Ab wann gilt Inzidenzstufe 2? Verwirrung um Bonner Inzidenzwerte

Bonn · Die Corona-Inzidenzstufe 2 tritt für Bonn am kommenden Freitag in Kraft, wenn man den Aussagen der Stadt glauben will. Laut der Tabelle des Landeszentrums Gesundheit (LZG) ist sie bereits in der nächsthöheren Stufe. Was gilt jetzt?

 Wann gilt die Inzidenzstufe 2 in der Bundesstadt? Diese Frage war bis Montagabend nicht klar zu beantworten.

Wann gilt die Inzidenzstufe 2 in der Bundesstadt? Diese Frage war bis Montagabend nicht klar zu beantworten.

Foto: Benjamin Westhoff

Welche Zahlen stimmen denn nun? Während die Stadt Bonn auf Nachfrage des GA davon ausgeht, dass die Zuordnung zur Inzidenzstufe 2 bei einem weiter anhaltenden 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner von mehr als 35 bis maximal 50 am kommenden Freitag in Kraft treten wird, ist dieser Zeitpunkt laut Tabelle des Landezentrums Gesundheit (LZG) NRW bereits überschritten. Laut dem LZG liegt Bonn seit dem 31. Juli beständig über der Sieben-Tage-Inzidenz von 35. Die Stadt Bonn gibt dagegen den 4. August als den Tag an, seitdem der Inzidenzwert über 35 liege.

Inzwischen ist die Inzidenz in Bonn laut Tabelle der Stadt bei 41,6 angelangt (Stand Montag). Denselben Wert gibt nun auch das LZG an. Vorher klafften die Angaben im Vergleich zu denen der Stadt Bonn deutlich auseinander. Was der Grund für diese doch verwirrenden unterschiedlichen Angaben ist, das ließ sich am Montag nicht mehr klären.

Die Zuordnung zur Inzidenzstufe 2 erfolgt, wenn der Grenzwert von 35,1 an acht aufeinanderfolgenden Kalendertagen überschritten wird, mit Wirkung für den übernächsten Tag. Maßgeblich ist, so Markus Schmitz vom Presseamt, die amtliche Feststellung durch das NRW-Gesundheitsministerium. Und das machte am Montag auf seiner Internetseite noch keine Angaben dazu, wann die Inzidenzstufe 2 in Bonn in Kraft treten wird.

Über weitere den Regelungen der Corona-Schutzverordnung des Landes hinausgehende Maßnahmen bei Inzidenzstufe 2 werde der städtische Krisenstab voraussichtlich am Mittwoch beraten, sagte Schmitz auf GA-Nachfrage. Das beinhalte auch eine mögliche Wiedereinführung der Maskenpflicht in den Bonner Einkaufsstraßen. Zu weiteren Maßnahmen, die in der Corona-Schutzverordnung des Landes bei Inzidenzstufe 2 festgelegt sind, gehören unter anderem Einschränkungen bei der Zahl von Personen etwa in Geschäften, Kinos und Konzertsälen. Auch müssen Gastronomen Gäste im Innenbereich kontrollieren, ob sie geimpft, genesen oder getestet sind. Außengastronomie ist dagegen nach wie vor ohne Test möglich. Weitere Infos auf der Webseite des Landes NRW.

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