthöhe von etwa 510.000 Euro eingenommen. Besonders häufig wurde auch hier die Maskenpflicht nicht eingehalten. Aber auch Verstöße von Gewerbetreibenden seien eingerechnet - hier könnten Bußgelder wesentlich höher ausfallen. In anderen Städten, etwa Münster oder Dortmund, wurden die Bußgelder bei Verstößen gegen die Corona-Regeln nicht gesondert erfasst.

Verstöße im Rhein-Sieg-Kreis

Anders in Siegburg: 32.000 Euro an Strafgeldern hat das Ordnungsamt hier eingenommen. „Wir erwarten aber noch weitere Bußgelder im mittleren fünfstelligen Bereich, die derzeit noch im Verfahren sind“, teilte ein Sprecher mit. Auch hier scheint es den Menschen am schwersten zu fallen, das Kontaktverbot (260 Anzeigen) und die Maskenpflicht (200) einzuhalten. Königswinter verzeichnet eine ähnliche Summe - seit Beginn der Pandemie hat die Stadt Bußgelder in Höhe von 30.400 Euro festgesetzt. Am häufigsten wurde gegen die Kontaktbeschränkungen verstoßen, ein Verstoß wegen unerlaubter Gewerbeausübung wurde nur einmal festgestellt.

Die Stadt Bornheim meldet um die 250 Anzeigen seit Ausbruch des Coronavirus im Frühjahr 2020. „Am häufigsten wurden Verstöße gegen das Kontaktverbot festgestellt“, so ein Sprecher. Bei anderen Verstößen, zum Beispiel gegen die Quarantäne-Anordnung, handele es sich in der Regel um Einzelfälle. Da ein Großteil der Verfahren noch anhänge, könne über die Gesamtsumme der eingenommenen Bußgelder aktuell keine Abgaben gemacht werden, hieß es. Die Strafgelder bewegen sich in einem Rahmen von 200 bis 4000 Euro.

Ein ähnliches Bild liefert Meckenheim. „Am häufigsten sind Verstöße gegen die Maskenpflicht festzustellen, insbesondere in den durch die Allgemeinverfügung ausgewiesenen Bereichen sowie an Bushaltestellen“, erklärte die Stadtverwaltung. Hinzu kommen Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen und gegen das Alkoholverbot. Erwähnenswert sei laut Stadt, dass sich die meisten Menschen an die Regeln halten - unzulässige Veranstaltungen oder das unzulässige Angebot von Übernachtungen mussten bislang nicht geahndet werden.

In Sankt Augustin wurden seit Beginn der Pandemie insgesamt Bußgelder von rund 65.000 Euro verhängt. Davon waren nach Angabe der Stadt rund 35.000 Euro gewerblich und 30.000 Euro im privaten Bereich. Im gewerblichen Bereich wurden demnach 30 Ordnungswidrigkeitsverfahren geführt. Im gewerblichen Bereich waren die meisten Verstöße mangelhafte oder gar keine Umsetzung der Coronaschutzverordnung im gastronomischen Bereich. Im privaten Bereich wurden 140 Ordnungswidrigkeitsverfahren geführt. Quarantäneverweigerer habe es in Sankt Augustin bislang nicht gegeben.

Umgang mit Quarantänebrechern - Zwangseinweisung?

Nun wollen mehrere Bundesländer laut einem Bericht der „Welt am Sonntag“ schärfer gegen hartnäckige Quarantäneverweigerer vorgehen. Wer sich wiederholt und trotz Anordnung durch die Gesundheitsämter nicht an die Quarantäne hält, dem drohe demnach neben einem Bußgeld im Extremfall sogar eine Zwangseinweisung in zentrale Sammelstellen oder Kliniken. Die sogenannte „Absonderung“ regelt der Paragraph 30 im Infektionsschutzgesetz und erfolgt auf Basis eines richterlichen Beschlusses.

In NRW steht seit Mai vergangenen Jahres das Krankenhaus Bethanien in Solingen für Personen zur Verfügung, die sich der Absonderung widersetzen. Dies beziehe sich aber nur auf Erkrankte, nicht etwa auf Kontaktpersonen in Quarantäne, wie eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums erklärte. Hierfür sei die jeweilige Kommune in der Pflicht. Die Staatsanwaltschaft Bonn hat keine derartige Fälle zu verzeichnen. „Das Brechen der Quarantäne alleine ist an sich keine Straftat“, erklärt Staatsanwalt Sebastian Buß. Ein einfacher Quarantänebruch wird nach dem Infektionsschutzgesetz nur als Ordnungswidrigkeit behandelt und mit einer Geldbuße von maximal 25.000 Euro geahndet. Die Behörde sei nur für die Fälle einer Straftat nach dem Infektionsschutzgesetz zuständig. Das wäre der Fall, wenn eine Person bewusst die Quarantäne verlässt und andere Menschen infiziert. Bei der Stadt wurden 38 Verfahren bearbeitet, weil die Betroffenen gegen Quarantäneanordnungen verstoßen hatten.

Auch in den Städten Bornheim, Meckenheim und Königswinter mussten die angedrohten Zwangsmittel bisher nicht festgesetzt werden. In anderen Bundesländern, etwa Schleswig-Holstein oder Brandenburg, sind bereits mehrere Menschen zwangseingewiesen worden, weil sie sich nicht an eine angeordnete Corona-Quarantäne gehalten haben. Rund 30 Brandenburger seien seit Mai in eine Quarantäne-Station eingewiesen worden. Aktuell befänden sich aber keine Personen in der Einrichtung.

(Mit Material von dpa)
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