Gebühren für Gastronomie und Gewerbe Das kassiert die Stadt für Verkauf im Freien

Bonn · Die Nutzung ihrer öffentlichen Flächen durch Gewerbetreibende lässt die Stadt Bonn sich bezahlen. Das gilt keineswegs nur für Gastronomen.

 Bie Sommerwetter sind die Terrassen nicht nur auf dem Markt gut besucht.

Bie Sommerwetter sind die Terrassen nicht nur auf dem Markt gut besucht.

Foto: Martin Wein

Erst zum Jahreswechsel haben Stadtrat und Verwaltung die Gebühren für Sondernutzungen linear um zehn Prozent erhöht und möchten damit im Jahr 150 000 Euro mehr als bislang erzielen.

Wer vor seinem Geschäft Waren aufbaut oder präsentiert, wird dafür in der Bonner City im Monat mit 11,70 Euro pro Quadratmeter zur Kasse gebeten, in Bad Godesberg mit 8,70 Euro, im Rest der Stadt mit 7,30 Euro. Wer Frischwaren wie Obst, Gemüse oder Blumen vor sein Geschäft stellt, zahlt erheblich mehr: 2,90 Euro am Tag in der Innenstadt, 2,20 Euro in Bad Godesberg und 1,40 Euro im übrigen Stadtgebiet. Ein Zeitungsständer kostet in der City 5,80 Euro, ein Weihnachtsbaumverkauf außerhalb des Weihnachtsmarktes 37 Cent pro Quadratmeter und Tag.

Wenn sich bei schönem Wetter mobile Eisverkäufer mit ihrem Fahrzeug auf den Weg machen, sind 45 Cent pro Tag fällig, bei Imbisswagen sind es 3,10 Euro. Noch teurer wird es für Crepe- oder Bratwurstverkäufer mit ihren Verkaufsrädern in der Fußgängerzone. Sie müssen täglich 40,70 Euro oder 119 Euro Monatsgebühr bezahlen.

Selbst wer lediglich Handzettel oder Werbematerial zu kommerziellen Zwecken verteilt oder im Osterhasenkostüm eine Werbebotschaft herumträgt und dabei über öffentliche Straßen läuft, wird mit 21,80 Euro pro Person und Tag zur Kasse gebeten.

Neben vielen weiteren Posten gehen auch Flaggenmasten oder Bodenhülsen für Sonnenschirme ins Geld. Pro Stück stellt die Stadt pauschal 45 Euro im Jahr in Rechnung. Und wenn Google für seinen Dienst Street View mit dem Kamerawagen über kommunale Straßen rollt, fließen dafür 29 Euro für jeden angefangenen Kilometer ins Stadtsäckel.

Das alles setzt allerdings voraus, dass die Nutzer ihre Absichten ordnungsgemäß erklären. Offenbar ist das nicht immer der Fall. So sind nach der Gestaltungssatzung Werbebotschaften auf dem Fußboden grundsätzlich unerwünscht. Weil sich daran in der Vergangenheit nicht jeder hielt, wurde bei der Gebührenerhöhung eigens die Kostenstelle 3b eingeführt. Laut Stadt könne man damit bei Zuwiderhandlungen 25 Euro Gebühr pro Quadratmeter und Tag in Rechnung stellen, 20 in Bad Godesberg und 15 in der restlichen Stadt.

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