Corona-Maßnahmen Was bedeutet der 15-Kilometer-Radius für Bonn und die Region?

Bonn/Region · Auf die Menschen kommen in der Corona-Pandemie schärfere Einschränkungen zu. Neu ist unter anderem ein Bewegungsradius für Einwohner, die in Corona-Hotspots leben. Welche Konsequenzen hätte das für Bonn und die Region?

 Sollte die Bewegungseinschränkung in Bonn kommen, müssen sich Reisende gut überlegen, wohin sie noch fahren können.

Sollte die Bewegungseinschränkung in Bonn kommen, müssen sich Reisende gut überlegen, wohin sie noch fahren können.

Foto: Niklas Schröder

Bund und Länder haben sich am Dienstag darauf geeinigt, den Lockdown bis zum 31. Januar zu verlängern und in Teilen zu verschärfen: Mitglieder eines Hausstands dürfen sich nur noch mit einer nicht im Haushalt lebenden Person treffen. Und: Personen in Hotspot-Regionen, in denen die Zahl der bestätigten Neuinfektionen bei mehr als 200 pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche liegt, sollen sich nur noch in einem Radius von 15 Kilometern um den Wohnort bewegen.

NRW-Vize-Ministerpräsident Joachim Stamp (FDP) hat die neue 15-Kilometer-Regelung lediglich als „Möglichkeit“ für besonders vom Coronavirus betroffene Regionen in NRW bezeichnet. Dieser Schritt müsse jeweils mit dem Landesgesundheitsministerium besprochen werden, sagte er am Mittwoch in Düsseldorf. Auf Anfrage äußerte sich das zuständige Gesundheitsministerium des Landes NRW noch nicht dazu, ob der Radius von 15 Kilometern ab den Stadtgrenzen gemessen wird oder ab der jeweiligen Adresse jedes Einwohners. Laut Presseamt laufen derzeit noch die Abstimmungen, wie die Corona-Schutzverordnung NRWs in Hinblick auf die neuen Maßnahmen verändert werden. In einer Pressekonferenz am Dienstag definierte Bundeskanzlerin Angela Merkel den Wohnort so, dass die Stadtgrenzen gelten. Innerhalb einer Stadt wie Berlin sei die Bewegung demnach uneingeschränkt. Ob der Radius außerhalb der eigenen Stadt oder Gemeinde damit aber erst ab der Stadtgrenze gilt oder aber ab der eigenen Adresse, blieb zunächst unklar.

Die beiden Szenarien würden demnach denkbar unterschiedlich für die Bonner ausfallen. In Bonn liegt die Zahl der Ansteckungen derzeit bei rund 125 pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche, im Rhein-Sieg-Kreis und im Kreis Ahrweiler sind es unter 100. Das bedeutet für Bonn und die Region, dass sie momentan noch von der Bewegungseinschränkung verschont bleiben.Vor Weihnachten noch lag der sogenannte Inzidenzwert in Bonn jedoch bei rund 240. Da nun nach den Feiertagen wieder mehr getestet wird und wieder mehr Menschen den Arzt aufsuchen, könnte der jetzt niedrige Wert wieder steigen und eine Bewegungseinschränkung somit folgen.

Szenario 1: Radius gilt ab der Stadtgrenze

Wer in Bonn wohnt, kommt - sollte es eine Bewegungseinschränkung geben - noch in weite Teile des Rhein-Sieg-Kreises zum Beispiel Siegburg, Lohmar, Königswinter oder Bad Honnef. Auch einige Städte im Kreis Ahrweiler, etwa Bad Neuenahr-Ahrweiler, Remagen oder Sinzing, liegen noch im Radius. Am Rhein endet die Bewegungsfreiheit jedoch hinter Sinzig. Auch in die Verbandsgemeinden Altenahr oder Adenau, beliebte Wanderregionen und die Heimat des Nürburgrings, kommt man nicht mehr. Auf der anderen Rheinseite kämen die Bonner noch bis hinter Linz am Rhein und bis Asbach. Ausflüge nach Neuwied oder Koblenz wären aber nicht mehr möglich. Auch nach Köln kämen die Bonner nicht mehr. In der Richtung endet der 15-Kilometer-Radius etwa bei Rodenkirchen.

