Steigende Corona-Infektionen Stadt Bonn empfiehlt das Tragen einer Maske in vollen Straßen

Bonn/Rhein-Sieg-Kreis · Die 7-Tage-Inzidenz in Bonn liegt am Montag bei 41,21, damit sieht die Stadt für weitere Maßnahmen noch keinen Anlass. Doch die Stadt ist vorbereitet und spricht Empfehlungen aus. Der Rhein-Sieg-Kreis erreicht indes den Inzidenzwert von 35.

 Die Stadt Bonn empfiehlt jetzt schon in volleren Einkaufsstraßen das Tragen einer Maske.

Die Stadt Bonn empfiehlt jetzt schon in volleren Einkaufsstraßen das Tragen einer Maske.

Foto: dpa/Martin Schutt

Die Stadt Bonn hat in der vergangenen Woche aufgrund steigender Infektionszahlen die Corona-Regeln verschärft. Auch wenn die Fallzahlen seitdem weiter gestiegen sind, sind weitere Maßnahmen derzeit nicht geplant. „Es gibt heute noch nicht den Anlass“, erklärte Stadtsprecherin Monika Hörig am Montagnachmittag. Die 7-Tage-Inzidenz, also die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen bezogen auf 100.000 Einwohner, lag am Montag bei 41,21 und damit unter dem Wert von 43,03 vom Sonntag. Ab einer Inzidenzzahl von 50 müssen die Maßnahmen weiter verschärft werden.

Auf diesen Fall ist die Stadt Bonn eingestellt. „Wir werden sofort reagieren, wenn sich die Situation verschlechtert“, sagte Hörig und ergänzte: „Wir machen das sehr situationsabhängig und kurzfristig.“ In der vergangenen Woche hatte die Stadt unter anderem die Teilnehmerzahl bei privaten Festen in der Öffentlichkeit oder in angemieteten Räumen auf 50 beschränkt. Wenn mehr als 25 Personen teilnehmen, sind Feiern anzeigepflichtig.

Die Stadt Köln als Corona-Hotspot mit mehr als 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner hatte am Freitag unter anderem eine Maskenpflicht in Teilen der Öffentlichkeit wie der Fußgängerzone oder der Altstadt angeordnet. Über solche mögliche Maßnahmen werde in Bonn der Krisenstab beraten, der sich zudem an den einheitlichen Vorgaben des Landes oder Bundes orientieren werde, sagte Hörig. „Wir versuchen dann, im Einheitlichen zu agieren, aber immer dem aktuellen, lokalen Geschehen angepasst.“ Die Stadt empfiehlt bereits jetzt überall dort, wo der Abstand nicht eingehalten werden kann, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dies könne bereits in einer etwas volleren Einkaufsstraße der Fall sein, heißt es.

Rhein-Sieg-Kreis überschreitet Wert von 35

Der Rhein-Sieg-Kreis hat am Montag die Marke von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten. Die 7-Tage-Inzidenz liegt nach Auskunft der Pressestelle bei 35,8. Laut Infektionsschutzgesetz können Kommunen ab einem Wert von 35 regionale Anpassungen vornehmen und über die Verordnung hinaus gehende Schutzmaßnahmen anordnen. „Es hat dazu bereits hausinterne Gespräche gegeben, morgen gibt es ein Gespräch mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern“, berichtete Daniela Blumenthaler aus der Pressestelle des Rhein-Sieg-Kreises am Montag. Ob es weitere Maßnahmen geben werde, stehe noch nicht fest.

Das Infektionsschutzgesetz des Landes NRW in der Fassung vom 1. Oktober regelt bereits, dass die betroffenen Kommunen, Land und Bezirksregierung sich ab einem Wert von 35 über die Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen sollen. Außerdem dürfen an Festen im Rhein-Sieg-Kreis jetzt nur noch höchstens 50 Personen teilnehmen, „es sei denn die Veranstaltung findet in einer Wohnung statt oder die zuständige Behörde lässt auf der Basis eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes eine Ausnahme zu“, heißt es im Infektionsschutzgesetz.

Einzelne Kommunen im Rhein-Sieg-Kreis haben bereits die 7-Tage-Inzidenz von 50 überschritten, für zwingende Schutzmaßnahmen zählt aber nur das Gesamtergebnis im Einzugsbereich des Kreisgesundheitsamtes. Die Stadt Siegburg, die aktuell die höchsten aktiven Fallzahlen im Rhein-Sieg-Kreis hat, reagiert unterdessen mit eigenen Maßnahmen. So ist das Rathaus der Stadt nur noch für Besucher mit Termin geöffnet, ebenso die Tourist-Information im Bahnhof und die Fachbereiche Wasser und Abwasser bei den Stadtbetrieben. Das Siegburger Karnevalskomitee hat am Montag alle Veranstaltungen für die kommende Session abgesagt, auch Sitzungen, Karnevalsbälle und Partys. Sie seien unter Einhaltung der Coronaschutzverordnung und des Infektionsschutzes nicht durchführbar.

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