Bonner Rheinaue Denkmalschutz bedroht Großveranstaltungen in Bonn

Bonn · Kommt ein Denkmalschutz für die Bonner Rheinaue, so könnte dies das Aus für Großveranstaltungen wie den Kunst!Rasen bedeuten. Dagegen wehren sich Politiker aus Bonn und wollen schnell Klarheit haben.

Auch der persönliche Vortrag von Landeskonservatorin Andrea Pufke und ihrer wissenschaftlichen Mitarbeiterin Ulrike Walter am Mittwochabend im Planungsausschuss konnte das Gros der Politiker nicht überzeugen. Im Gegenteil, ihre Skepsis hinsichtlich der geplanten Eintragung der Rheinaue in die Denkmalliste ist nach dem Auftritt der beiden Mitarbeiterinnen des Landesamtes für Denkmalpflege anscheinend nur noch größer geworden. Viele Mitglieder des Ausschusses teilen die Bedenken der Stadtverwaltung, dass nach einer Unterschutzstellung der Rheinaue, die 1979 anlässlich der Bundesgartenschau eingeweiht wurde, die Hürden für die Durchführung von Veranstaltungen in dem Park künftig deutlich höher seien und das eine oder andere Event eventuell auch gar nicht mehr stattfinden könne.

Pufke selbst verhehlte nicht, dass Veranstaltungsformate wie „Kunst!Rasen“ mit den großen Bühnenaufbauten dann in der Tat „ein Problem“ werden könnten. Obgleich die Unterschutzstellung nicht automatisch bedeute, dass dann nichts mehr in der Rheinaue stattfinden dürfe, schob sie eilig hinterher. Pufke: „Schließlich wurde der Park für die Bürger auch als Veranstaltungsort angelegt.“

„Was heißt das denn genau?“, frage Wolfgang Maiwaldt (CDU) sichtlich empört, „die Bürger wollen konkret wissen, was dann dort noch stattfinden darf und was nicht“. Sein Fraktionskollege Ludwig Burgsmüller ist sogar überzeugt: „Wenn der Park in die Denkmalliste eingetragen wird, dann können wir Bonner nicht mehr bestimmen, was in unserem Wohnzimmer Rheinaue passieren darf.“

Das Landesamt für Denkmalpflege hatte, wie berichtet, den Anstoß für die Unterschutzstellung der Rheinaue gegeben. Darüber muss letztlich die Bezirksregierung Köln entscheiden. Sollte sie pro Denkmalschutz votieren, bliebe der Stadt Bonn nur noch der Gang zum Landesbauministerium, das in der Sache das letzte Wort zu sagen hat.

„Uns stellt sich ebenfalls die Frage, wie viel dynamische Entwicklung in der Rheinaue bei einer Unterschutzstellung noch möglich ist“, warnte Helmut Redeker (SPD). Seine Fraktion hatte vergeblich einen Änderungsantrag gestellt, mit dem sie die Stadt auffordern wollte, in ihren Gesprächen mit der Bezirksregierung Köln darauf hinzuwirken, dass der Park bei einer möglichen Unterschutzstellung wie bisher auch für sportliche und kulturelle Ereignisse, etwa auf Bühnen, nutzbar bleibt. Nur dann könne eine Unterschutzstellung aus Sicht der Stadt Bonn sinnvoll sein, so die SPD. Der Antrag kam nicht auf die Tagesordnung, weil die Stadt lediglich ein Anhörungsrecht in der Angelegenheit hat.

Pufke machte erneut deutlich, die bisherige Stellungnahme der Stadt Bonn gegen die Unterschutzstellung enthalte keine „fachlich“ begründeten Argumente. Sie gehe deshalb davon aus, dass die Rheinaue ein Denkmal werden wird. „Kommen Sie auf den Boden der Tatsachen zurück“, forderte sie die Verwaltung auf.

Stadtbaurat Helmut Wiesner dazu: „Wir wollten mit unserer bisherigen Stellungnahme lediglich auf die Konsequenzen hinweisen. Unsere fachlichen Argumente folgen noch. Dafür haben wir eine Fristverlängerung bis 15. März erhalten.“

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