In gemieteten Räumen Stadt Bonn erlaubt maximal 50 Gäste auf privaten Feiern

Bonn · Da die Corona-Fallzahlen in Bonn weiter steigen, spricht die Stadt weitere Empfehlungen aus, wie sich die Bürger verhalten sollten. Etwa empfiehlt sie, Masken in vollen Einkaufsstraßen in der Stadt zu tragen.

 Die Stadt Bonn begrenzt die Anzahl der Gäste auf privaten Feiern in gemieteten Räumen auf 50.

Die Stadt Bonn begrenzt die Anzahl der Gäste auf privaten Feiern in gemieteten Räumen auf 50.

Foto: Pixabay

Da mit einem kontinuierlichen Anstieg der Infektionszahlen zu rechnen sei, sieht sich die Stadt Bonn veranlasst, vorsorglich dringende Empfehlungen auszusprechen sowie über eine Allgemeinverfügung weitere Schutzmaßnahmen anzuordnen, um die Ausbreitung der Pandemie so weit wie möglich im Zaum zu halten.

In einer Mitteilung von Freitagnachmittag empfiehlt die Stadt einen Mund-Nase-Schutz auch überall da zu tragen, wo der Abstand nicht eingehalten werden kann, was schon in einer etwas volleren Einkaufsstraße der Fall sein könne. Die Stadt rät auch dazu, in weiterführenden Schulen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung im Unterricht Masken zu tragen. Außerdem empfiehlt sie, nach Möglichkeit die Corona-Warn-App zu installieren und regelmäßig zu lüften, wo das möglich ist.

Über die Vorschriften der Coronaschutzverordnung hinaus verfügt die Stadt mit Wirkung ab Samstag, 10. Oktober, dass bei öffentlichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ein Mitsingen des Publikums untersagt ist.

Für private Feste gilt: Innerhalb von öffentlichen und gemieteten Räumen wird die Teilnehmerzahl auf 50 beschränkt. Das Fest ist anzeigepflichtig, wenn mehr als 25 Personen teilnehmen. Dafür werde ab Montag, 12. Oktober, eine Hotline unter 0228 775090 eingerichtet, die montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr besetzt sei. Außerdem sei online auf den Seiten der Stadt ein Formular zu finden. Die einfache Rückverfolgbarkeit über Namen, Adresse, Telefonnummer und Zeitraum des Aufenthalts der Teilnehmenden sei vom Veranstalter zu gewährleisten, heißt es. Bis Donnerstag hatte die Stadt noch nicht abschließend klären können, ob Feiern auf eine Anzahl von 50 Gästen beschränkt werden sollten.

Auch Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen dürfen nur noch unter weiteren Auflagen durchgeführt werden. Für das Publikum bedeutet das: Dauerhafte Maskenpflicht, keine Fangesänge und die einfache Rückverfolgbarkeit der Teilnehmenden ist vom Veranstalter zu gewährleisten und auf Plausibilität zu prüfen.

Stadtdirektor und Krisenstabsleiter Wolfgang Fuchs kündigte an, sämtliche Maßnahmen verstärkt ordnungsrechtlich zu überprüfen: „Wir halten es für verantwortbar, derzeit keine weitergehenden Maßnahmen zu empfehlen, weil das Infektionsgeschehen aktuell keine Hotspots aufweist, sondern eher im Rahmen privater Zusammenkünfte und Feiern von Familien und Freundeskreisen anzunehmen ist. Dennoch bleibt es dabei: Wir müssen alle sehr wachsam sein und dürfen in unseren Anstrengungen, uns gegenseitig zu schützen, nicht nachlassen. Dazu gehört durchaus auch, beim Genuss von Alkohol im Rahmen zu bleiben.“

Mit Stand 9. Oktober verzeichnet die Stadt Bonn 111 akute Covid-19-Fälle; insgesamt gab es bisher 1395 bestätigten Infektionen seit Ausbruch des Virus. 1275 Personen sind genesen, verstorben sind neun Menschen. In den letzten sieben Tagen gab es 114 Neuinfektionen. Die 7-Tage-Inzidenz liegt damit bei exakt 34,55. 17 positiv getestete Personen befinden sich derzeit in den Bonner Krankenhäusern: Sieben auf Normalstation, zehn werden intensivmedizinisch behandelt, drei davon beatmet.

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