Kontrolle von Impfzertifikaten in Restaurants Bonner Gastronomen fürchten Lockdown durch die Hintertür

Bonn · Geimpft oder genesen: Nur, wer diesen Status nachweisen kann, darf sich in Bonn oder der Region in ein Restaurant setzen. Überprüfen müssen das die Gastwirte, ansonsten drohen hohe Bußgelder.

 In der L’Osteria in der Bonner Innenstadt kommt kein Gast ohne 2G-Nachweis und Passkontrolle an Restaurantleiterin Yasmin Poltorak vorbei.

In der L’Osteria in der Bonner Innenstadt kommt kein Gast ohne 2G-Nachweis und Passkontrolle an Restaurantleiterin Yasmin Poltorak vorbei.

Foto: Meike Böschemeyer

Vor der Pandemie reichte es für einen Restaurantbesuch aus, genügend Geld oder die Scheckkarte dabei zu haben. Mittlerweile muss jeder vor Eintritt ins Lokal seinen 2G-Status – also geimpft oder genesen – nachweisen. Dazu sollte man möglichst auch ein Personaldokument mit sich führen. Um die Kontrolle müssen sich die Gastronomen kümmern – andernfalls drohen Geldbußen. Offensichtlich haben sich die meisten Restaurantbesucher in Bonn an diese Regelung gewöhnt.