Erweiterung des Bonner Bogens Denkmalpläne tangieren Bauprojekte

Beuel · Ob und wie eine Weiterentwicklung des Bonner Bogens möglich ist, hängt vor allem davon ab, ob die Rheinaue geschützt wird. Das Amt für Denkmalpflege beim LVR hat im Herbst 2014 bei der Bezirksregierung Köln einen Antrag auf Unterschutzstellung der Rheinaue beantragt.

Gefragt, ob die geplante Unterschutzstellung der Rheinaue sowohl den links- als auch den rechtsrheinischen Teil des Landschaftsparks umfasst, antwortete Isabel Klotz vom Presseamt der Stadt Bonn: „Das Verfahren betrifft auch den rechtsrheinischen Teil.“ Würde die Rheinaue unter Denkmalschutz gestellt, hätte das laut Klotz keine Auswirkung auf „bereits genehmigte Projekte. Soweit für die Zulässigkeit eines Investorenvorhabens das Planungsrecht geändert werden muss, wäre der Belang Denkmalschutz im jeweiligen Bebauungsplanverfahren zu prüfen und im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen.“

Jörg Pierdzig, Projektentwickler von BonnVisio, sieht den Denkmalschutzplänen recht gelassen entgegen: „Im November hat die Bezirksregierung uns angeschrieben und über die Vorgänge informiert. Bei einem anschließenden Ortstermin wurde uns verdeutlicht, dass nur einige wenige noch unbebaute Randbereiche des Bonner Bogens zur Rheinaue zählen würden.“

Für die noch ausstehenden Bauprojekte bedeutet der beabsichtigte Denkmalschutz allerdings, dass zwei Projekte von einer späteren Genehmigung der Oberen Denkmalbehörde betroffen wären – und zwar die Rheingastronomie und der Kindergarten des Bonner Bogens. Für das Baugenehmigungsverfahren würde das bedeuten, dass Köln in die vorhabenbezogenen Bebauungspläne für Gastronomie und Kindergarten mit einbezogen werden müsste, so Pierdzig.

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