Bonn und Rhein-Sieg-Kreis Städte in der Region verhängen Zehntausende Euro an Bußgeld

Bonn/Rhein-Sieg-Kreis · Wer gegen die seit Mitte März geltende Corona-Schutzverordnung verstößt, dem droht ein Bußgeld. Wie viele Verstöße haben die Ordnungsämter in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis bislang festgestellt? Wie hoch sind die Bußgelder? Eine Zwischenbilanz.

 Das Ordnungsamt führt immer wieder Kontrollen in der Bonner Innenstadt durch. Nicht immer halten sich die Menschen an die Corona-Regeln.

Das Ordnungsamt führt immer wieder Kontrollen in der Bonner Innenstadt durch. Nicht immer halten sich die Menschen an die Corona-Regeln.

Foto: Benjamin Westhoff

Seit rund drei Monaten gilt in Nordrhein-Westfalen die Corona-Schutzverordnung, nicht immer halten sich die Menschen an die geltenden Regelungen und Beschränkungen. Die Ordnungsämter der Stadt Bonn und der Kommunen im Rhein-Sieg-Kreis haben seit dem 23. März immer wieder Verstöße festgestellt, Hunderte Verfahren eingeleitet und Zehntausende Euro Bußgelder verhängt. Die Zahl der geahndeten Verstöße und die Höhe der Bußgelder variieren deutlich, wie eine Abfrage bei den Städten zeigt.

Bei der Bußgeldstelle der Stadt Bonn gingen bis Anfang Juli rund 1300 Anzeigen bezüglich Verstöße gegen die Corona-Schutzverordnung ein, es wurden etwa 960 Bußgeldbescheide erlassen. Bei einem Großteil handelt es sich um Verstöße gegen das Kontaktverbot. Ungefähr 63.000 Euro hat die Stadt aus diesen Bescheiden eingenommen, teilt das Presseamt auf Anfrage mit. 200.000 Euro könnten es aus den bisherigen Bußgeldern insgesamt werden. „Ob wirklich ein solcher Gesamtbetrag zustande kommt, ist aber unklar“, sagt Vize-Pressesprecher Marc Hoffmann. Ein Grund seien mögliche Einsprüche. Einem Einspruch könnte Recht gegeben werden, zudem könnten die Gelder je nach Urteil dann auch ans Land gehen, erklärt er.

Mehr Verstöße in Siegburg als in Königswinter

Ein beliebter Ausflugspunkt in der Region ist der Drachenfels, ein Hotspot für Verstöße ist die Sehenswürdigkeit mit Blick auf den Rhein jedoch nicht, sagt Nicolas Klein, Leiter des Ordnungsamtes Königswinter. Ebenso wie am Rheinufer stellten die Mitarbeiter zwar auch dort Verstöße fest, doch: „Die Fälle sind im gesamten Stadtgebiet aufgetreten“, sagt er mit Blick auf die 161 Ordnungswidrigkeitsverfahren, die die Stadt bislang eingeleitet hat. 114 Bußgeldbescheide sind bislang verschickt worden. In 47 Fällen ist das Verfahren eingestellt worden. Dies sei beispielsweise der Fall, wenn ein Betroffener glaubhaft darlegen könne, dass er nicht gegen die Regelungen verstoßen habe. Die Höhe der Bußgelder beläuft sich auf 23.854 Euro. „Der Großteil sind Verstöße gegen das Kontaktverbot“, sagt Klein. Teuer wurde es jedoch beispielsweise auch für einen Friseursalon, der trotz geltenden Verbots das Lokal geöffnet hatte.

Deutlich mehr Verstöße hat im Vergleich dazu das Ordnungsamt in Siegburg festgestellt. 308 Fälle haben die Mitarbeiter bislang verfolgt, von den verhängten 72.200 Euro Bußgeld seien bislang 11.300 Euro gezahlt worden, teilt Jan Gerull, Pressesprecher der Stadt, mit. In Hennef hat die Stadt in den vergangenen Monaten 29 Bußgeldbescheide erlassen, weil Menschen gegen die Corona-Schutzverordnung verstoßen haben. Die Bußgeldsumme belaufe sich nach Angaben von Pressesprecherin Mira Steffan auf 6.818 Euro. Die Stadt Bad Honnef hat bislang 107 Verfahren eingeleitet. Neben Verstößen gegen das Kontaktverbot handelt es sich auch um den Verzehr von Speisen innerhalb des zeitweise angeordneten Bereichs von 50 Metern um Verkaufsstellen sowie um Verstöße gegen das Picknicken und Grillen im öffentlichen Raum, teilt die Stadt mit. Wie hoch die Bußgelder bisher sind, kann die Stadt nicht sagen, „da ein Teil der Bescheide noch nicht rechtskräftig ist“, heißt es.

