„Wir müssen da jetzt durch“ Wie Schulen in Bonn mit den Corona-Fällen umgehen

Bonn · Das Bonner Gesundheitsamt teilt bei Corona-Fällen Kontaktpersonen in zwei Kategorien ein. Die Behörde im Rhein-Sieg-Kreis wiederum handhabt es anders. Wir haben bei den Schulleitern nachgefragt, wie sie mit der Situation umgehen.

 Desinfiziert sich die Hände am Schuleingang: Guido Trimpop, Leiter des Konrad-Adenauer-Gymmnasiums.

Desinfiziert sich die Hände am Schuleingang: Guido Trimpop, Leiter des Konrad-Adenauer-Gymmnasiums.

Foto: Axel Vogel

Für Guido Trimpop war das Wochenende vorbei, noch ehe es so richtig begonnen hatte. Denn am Samstagmorgen hatte den Schulleiter des Godesberger Konrad-Adenauer-Gymnasiums die Nachricht von mindestens einem Corona-Fall an seiner Einrichtung erreicht. Wie berichtet, war eine Schülerin der 9. Klasse positiv getestet worden. Vier weitere Kinder wurden deshalb als Kontaktpersonen erster Ordnung eingestuft und ebenfalls unter Quarantäne gestellt, wie die Stadt Bonn am Sonntag auch der Öffentlichkeit mitgeteilt hatte.

Alle anderen Mitschüler und auch die Lehrer gelten als Kontaktpersonen zweiter Ordnung. Diese müssen sich nicht in Quarantäne begeben. „Dem ersten Telefonat mit dem Bonner Gesundheitsamt folgten seitdem viele weitere“, erzählte Trimpop, der betonte, sich von der Stadt gut begleitet zu fühlen. „Wir müssen da jetzt durch und erst mal die Untersuchungsergebnisse der anderen abwarten“, sagte er, befragt nach der Perspektive.

Ähnlich sieht es Günther Schlag, Schulleiter am Hardtberg-Gymnasium. Ein im Rhein-Erft-Kreis wohnender Lehrer aus dem Kollegium war positiv getestet worden. Nach der Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt hatte der Krisenstab entschieden, dass die Infektion keine Auswirkungen auf den Schulbetrieb nach sich zieht. „Der Lehrer hat nicht am Unterricht teilgenommen, sondern lediglich an der Lehrerkonferenz am Montag vergangener Woche“, erklärte Schlag. Die Konferenz habe in der Hardtberghalle auf dem Schulgelände stattgefunden.

Die Hygienevorschriften habe man beherzigt. Die Lehrer hätten beim Betreten und Verlassen einen Mund-Nasen-Schutz getragen. Während der Veranstaltung hätten sie ihn zwar abnehmen dürfen, aber für den Mindestabstand von 1,50 Meter sei gesorgt gewesen, so Schlag. Ebenfalls ohne Auswirkungen auf den Unterricht blieb ein positiver Nachweis bei einer Lehrerin der Carl-Schurz-Grundschule in Tannenbusch, die zwei Tage mit Mund-Nasen-Schutz auf Abstand unterrichtet hatte.

Im Vergleich zu den Entscheidungen des Bonner Krisenstabs wirkt die für das Troisdorfer Georg-Kerschensteiner-Berufskolleg rigider. Dort hat das Kreisgesundheitsamt nach Bekanntwerden von drei infizierten Schülern aus zwei Klassen auch weitere Klassen in Quarantäne geschickt. Begründung: Sie waren auf gleichen Wegstrecken unterwegs. „Hier handelt es sich um eine vorsorgliche Maßnahme“, begründete der Kreis. Nach einem Ablaufplan, den das NRW-Schulministerium den Schulen zur Verfügung stellt, haben die Schulleitungen sich bei Verdachtsfällen und Infizierten mit den örtlichen Gesundheitsämtern in Verbindung zu setzen und das weitere Vorgehen zu besprechen.

Das Bonner Gesundheitsamt orientiere sich bei seiner Einschätzung an den Richtlinien des Robert-Koch-Instituts (RKI), teilte Stadtsprecherin Monika Hörig mit: „Die Verwaltung bereitet eine Handreichung für alle Eltern vor, in der die Kriterien und das Vorgehen dargestellt werden.“ Das RKI unterscheidet Kontaktpersonen ersten Grades (Kategorie I, höheres Infektionsrisiko) und Kontaktpersonen zweiten Grades (Kategorie II, geringeres Infektionsrisiko). Unter engem Kontakt ist ein 15-minütiger Kontakt von Angesicht zu Angesicht zu verstehen wie beispielsweise bei einem Gespräch. In die zweite Kategorie gehören beispielsweise Mitschüler, die zwar gemeinsam im Klassenzimmer oder auf dem Flur miteinander zu tun hatten, aber eben nicht von Angesicht zu Angesicht.

Aus Sicht des Gesundheitsamt sind Tests auf das Virus erforderlich „bei Kontaktpersonen ersten Grades und wenn Kontaktpersonen zweiten Grades Symptome entwickeln“, so Hörig. Nach dem Schulbeginn in der vergangenen Woche und den ersten öffentlich gewordenen Infektionsfällen hatte NRW-Schulstaatssekretär Mathias Richter (FDP) kundgetan: „Wichtig ist, dass künftig nicht jegliche Infektion im Umfeld von Schulen automatisch zu einer kompletten Schulschließung führt, sondern die örtlich zuständigen Behörden auch mildere Maßnahmen prüfen.“ Kritik an dieser Haltung gibt es durchaus (siehe „Reaktionen“).

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