Interview zu Denkmälern in Bonn "Denkmalschutz bedeutet nicht Mumifizierung"

Bonn · Ist der Denkmalschutz der Bremsklotz für private Immobilieneigentümer? Nein, sagt Stadtkonservatorin Katrin Bisping und plädiert für frühzeitige Kooperation bei geplanten Umbauten. Die Denkmalliste in Bonn wächst langsam, aber kontinuierlich.

 In der Südstadt vor wenigen Tagen: Das Ensemble gilt als deutschlandweit einzigartig.

In der Südstadt vor wenigen Tagen: Das Ensemble gilt als deutschlandweit einzigartig.

Foto: Benjamin Westhoff

Die Südstadt, die Nordstadt, singuläre Bauten wie die Stadthalle und viele einzelne Privathäuser. Bonn ist reich an Denkmälern. Das verstärkt die Bedeutung der zuständigen Behörde, die in der Bundesstadt seit zwei Jahren von Katrin Bisping geleitet wird. Rüdiger Franz unterhielt sich mit ihr.

Frau Bisping, wir leben in einer schnelllebigen, modernisierten Zeit. Zwar entdecken viele das Alte für sich wieder, andererseits gehen Traditionen, Dialekte verloren. Welchen Stellenwert nimmt der Denkmalschutz in einer solchen Gemengelage ein?

Katrin Bisping: Es gibt dazu eine zweiseitige Betrachtung. Einerseits ist der Denkmalschutz heutzutage nahezu jedem ein Begriff, mit dem die meisten altertümliche Gebäude oder Gründerzeithäuser assoziieren. Dass Denkmalschutz andererseits auch die neueren Zeitschichten umfasst, ist hingegen noch nicht so geläufig.

Sind die jüngeren Objekte diejenigen, die Ihr besonderes Augenmerk genießen, weil alte Epochen durch die Vorgänger "abgearbeitet" sind?

Bisping: Man sollte meinen, es wäre so. Wir müssen auch aufpassen, dass uns die neueren Zeitschichten nicht zu schnell verloren gehen, weil sie sich unter anderem durch eine schwierige Bausubstanz auszeichnen. Gleichzeitig sind wir aber noch lange nicht mit der Abarbeitung der ursprünglichen Aufgabenstellung fertig. Wir haben beispielsweise noch rund 650 Eintragungsverfahren, die in den 1980er Jahren angelegt wurden und die wir durchführen müssen. Da sich dies mit dem aktuellen Geschehen überschneidet, benötigt alles seine Zeit.

Was war denn das erste Objekt, das unter Ihrer Ägide in die Denkmalliste aufgenommen wurde?

Bisping: Die erste Unterschrift habe ich unter die Eintragung eines Teils der Ringsdorff-Werke in Mehlem gesetzt, was noch von meinem Vorgänger vorbereitet war. Das nächste und erste Objekt, das in meiner alleinigen Verantwortung aufgenommen wurde, war ein Gründerzeitbau in der Bonner Fußgängerzone.

In welcher Größenordnung wächst die Denkmalliste?

Bisping: Wir haben in den vergangenen zwei Jahren seit meinem Amtsantritt bis heute fünfzehn neue Objekte eingetragen. Dabei zählen wir statistisch nur die auch wirklich abgeschlossenen Verfahren.

Im Unterschied zur provisorischen Unterschutzstellung...

Bisping: Richtig. In dem Fall wird dem Eigentümer mitgeteilt, dass er das Gebäude bereits so behandeln muss, als ob es ein Denkmal wäre. Im weiteren Verfahren kann sich aber durchaus herausstellen, dass sich die Denkmalvermutung nicht erhärtet und das Objekt doch keinen Eingang in die Liste findet. Die Prüfverfahren machen einen großen Teil der Arbeit aus. Oft bekommen wir beispielsweise Anfragen von Eigentümern, die stolz auf ihr Haus sind und eine Eintragung anregen. Dann wird die Prüfung unsererseits initiiert, kann aber auch ohne Aufnahme in die Denkmalliste enden.

Wie viele Personen arbeiten eigentlich in der Unteren Denkmalbehörde?

