Geschichte der Bundeshauptstadt Denkmalschutz für die Rheinaue

Bonn · Es gibt noch eine letzte Abstimmung zwischen Landschaftsverband und Denkmalbehörde, dann erfolgt das Anhörungsverfahren. Die Entscheidung über die Schutzwürdigkeit des Bonner Parks könnte dann im Frühjahr fallen.

Mit Beginn der kalten Jahreszeit haben auch die Wildgänse wieder Einzug in die Rheinaue gehalten. Der 1979 zur Bundesgartenschau eröffnete Park ist aus dem Stadtbild nicht mehr wegzudenken: Nicht nur als Biotop, auch als Naherholungsgebiet und Veranstaltungsgelände erfährt der „Englische Garten Bonns“ rege Nutzung. Bald könnte das beliebte Areal mit seinen kunstvoll gestalteten Grünanlagen und Gebäuden unter Denkmalschutz stehen. Ein entsprechender Antrag des Amts für Denkmalpflege des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) liegt der Bezirksregierung Köln seit Herbst 2014 vor, bestätigt Pressesprecher Dirk Schneemann. Weil durch die Autobahn Teile des Geländes im Bundesbesitz sind, ist die Obere Denkmalbehörde mit im Boot.

Das Verfahren sei überdurchschnittlich aufwendig und benötige deshalb einen längeren Zeitraum, erklärte Schneemann: „2015 haben Abstimmungsgespräche zwischen dem LVR und der Bezirksregierung stattgefunden. Das Gutachten zur Unterschutzstellung wurde vom LVR überarbeitet und liegt uns seit Mai 2016 vor.“

Unansehnliches Brachland

Die betroffenen Parzellen und Eigentümer seien ermittelt worden, der LVR habe noch bis Ende Dezember Zeit, dem Ergebnis zuzustimmen – bis dahin könne sich die genaue räumliche Abgrenzung noch ändern, weshalb eine Veröffentlichung derzeit nicht möglich sei. „Danach wird das Anhörungsverfahren durchgeführt, in dem alle Eigentümer ihre Bedenken äußern können“, kündigte Schneemann an. Eine Entscheidung über die Eintragung in die Denkmalliste sei im kommenden Frühjahr zu erwarten.

In dem LVR-Gutachten werden für den Denkmalwert der Rheinaue wissenschaftliche, künstlerische, städtebauliche und kulturlandschaftliche Gründe angeführt, der Park sei „bedeutend [...] insbesondere für die Geschichte der ehemaligen Bundeshauptstadt Bonn, [...] der Gartenarchitektur, der Gartenkunst [...] und für die Geschichte der Kulturlandschaft am Rhein“. Nur Archivfotos zeugen noch von dem unansehnlichen Brachland zwischen Bonn und Bad Godesberg sowie der Zementfabrik auf der Beueler Rheinseite. Mit dem Zusammenschluss der drei damals unabhängigen Städte fiel 1969 die Entscheidung, einen Wettbewerb zur Gestaltung eines Erholungsparks auszuschreiben.

Prestigegewinn für die Stadt Bonn

Die Gewinner, der österreichische Landschaftsarchitekt Gottfried Hansjakob und sein in diesem Jahr verstorbener Bruder Anton Hansjakob, verfolgten mit dem Projekt große Ambitionen. „Wir wollten einen dauerhaften Gewinn an Wohnqualität erreichen, der Park sollte mindestens 200 Jahre bestehen. Es war klar, dass viele der Bäume erst nach Jahrzehnten die geplante Größe haben würden“, erinnerte sich Gottfried Hansjakob im Gespräch mit dem GA. Am Denkmalschutzverfahren nehme er beratend teil, ihm und seinen Erben würden die Urheberrechte der Anlage gehören. Von einem positiven Ergebnis erhoffe er sich „eine nochmalige Aufwertung und einen Prestigegewinn für die Stadt Bonn“.

Diskussionen über bauliche Veränderungen der Rheinaue könnten sich damit weitgehend erübrigen, der Erhalt des ursprünglichen Zustands wäre dann gemäß Paragraf 7 des Denkmalschutzgesetzes oberste Pflicht der Eigentümer. Jede Baumaßnahme müsste von der zuständigen Denkmalbehörde genehmigt werden.

Einen zusätzlichen Pflegeaufwand für die Stadt Bonn würde das jedoch nicht nach sich ziehen, teilte Dieter Fuchs, Leiter des Amtes für Stadtgrün, auf Anfrage des General-Anzeigers mit: „Der Zustand der Rheinaue ist gut. Ich persönlich sehe eine Unterschutzstellung sehr positiv, da dadurch der Parkcharakter in den Vordergrund gerückt wird.“

Von besonderer Bedeutung wäre eine Anerkennung als Bodendenkmal schon deswegen, weil vergleichbare Fälle in Deutschland im Allgemeinen erheblich älter sind. Eine Ausnahme ist der ebenfalls aus den 1970er Jahren stammende Olympiapark in München, der seit 1998 unter Denkmalschutz steht. „Das kann Bonn als Vorbild dienen“, ist Gottfried Hansjakob überzeugt.

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