Von Notbremse bis Schnelltest Das sind die aktuellen Corona-Regeln in Bonn und der Region

Bonn · Die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus sind zuletzt immer wieder angepasst oder geändert worden und unterscheiden sich teilweise sogar von Kommune zu Kommune. Wir geben einen Überblick, was in NRW, in Bonn, dem Rhein-Sieg-Kreis und dem Kreis Ahrweiler gilt.

 Terminshopping nur noch mit negativem Corona-Test: Das ist eine der Auswirkungen der sogenannten „Notbremse“.

Terminshopping nur noch mit negativem Corona-Test: Das ist eine der Auswirkungen der sogenannten „Notbremse“.

Foto: dpa/Jonas Güttler

Um die zuletzt wieder stark gestiegenen Corona-Fallzahlen zu senken, sind in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz schärfere Regeln und Maßnahmen Kraft getreten. Unter anderem soll in Kommunen oder Landkreisen, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 100 überschreitet, eine „Notbremse“ gezogen werden. Allerdings machen in NRW die meisten betroffenen Kommunen - bisher alle außer der Stadt Köln, wo nur Museen geöffnet bleiben - Gebrauch von einer Ausnahmeregelung, durch die Notbremse wiederum abgemildert wird: Wer einen negativen Corona-Schnelltest vorweisen kann, darf demnach weiter in Geschäften außerhalb des täglichen Bedarfs einkaufen gehen.

Doch was gilt nun wo, und gibt es Ausnahmen oder Sonderregeln? Wie unterscheiden sich die Maßnahmen in Rheinland-Pfalz? Wir geben einen Überblick über die aktuell geltenden Corona-Regeln in Bonn, im Rhein-Sieg-Kreis und im Kreis Ahrweiler.

Die „Notbremse“ in NRW und Rheinland-Pfalz

In Kommunen, deren Sieben-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen an drei Tagen hintereinander mehr als 100 beträgt, wird seitens des Landes NRW die sogenannte Notbremse verhängt. Das bedeutet, dass in diesen Kommunen Kontakte wieder stärker beschränkt werden müssen: Während sich ohne Notbremse maximal fünf Personen aus zwei Hausständen treffen dürfen, darf sich mit Inkrafttreten der Notbremse ein Hausstand nur noch mit einer weiteren Person eines anderen Hausstandes treffen. Außerdem sollen Geschäfte außerhalb des täglichen Bedarfs ebenso wieder geschlossen werden wie körpernahe Dienstleistungen und Sportanlagen. Statt „Click & meet“, also des Einkaufens mit Termin, ist nur noch „Click & collect“, Bestellen und Abholen, möglich. In Rheinland-Pfalz sieht die Notbremse außerdem Ausgangssperren zwischen 21 und 5 Uhr vor.

Die „Notbremse“ darf in Abstimmung mit dem jeweiligen Landesgesundheitsministerium wieder aufgehoben werden, wenn die Inzidenz an drei (NRW) beziehungsweise sieben (Rheinland-Pfalz) aufeinanderfolgenden Tagen wieder unter 100 gelegen hat.

Sonderregeln über die Ostertage in NRW

In NRW gilt unabhängig davon, ob eine Notbremse in Kraft ist oder nicht: Von Gründonnerstag bis Ostermontag (1. bis 5. April) dürften sich fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Präsenz-Gottesdienste sind unter Einhaltung der Hygieneregeln erlaubt, Osterfeuer sind untersagt. Für Gastronomie und Reisen gibt es keine Ausnahmeregelungen.

Corona-Regeln in Bonn

Einen Tag früher als zunächst angekündigt, nämlich bereits am Mittwoch, ist in Bonn die Ausnahmeregelung von der Corona-Notbremse in Kraft getreten. Das NRW-Gesundheitsministerium genehmigte den Antrag der Stadt, die sogenannte Testoption anzuwenden. Die neuen Regelungen sollen vorerst bis zum 18. April gelten - sofern nicht bis dahin anderes beschlossen werden sollte. Konkret bedeutet das: Im Handel - ausgenommen Geschäfte des täglichen Bedarfs wie etwa Supermärkte, Drogerien oder Tankstellen - muss ein tagesaktueller, offiziell zugelassener und natürlich negativer Corona-Schnelltest vorgelegt werden, um das Geschäft betreten und einkaufen zu dürfen. Dasselbe gilt für den Besuch beim Friseur oder bei der Kosmetikerin sowie für Kultureinrichtungen wie Museen. Weiterhin ohne negativen Test möglich bleibt das Einkaufen per Click & Collect, wobei online oder per Telefon bestellt wird und die Waren am Ladeneingang abgeholt werden.

Corona-Regeln im Rhein-Sieg-Kreis

Auch im Rhein-Sieg-Kreis wird die Corona-Notbremse früher als zunächst angekündigt gezogen: Ab Donnerstag gelten demnach dieselben Regeln wie in der Stadt Bonn: Mit tagesaktuellem negativen Schnelltest bleiben „Click & meet“ in Geschäften, der Besuch von Bibliotheken, Museen, Archiven sowie Schlössern und Burgen und das Betreten von Reisebüros, Baumärkten und Handyläden erlaubt. Einen Test braucht man außerdem, wenn man nicht-medizinische körpernahe Dienstleistungen (etwa im Kosmetikstudio) in Anspruch nimmt. Nicht benötigt wird der Test hingegen für den Friseurbesuch, die Fußpflege und die Inanspruchnahme von Handwerksleistungen.

Corona-Regeln im Kreis Ahrweiler

Im Kreis Ahrweiler galt, weil die Sieben-Tage-Inzidenz über 100 gelegen hatte, bis zum vergangenen Samstag eine Ausgangssperre zwischen 21 Uhr am Abend und 5 Uhr am Morgen. Diese wurde zum Samstag dann aufgehoben, weil die Inzidenz eine Woche lang unter 100 lag. Außerdem dürfen seitdem - das sieht die Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz so vor - die Gastronomen im Kreis Ahrweiler ihre Außenbereiche öffnen. Viel Andrang gab es dort bislang allerdings nicht. Auch Museen dürfen wieder besucht werden, ebenso ist das Einkaufen mit Termin wieder möglich, und körpernahe Dienstleistungen dürfen in Anspruch genommen werden. Die Kontaktbeschränkungen sehen vor, dass sich höchstens fünf Personen aus maximal zwei Haushalten - Kinder unter 14 Jahren nicht mitgerechnet - treffen dürfen. Diese Personenbeschränkung gilt auch für den Amateur- und Freizeitindividualsport, hier dürfen sich auch Gruppen von maximal 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren treffen.

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