Bisping: Wir sind mit mir derzeit fünf Mitarbeiterinnen mit kunsthistorischer bzw. Architekturausbildung plus zwei Verwaltungskräfte, davon arbeiten allerdings einige in Teilzeit.

Verfolgen Sie eine bestimmte Agenda, die Ihrer Amtszeit einen Stempel aufdrücken könnte?

Bisping: Ein Stempel verbietet sich in dieser Funktion, denn ich verstehe uns als Dienstleister für das, was andere geschaffen haben. Mir ist es wichtig, in unseren Abwägungen und Entscheidungen Transparenz herzustellen. Dazu gehört auch, möglichst viele Informationen im Wege der Digitalisierung frei zugänglich zu machen. Ebenso kommt es darauf an, eine bestmögliche Kooperation aller beteiligten Akteure zu pflegen. Außerdem ist mir eine Einheitlichkeit im Vorgehen wichtig.

Inwiefern hat sich Denkmalpflege in den vergangenen Jahrzehnten verändert?

Bisping: Früher ging es darum, großflächigen Stadtabriss zu verhindern. Dabei stand die Stabilisierung der Gründerzeitbebauung im Mittelpunkt. Und jetzt gilt es daran zu arbeiten, dass das letzte Gründerzeitfenster in einem solchen Gebäude nicht auch noch verschwindet, und bauhistorische Details und Ausführungsweisen für künftige Generationen zu sichern. Der Konflikt "Substanzerhalt versus äußere Erscheinung" zieht sich wie ein roter Faden durch die komplette Denkmaldiskussion. Ich bin da für den goldenen Mittelweg, aber man muss es jeweils für den Einzelfall ausloten.

Gibt es bestimmte Bonner Besonderheiten?

Bisping: Sehr positiv wirkt der Umstand, dass wir hier viele historisch interessierte Vereine haben, die sich engagiert um Kulturerbe und Baukultur kümmern und die sehr intensiv mit uns zusammenarbeiten. Das befruchtet beide Seiten und erweitert den Blickwinkel. Und ein Alleinstellungsmerkmal ist natürlich die ehemalige Hauptstadtfunktion.

Welche Rolle spielt interkommunale Vernetzung?

Bisping: Wir stehen im ständigen Austausch mit anderen Kommunen. Zum einen verfolgen wir gemeinsam die aktuelle Rechtsprechung und prüfen die Kompatibilität mit unserer täglichen Arbeit. Zum anderen arbeiten wir an gemeinsamen Standards und unterstützen uns gegenseitig fachlich. Beim Deutschen Städtetag gibt es eine bundesweite Arbeitsgruppe Denkmalschutz, ebenso beim Städtetag NRW, in die ich jeweils von der Stadt Bonn entsandt bin. Beim Blick über den Tellerrand merkt man, dass sich die Themen ähneln.

Können Sie ein Beispiel nennen?

Bisping: Es ist beispielsweise sehr schwierig, ein Gebäude aus den 1950er, 60er oder 70er Jahren materialauthentisch zu erhalten, wenn ich weiß, dass darin viele Schadstoffe verbaut sind. Wir diskutieren Lösungsansätze, wie damit umzugehen ist.

Wie oft kommt es eigentlich vor, dass Objekte aus der Denkmalliste gestrichen werden?

Bisping: Das ist definitiv die Ausnahme, wobei das Denkmalschutzgesetz genauso die Löschung wie die Eintragung kennt. Entscheidend sind die denkmalbegründenden Kriterien, bei deren Entfall unter gegebenen Umständen ein Austrag erfolgen kann. Ein anderer Grund für die Löschung ist im Extremfall der Abbruch eines Gebäudes.

Wie viele Objekte umfasst die Denkmalliste für Bonn aktuell?

Bisping: Wir sprechen - Stand Ende 2018 - über 4149 Baudenkmäler, 44 Bodendenkmäler, vier bewegliche Denkmäler und einen Denkmalbereich, nämlich die Nordstadt.

Was sind denn bewegliche Denkmäler?

