Kontrolle von Impfzertifikaten in Restaurants Bonner Gastronomen fürchten Lockdown durch die Hintertür
Bonn · Geimpft oder genesen: Nur, wer diesen Status nachweisen kann, darf sich in Bonn oder der Region in ein Restaurant setzen. Überprüfen müssen das die Gastwirte, ansonsten drohen hohe Bußgelder.
03.12.2021
, 07:00 Uhr
Vor der Pandemie reichte es für einen Restaurantbesuch aus, genügend Geld oder die Scheckkarte dabei zu haben. Mittlerweile muss jeder vor Eintritt ins Lokal seinen 2G-Status – also geimpft oder genesen – nachweisen. Dazu sollte man möglichst auch ein Personaldokument mit sich führen. Um die Kontrolle müssen sich die Gastronomen kümmern – andernfalls drohen Geldbußen. Offensichtlich haben sich die meisten Restaurantbesucher in Bonn an diese Regelung gewöhnt.