1617 Menschen positiv getestet Inzidenzwert in Bonn am Sonntag leicht gesunken

Update | Bonn · Bonn liegt auch weiterhin über dem Sieben-Tage-Inzidenzwert von 50, auch wenn die Zahl am Sonntag leicht zurückging. Seit Samstag gelten eine Maskenpflicht in den Fußgängerzonen sowie eine Sperrstunde für Gaststätten. Zudem dürfen sich nur noch fünf Personen im öffentlichen Raum treffen.

 In den Bonner Fußgängerzonen herrscht nun Maskenpflicht.

In den Bonner Fußgängerzonen herrscht nun Maskenpflicht.

Foto: Meike BÖSCHEMEYER/MEIKE BOESCHEMEYER

Nachdem der Sieben-Tage-Inzidenzwert am Samstag auf 53,03 gestiegen war, ist er am Sonntag leicht gesunken. Wie die Stadt Bonn am Vormittag mitteilte, sind in den vergangenen sieben Tagen in Bonn 170 Neuinfektionen registriert worden - dies entspricht 51,52 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Seit dem 28. Februar 2020 wurden insgesamt 1617 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet. Zehn Menschen sind im Zusammenhang mit Covid-19 verstorben, 1438 Personen sind wieder genesen, 169 aktuell infiziert.

Damit liegt Bonn aber auch weiterhin über dem von Bund und Ländern eingeführten Grenzwert von 50, ab dem verschärfte Maßnahmen und Regeln eingeführt werden. Seit Samstag gelten in der Stadt deshalb die strengeren Schutzmaßnahmen.

Maskenpflicht in Fußgängerzonen, Alkoholverbot, Sperrstunde

In den Bonner und Bad Godesberger Fußgängerzonen sowie in den Beueler und Duisdorfer Einkaufsstraßen gilt seither eine Maskenpflicht. Große Plakate auf Deutsch und Englisch weisen darauf hin. Zudem dürfen sich nur noch maximal fünf Personen aus unterschiedlichen Haushalten im öffentlichen Raum zusammenkommen, bisher waren es zehn. „Es dürfen sich aber weiterhin zehn Personen aus einem Haushalt treffen“, sagte am Freitag Stadtdirektor Wolfgang Fuchs, der auch Leiter des Krisenstabs ist.

Auch wenn in Berlin die Sperrstunde gerichtlich gekippt wurde, setzt Bonn sie nach dem Vorbild vieler Großstädte um: Zwischen 23 und 6 Uhr müssen Gaststätten schließen, zudem darf zwischen 22 und 6 Uhr kein Alkohol mehr verkauft werden. „Wir begründen das damit, dass wenn man Gaststätten und Kneipen länger geöffnet hält, sich mehr kritische Situationen ergeben können“, so Fuchs. Man habe im Krisenstab auch diskutiert, ob eine Sperrstunde ab 1 Uhr sinnvoller wäre. „Wir hatten die Befürchtung, dass die Barbesucher sich sonst vermehrt zu Hause treffen, wo das Infektionsrisiko im Zweifel sogar noch höher ist.“ Dennoch lasse sich das Geschehen mit der jetzt getroffenen Regelungen „einigermaßen reglementieren“.

Bei allen Veranstaltungen und Versammlungen im Innenbereich und in geschlossenen Räumen sowie in Bibliotheken müssen Besucher künftig eine Alltagsmaske tragen – auch dann, wenn sie ihren Sitzplatz eingenommen haben. Wie viele Gäste bei einer Trauung anwesend sein dürfen, hängt von den Raumkapazitäten ab. Als Regel gelten zehn, bei Ambiente-Trauungen 25 Teilnehmer. Ein Sektempfang nach der Zeremonie ist nicht erlaubt. Beerdigungen und Trauerfeiern dürfen mit maximal 50 Personen stattfinden. Kontaktsport mit höchstens 30 Personen ist im Freien weiterhin möglich.

Mit Überschreiten der 50er-Grenze gelten auch neue Regeln, die in der Coronaschutzverordnung des Landes festgeschrieben sind. So darf es nur noch 500 Teilnehmer bei kulturellen Veranstaltungen im Freien geben. Maximal 250 sind es in geschlossenen Räumen. Bei privaten Feiern außerhalb des eigenen Zuhauses dürfen sich nur noch 25 Menschen treffen. Darüber hinaus appelliert Fuchs, private Feiern zu Hause mit maximal zehn Personen zu organisieren. „Die vergangenen Wochen haben gezeigt, dass das Virus insbesondere bei – privaten – Feiern übertragen worden ist.“

Kulturveranstaltungen und Schulen unproblematisch

Was den Entscheidern der Stadt Sorgen bereitet, sind die Kulturveranstaltungen. „Sollte wie von der Landesregierung angekündigt die Besucherzahl auf 20 Prozent reduziert werden, können das viele Veranstalter finanziell nicht mehr verkraften.“ Man setze sich deshalb bei der Landesregierung dafür ein, die Regelungen für Kulturveranstaltungen nicht zu verschärfen. „Unsere Erfahrung zeigt, dass sich dort nicht die gesteigerten Infektionszahlen entwickelt haben“, so Fuchs.

Gleiches gelte für den Schulbereich.  „Wir können nicht sagen, dass Schulen und Kitas Probleme bereiten“, sagte die Leiterin des Bonner Gesundheitsamtes, Susanne Engels. Dennoch wolle man nach den Herbstferien die Maskenpflicht in Schulen wieder einführen.

Für Verwirrung hatte in den vergangenen Tagen unterschiedliche Infektionszahlen von Stadt und Landeszentrum gesorgt. Das passiere durch zwei Effekte: Zum einen durch einen Zeitversatz von einem Tag, zum anderen komme es vor, dass Meldungen am selben Tag nicht in Gänze berücksichtigt werden. „Und schließlich können technische Probleme bei der Übermittlung der Daten auftreten“, so Engels.

Gaststätte wegen Verstößen geschlossen

Ob die Regeln eingehalten werden, kontrolliert der Stadtordnungsdienst regelmäßig – stichprobenartig auch private und öffentliche Veranstaltungen. Seit dem 8. Oktober wurden 37 neue Anzeigen wegen Verstößen gegen die Schutzbestimmungen geschrieben. In einer Gaststätte seien so gut wie keine der Hygiene- und Abstandsregeln beachtet und keine Gästeliste geführt worden, weshalb das Ordnungsamt sie umgehend schloss. Der Bußgeldstelle liegen seit Beginn der Corona-Pandemie etwa 1800 Anzeigen vor, 1200 Bußgeldbescheide wurden erlassen.

Um eine Corona-Hotspot zu vermeiden, hat das Bonner Gesundheitsamt einen Aufnahmestopp für die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes NRW in der Ermekeilkaserne veranlasst. Dort sollen vorerst keine Flüchtlinge aufgenommen werden, weil einige neue Bewohner aus einem Corona-Risikogebiet kommen. „Als Sicherheitsmaßnahme sollen alle 187 Bewohner und die in der Einrichtung tätigen Mitarbeiter getestet werden“, heißt es in  einer Pressemitteilung. Aktuell befänden sich zwei positiv getestete Bewohner in Quarantäne. Als weitere Maßnahme gilt eine Ausgangssperre für alle Bewohner.

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