Bisping: Das kann beispielweise ein Münzfund sein oder eine Apothekeneinrichtung - alles, was an einen anderen Ort verbracht werden kann.

Gibt es prominente Beispiele für Gebäude, welche die Untere Denkmalbehörde derzeit als schützenswert im Auge hat?

Bisping: Eventuell weitere neuere Kirchengebäude und Siedlungen. Da hat uns das Amt für Denkmalpflege im Rheinland kürzlich erste Ergebnisse einer landesweiten Untersuchung vorgestellt. Ein offenes Thema war der Stadtgarten, aber nach der vorläufigen Unterschutzstellung haben wir dem Landesamt unsere ablehnende Haltung hierzu mitgeteilt.

Sie gehen somit davon aus, dass der Stadtgarten nicht als Denkmal eingetragen wird? Die letzte Entscheidung liegt im Streitfall doch beim Ministerium.

Bisping: Es wäre aber dann Sache des Landesamtes, innerhalb einer gegebenen Frist sein Veto einzulegen.

Gleichwohl haben Vertreter des Landschaftsverbandes zuletzt öffentlich eine Lanze für die Unterschutzstellung gebrochen.

Bisping: Es gibt ein Gutachten des Landesamtes über die Qualitäten des Stadtgartens. Uns hat das Gutachten nicht überzeugt, sodass wir nicht die Auffassung teilen, eine Unterschutzstellung sei geboten. Leider wurden in der öffentlichen Diskussion einige Dinge durcheinandergeworfen.

Was meinen Sie konkret?

Bisping: Die Frage, ob dieser Abschnitt einer 50er-Jahre-Gartengestaltung ein Denkmal ist, ist zunächst einmal unabhängig von dem Umgang mit der Parkanlage zu betrachten. Eine Unterschutzstellung bedeutet wiederum nicht, dass zum Beispiel keine Konzerte mehr möglich wären. Der Garten in seiner Gestalt hat immer eine Veranstaltungsfläche gehabt und die Stadtgartenkonzerte wurden auch denkmalrechtlich genehmigt. Denkmalschutz bedeutet nicht Mumifizierung.

Die Landeskonservatorin hatte sich in ihrer Argumentation aber auf die Sichtachsen kapriziert. Hier stünde die Eisbahn doch unweigerlich im Wege.

Bisping: Auch hier sind zwei Dinge vermischt worden. Die Sichtachse zum Rhein betrifft die Frage: Wie würde das "Denkmal Stadtgarten" beeinflusst? Die Sichtachse zum Koblenzer Tor betrifft die jährlich wiederkehrende Frage: Stört eine Eisbahn den Umgebungsschutz des kurfürstlichen Schlosses? Das hat mit der möglichen Eintragung des Stadtgartens in die Denkmalliste gar nichts zu tun. Der Landeskonservatorin kommt generell die Rolle der "Anwältin" der Gebäude zu. Die Stadt Bonn kann hingegen abwägen, welches öffentliche Interesse hier schwerer wiegt - Umgebungsschutz des Koblenzer Tores oder die temporär aufgestellte Eisbahn.

Also analog zur Situation in der Rheinaue. Wie sieht es diesbezüglich mit der Freifläche vor der Beethovenhalle aus, bekanntlich ein beliebter und zentraler Zirkusstandort?

Bisping: Die Stadt Bonn nimmt sehr viel Geld in die Hand, um die Beethovenhalle und ihr gesamtes Umfeld herausragend instand zu setzen. Der entstehende Mehrwert sollte nicht durch eine Zirkusfläche beeinträchtigt werden.

Bei einem der jüngsten Tage des offenen Denkmals tauchten im Begleitprogramm auch die bunten U-Bahn-Haltestellen auf. War das ein Vorzeichen auf eine mögliche Aufnahme in die Denkmalliste?

Bisping: Das ist auf jeden Fall ein spannender Gedanke. Meines Wissens prüft das Landesamt dieses Thema derzeit in mehreren rheinischen Städten. Das Interesse an der ersten Bonner Trasse aus den 1970er Jahren ist jedenfalls groß, mit den Stadtwerken stehen wir daher bei laufenden Baumaßnahmen auch im Gespräch.

