E-Scooter in der Innenstadt Das ist beim Fahren mit E-Scootern in Bonn zu beachten

Bonn · In Bonn dürfen E-Scooter künftig auf denselben Wegen rollen wie Radler. Doch es gibt einiges bei den in Mode gekommenen Elektrorollern zu beachten.

Bequem über die Kennedybrücke ans andere Rheinufer fahren, nicht im kilometerlangen Stau stehen und keine nervenaufreibende Suche nach freien Parkplätzen: Dies sind einige Vorteile, die in naher Zukunft wohl jeder genießen kann, der nicht zu Fuß gehen und auch nicht mit dem Fahrrad fahren möchte, sondern sich stattdessen mit einem Elektro-Scooter durch Bonn bewegen will. Denn: Der Bundesrat hat kürzlich den Weg für die Zulassung der in Mode gekommenen E-Tretroller im Straßenverkehr bereitet.

Mit bis zu 20 Stundenkilometern dürfen die Gefährte demnächst durch die deutschen Innenstädte und damit auch durch die Bundesstadt fahren. Mobil und wendig soll man auf ihnen sein, dennoch gibt es bei der Fortbewegung einige wichtige Regeln zu beachten.

Fahrer von E-Scootern müssen mindestens 14 Jahre alt sein und Radwege nutzen, auch wenn sie auf langsameren Modellen unterwegs sind. Gehwege bleiben für die neuen Gefährte zum Schutz von Fußgängern absolut tabu. Ein Helm muss nicht getragen werden, auch ein Führerschein ist nicht notwendig.

In Bonn sind zur Durchfahrt in der Innenstadt dieselben Straßen freigegeben, die auch Fahrräder nutzen dürfen. So können die elektrischen Roller laut Angaben der Stadt rund um die Uhr über den Münsterplatz, Mülheimer Platz, Bottlerplatz und anschließend durch die Friedrichstraße fahren, um etwa den Bertha-von-Suttner-Platz zu erreichen.

Tabu sind zwischen 9 und 21 Uhr hingegen sämtliche Querstraßen, die rings um den Marktplatz verlaufen – darunter Remigiusstraße, Sternstraße, Bonngasse und Brüdergasse. Für alle diese Strecken betont die Verwaltung: „Radfahrer müssen immer bremsbereit sein, einen Mindestabstand von einem Meter zu Fußgängern einhalten, Schrittgeschwindigkeit fahren oder auch einmal absteigen, wenn es eng wird.“ Das gilt somit auch für die E-Scooter.

Dass die nun auch auf Radwegen fahren dürfen, ist laut Ansicht des ADFC Bonn/Rhein-Sieg indessen problematisch. Sprecher Werner Böttcher sagt: „Die Radwege sind schon für Radfahrer nicht ausreichend. Ich wage mir nicht vorzustellen, was passiert, wenn jetzt – und voraussichtlich in großer Zahl – auch noch E-Roller dazukommen.“

Wenn die Radwege in Bonn weiter ausgebaut würden, sähe er keinerlei Probleme. Doch angesichts zu weniger und zu schmaler Radwege sind seiner Meinung nach Konflikte programmiert. „Für alle Verkehrsteilnehmer wäre die beste Lösung eine Neuaufteilung des Verkehrsraumes zugunsten von Fußgängern, Radfahrern – und eben Fahrer von E-Rollern“, ist Böttcher überzeugt.

Auch die Stadt teilt auf Anfrage mit, dass bei begrenzten Platzverhältnissen, auf stark befahrenen Straßen sowie auf Strecken ohne markierten Radweg besonders Überholvorgänge ein Sicherheitsrisiko darstellten. Wie Stefanie Zießnitz vom Presseamt betont, gilt deswegen: „Das oberstes Gebot für alle Personen, die sich im Verkehr bewegen – egal ob mit Autos, Fahrrädern, E-Rollern oder zu Fuß – ist gegenseitige Rücksichtnahme.“

Übrigens: Wer mit nicht zugelassenen und nicht versicherten E-Scootern durch den Straßenverkehr rollt, macht sich strafbar und hat auch keinen Versicherungsschutz.

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