Wer in Siegburg wohnt käme bei einer Bewegungseinschränkung ein wenig weiter nach Köln rein und zwar bis in die rechtsrheinischen Stadtteile Westhoven, Porz oder Rath/Heumar. Auch bis nach Bonn kämen die Siegburger noch. Dafür könnten die Siegburger nicht mehr bis nach Bornheim fahren. Und auch Bad Neuenahr-Ahrweiler liegt nicht mehr im Radius. Königswinter und Bad Honnef wären für die Siegburger noch erreichbar. Allerdings wäre an der rheinland-pfälzischen Landesgrenze Schluss. In die Verbandsgemeinden Linz und Asbach kämen die Einwohner von Siegburg also nicht mehr.

Die Bad Honnefer kämen ein Stück weiter: Für sie liegen die Verbandsgemeinden Linz und Asbach noch im 15-Kilometer-Radius. Auch nach Sankt August, Siegburg und nach Bad Neuenahr könnten sie noch fahren. In Richtung Bonn endet der Radius für die Bad Honnefer allerdings etwa im Stadtteil Tannenbusch. Die innerstädtischen Bereiche Bonns wären also noch erreichbar. Köln läge aber in weiter Ferne.

Für die Einwohner der Kreisstadt Bad Neuenahr-Ahrweiler wäre nicht nur Köln unerreichbar, sondern auch die innerstädtischen Bereiche Bonns. Bei einem Radius von 15 Kilometern würden die Kreisstädter nur bis Bad Godesberg oder bis zum Kottenforst kommen. Auch Ausflüge zum Nürburgring wären nicht mehr möglich.

Szenario 2: Radius gilt ab der Adresse

Gilt der Radius von 15 Kilometern ab der jeweiligen Adresse des Einwohners, entstünden vor allem in einer großen Stadt Unterschiede für die Bürger. Je nach Stadtteil werden für die Einwohner in Bonn verschiedene Orte erreichbar beziehungsweise tabu. Wer in Bonn in der Innenstadt wohnt (ab dem Bonner Hauptbahnhof gemessen), kann noch nach Siegburg oder Bad Honnef fahren. Die rheinland-pfälzische Landesgrenze wäre aber auch die Radiusgrenze. Richtung Köln käme man nur noch etwa bis Wesseling, auch Brühl wäre nicht mehr erreichbar.

Wohnt man in Tannenbusch (gemessen ab der Kreuzung Oppelner Straße/Schlesienstraße) käme man noch bis nach Brühl oder Meschenich. Nach Bad Honnef käme man allerdings nicht mehr.

Menschen, die in Bad Godesberg wohnen (gemessen ab dem Bahnhof), kämen wiederum nicht nur bis Bad Honnef, sondern bis nach Remagen oder Linz am Rhein. In die entgegengesetzte Richtung würden die Einwohner jedoch nur noch bis Hersel oder Bornheim kommen.

Auch wenn die Regelung noch nicht klar definiert ist, fest steht: Wer keinen „triftigen Grund“ hat, soll im Fall einer Beschränkung der Bewegungsfreiheit den Radius um seinen Wohnort herum nicht verlassen. Ein „triftiger Grund“ ist zum Beispiel der Weg zur Arbeit - tagestouristische Ausflüge gehören nicht dazu. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund zweifelt an der Umsetzbarkeit des eingeschränkten Bewegungsradius. „Klar ist, dass in Gebieten mit sehr hohen Inzidenzen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden müssen“, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg am Mittwoch. Ein solch eingeschränkter Bewegungsradius sei allerdings kaum kontrollierbar, und es sei fraglich, ob er letztlich durch die vielen Ausnahmen Wirkung entfalten werde, sagte Landsberg.

(ga, dpa)
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