War es richtig, die Bad Godesberger Stadthalle unter Denkmalschutz zu stellen? Stehen noch weitere Objekte aus der jungen Bundesrepublik in der Warteschleife?

Bisping: Wenn ich es richtig sehe, dann verdanke ich es meinem Vorgänger, dass die wesentlichen Bauten bereits eingetragen wurden. Die Stadthalle in ihrer ursprünglichen Funktion und in ihrer Gestalt gehörte auf jeden Fall in die Denkmalliste. Wie man im Falle der Sanierung mit ihr umzugehen hat, wird - in Zusammenarbeit mit den Urheberrechtsvertretern - noch Gegenstand von Gesprächen sein.

Sie haben erwähnt, dass Eigentümer proaktiv auf Sie zukommen und Sie auf ein mögliches Denkmal hinweisen. Oft werden die Denkmalschützer von Privateigentümern als "Verhinderer" wahrgenommen. Wie schätzen Sie in dieser Hinsicht das Image Ihrer Behörde ein? Sprechen wir über ein Spannungsverhältnis?

Bisping: Nein, wenn ich die Menge unserer Genehmigungsverfahren in Relation zu den Beschwerden setze. In 90 Prozent der Fälle verläuft der Dialog zwischen uns und den Bürgern konstruktiv. Die Streitfälle sind klar in der Minderheit, werden aber eher in die Öffentlichkeit getragen und erzeugen dann Negativschlagzeilen.

Im Grundbuch ist der Denkmalschutz nicht vermerkt. Dafür treten Sie selbstständig in Kontakt zu Bürgern, die ein Denkmal kaufen, richtig?

Bisping: Ja. Wenn ein Denkmal den Eigentümer wechselt, wird uns das in der Regel angezeigt. Wir schicken dann eine Art Begrüßungsbrief zusammen mit dem Denkmalschutzgesetz und benennen die zuständige Ansprechpartnerin bei der Unteren Denkmalbehörde. Auch werben wir für eine gemeinsame Begehung, um uns gemeinsam ein aktuelles Bild machen zu können. Oftmals erleben wir dabei, dass sich die Eigentümer über unsere Erklärungen und Hinweise zu kunsthistorischen Details freuen, und sie sagen, dass sie das selbst nicht erkannt hätten. Zu uns nehmen auch Leute von sich aus Kontakt auf, die gezielt nach Denkmälern suchen, weil sie die kostenlose Fachberatung, die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten und attraktiven Finanzierungsmöglichkeiten reizen.

Und ihnen bleibt dann auch noch Spielraum für Veränderungen?

Bisping: Natürlich. Idealerweise entwickeln wir so ein Projekt dann gemeinsam. Der Spielraum ist größer, als mancher Eigentümer denkt.

In welchen Fällen ist der Ärger programmiert?

Bisping: Wenn sich Eigentümer oder Nutzer nicht rechtzeitig informieren und vielleicht bereits Veränderungen vorgenommen haben und die Denkmalbehörde zufällig von dem Umbau erfährt. Wenn sich dann noch herausstellt, dass möglicherweise ein Rückbau angeordnet werden muss, ist das natürlich ein denkbar schlechter Start für eine Kooperation.

Dann wird Denkmalschutz doch zum Bremsklotz...

Bisping: …nein, dann wird er mühsam, aber ein Projekt kann sich doch noch zum Guten wenden. Generell scheint mir diese vermeintliche Dauerkonfrontation doch arg konstruiert. Man sollte stets bedenken, dass der Denkmalschutz ein vom Gesetzgeber gewollter Akt in öffentlichem Interesse ist. Er ist in allen städtebaulichen Verfahren ebenso wie Immissionsschutz und alle anderen denkbaren Faktoren zu berücksichtigen, um zu einer fundierten Entscheidung für die weitere Stadtentwicklung zu kommen. Die Einmaligkeit der Bonner Südstadt dürfte ja ein unstrittiges Beispiel sein, dass es im öffentlichen Interesse liegt, mit Hilfe des Denkmalschutzes dieses Quartier in seinem Erscheinungsbild für Bonn zu erhalten.

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