Etwa 200 Ordnungswidrigkeitsverfahren im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Regeln hat die Stadt Bornheim bis Anfang Juli eingeleitet. Wie viel Geld dies der Stadt einbringt, sei unklar, da die Verfahren derzeit alle noch liefen, erklärt Pressesprecher Christoph Lüttgen. „Es sei jedoch davon auszugehen, dass sich die Höhe des Bußgeldes auf durchschnittlich 200 Euro beläuft“, sagt er. Abweichungen nach oben oder unten seien jedoch möglich, da jeder Verstoß individuell geprüft und beurteilt werde. „Zudem bleibt die Anzahl der möglichen Einsprüche abzuwarten.“

Im Vergleich mit anderen Großstädten in Nordrhein-Westfalen liegt Bonn im Mittelfeld. Ähnlich viele Bußgeldbescheide haben bislang die Städte Aachen (921) und Köln (859) erlassen, wie eine Stichprobe des WDR zeigt. Spitzenreiter ist der Abfrage aus zwölf Städten zufolge Duisburg mit 2.483 Bescheiden, gefolgt von Dortmund (2.052). Deutlich weniger Bußgelder als Bonn haben bislang Düsseldorf (520), Münster (132), Bielefeld (67) und Siegen (37) verhängt.

Bei falschem Namen droht ein Bußgeld bis zu 500 Euro

Ein Bußgeld kann auch fällig werden, wenn Gäste in einem Restaurant falsche Angaben machen. Gastronomen sind gemäß der Verordnung verpflichtet, eine Liste auszulegen, die Kontaktdaten ihrer Gäste aufzunehmen und diese vier Wochen lang aufzubewahren. „Natürlich ist er dabei auf die wahrheitsgemäßen Angaben der Gäste angewiesen“, sagt Lüttgen.

Wer einen falschen Namen angibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, in Folge derer ein entsprechendes Verfahren eingeleitet wird, erklärt er. Sollte derjenige, der falsche Angaben gemacht hat, durch Zeugen identifiziert werden, drohe ein Bußgeld. Das kann bis zu 500 Euro betragen. Lüttgen weist jedoch darauf hin, dass immer der Einzelfall betrachtet und geprüft werden müsse.

Der Gastwirt selbst muss seine Gäste auf die strikte Einhaltung der geltenden Vorgaben hinweisen und darauf achten, dass die Liste vollständig ausgefüllt wird. Der Restaurantbesitzer sei jedoch weder verpflichtet noch befugt, die Daten anhand von Ausweisdokumenten zu überprüfen, erklärt Hoffmann, ergänzt jedoch: „Bei eindeutig falschen Angaben müsste der Gastronom aufmerksam werden und korrekte Daten einfordern.“

Ordnungsämter kontrollieren in Gaststätten

Weigern sich Gäste, ihre Daten anzugeben oder füllen sie die Liste offenkundig falsch oder unvollständig aus, darf der Wirt diese nicht bedienen und muss sie aus dem Lokal verweisen. Hoffmann: „Weigern sich die Gäste dann, das Lokal zu verlassen, müssen Ordnungsamt oder Polizei zur Hilfe gerufen werden.“

Die Ordnungsämter kontrollieren regelmäßig oder nach Hinweisen, ob die Kontrollbögen vollständig ausgefüllt werden, heißt es etwa aus den Pressestellen der Städte Bonn und Hennef. Bei beispielsweise wiederkehrenden Verstößen erstellten die Mitarbeiter Anzeigen.

Lüttgen nimmt die Menschen in die Pflicht. Es sei „im Interesse des Gastes, korrekte Angaben zu machen, um im Falle eines möglichen Ausbruchs zeitnah durch die jeweiligen Behörden informiert werden zu können“, sagt er. Nicolas Klein, Leiter des Königswinterer Ordnungsamtes, schlägt in die selbe Kerbe: „Es dient der Gesundheit, dem Allgemeinwohl. Es sollte Selbstzweck sein.“

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