Sorge vor weiteren Restriktionen Clubs in Bonn leiden unter den Corona-Beschränkungen
Bonn. · Die Clubs in Bonn machen aktuell laufend Verlust. Die Corona-Beschränkungen machen den Betreibern schwer zu schaffen. Neue Pläne der Politik sorgen für noch größere Sorgen.
Die Clubs in Bonn leiden seit März extrem unter den Corona-Beschränkungen. Zwar sind laut NRW-Schutzverordnung Feste zu einem „herausragenden Anlass“ wie etwa Jubiläen, Geburtstags- und Abschlussfeiern mit bis zu 150 Gästen erlaubt, für die auch Lokale und Clubs angemietet werden können. Doch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn warnt vor den Infektionsrisiken und will solche Feste offenbar stärker regulieren. Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach fordert, sie auf maximal 50 Besucher zu begrenzen. Das könnte die Lage auch für Bonner Gastronomen weiter verschärfen.
„Ein paar Schulen haben mich angeschrieben“, sagt Daniel Jakob, der Betreiber der „N8schicht“ an der Bornheimer Straße. Einige Abi-Abschlussfeiern werden in dem Club stattfinden. „Das ist ja auch der letzte Zeitpunkt, wo sich alle nochmal sehen können.“ Darüber hinaus sei es für den Club weiterhin schwierig. „Jeden Monat verliert man Geld“, so Jakob. „Mal weniger, mal mehr.“ Eine Diskothek für zehn Leute aufzumachen, lohne sich nicht.
Dass die Corona-Pandemie weiter eine Gefahr ist, sieht Jakob klar und deutlich. „Das Disco-Publikum ist ja eher jünger. Und im Zweifel hat es auch für einen 20-Jährigen nicht die Auswirkungen, dass er es merken würde.“ Trotzdem wolle man als Clubbetreiber nicht mitverantwortlich sein, wenn sich das Virus weiter verbreitet. Disco-Abende, die als Privatfeiern „getarnt“ sind, sieht Jakob deshalb sehr kritisch. „Ich habe von Clubs gehört, die jede Woche eine private Party machen“, berichtet er. „Das ist schon an der Grenze.“
Dass der Club-Betrieb richtig starten kann, sieht Jakob aktuell nicht. „Realistisch ist das erst, wenn es Impfungen oder Testkits gibt, mit denen in wenigen Stunden klar ist, ob jemand Corona hat.“ Sonst erkenne er kaum eine Möglichkeit, wie man verantwortungsvoll in den Vollbetrieb gehen könnte. Auch wenn Feste mit bis zu 150 Gästen noch gestattet sind, ohne dass Maske getragen oder ein Mindestabstand eingehalten werden muss, gelten weiterhin die Regeln: Es müssen geeignete Vorkehrungen zur Hygiene und zur einfachen Rückverfolgbarkeit sichergestellt sein.
Maximal 100 Personen im „Blow Up“
Das ist auch im Club „Blow Up“ an der Sterntorstraße so. „Wir haben Desinfektionsmittel auf den Toiletten, an der Theke und an der Eingangstür“, sagt Tobias Epping, einer der Pächter. „Und wir nehmen es fast noch etwas strenger, da unser Club nicht gerade ein Festsaal ist.“ So sollen im „Blow Up“ maximal 100 Personen gleichzeitig zugelassen werden. Vor Kurzem hat der Club auf Facebook öffentlich mit einer Geburtstagsfeier geworben. Jeder könne sich anmelden, per Telefon oder über Facebook. Name, Adresse und Telefonnummer, die für eine Rückverfolgung zwingend notwendig sind, sollten am Eingang notiert werden. „Da steht ein Türsteher, und nur Leute, die auf der Liste stehen, haben Zugang“, sagt Epping.
Die Anzahl der Feierwilligen auf 50 Personen zu begrenzen, kann Epping zwar verstehen. Aber: „Es wird dann zunehmend unattraktiver, den Laden aufzumachen.“ Feiern seien in dieser Zeit eine echte Gratwanderung. „Im schlimmsten Fall hat man am Ende dann doch jemanden, der sich angesteckt hat.“
Ein weiterer Clubbetreiber, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen will, sieht die Ausrichtung von privaten Feiern angesichts wieder steigender Infektionszahlen kritisch. Und ihn ärgert die Ungleichbehandlung von Festen: „Städte wie Düsseldorf überlegen, draußen Partys zu machen. Da haben Tausende keine Maske auf. Aber die Clubs bleiben geschlossen. Wie kann man das zulassen?“ Schließlich seien die Clubs massiv in ihrer Existenz bedroht. „Es ist gerade wirklich eine schwierige Zeit für die Clubszene“, sagt er.
Keine gezielten Kontrollen in Bonn
Die Corona-Regel, das bis zu 150 Personen privat feiern dürfen, gilt auch für die Bundesstadt. Das bestätigt das Presseamt auf Anfrage. „Die Corona-Schutzverordnung sieht diese Erleichterung für Privatfeste vor“, teilt Stadtsprecherin Monika Hörig mit. „Dabei handelt es sich um eine Verordnung des Landes, die daher NRW-weit gilt.“
Gezielte Kontrollen finden jedoch nicht statt. Das Stadtordnungsamt werde aktiv, „wenn Hinweise darauf eingehen, dass gegen Regeln verstoßen wird“. Dazu würden auch Clubs zählen, in denen eine private Feiern stattfinde, so Hörig. „Bislang gab es nur eine anlassbezogene Kontrolle eines solchen Clubs.“ Dabei hätten die Beamten aber nichts zu beanstanden gehabt.