Kritik an Volksbank Der Kunde allein entscheidet

BONN · Schnell reagierte die Volksbank Bonn/Rhein-Sieg auf die jüngste Kritik von Verbraucherschützern. Sie hatten bemängelt, dass Kunden mit höheren Kosten und schlechteren Leistungen rechnen müssen, wenn sie ihr Giro- in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln.

"Wir haben die Abmahnung durch die Verbraucherzentrale Bonn unverzüglich umgesetzt", teilt die Volksbank Bonn/Rhein-Sieg dazu jetzt mit.

Gegenstand der Kritik war die "Umstellungsvereinbarung" zwischen Bank und Kontoinhaber. Mit diesem Beiblatt sollten die Kunden über die Folgen der Umwandlung eines Kontos in ein P-Konto informiert werden. "Eine solche Information hielten wir für notwendig, da nicht selten auch Kunden, die ein Girokonto mit Guthaben führten, dies in ein P-Konto umwandeln wollten. Diese Kunden hatten oftmals nicht berücksichtigt, dass der Wechsel in ein P-Konto eine Verschlechterung ihrer Bonität nach sich ziehen würde und sich somit letztlich für sie nachteilig auswirkt", so Wilhelm Wester von der Volksbank.

Und er ergänzt: "Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Entscheidung darüber, ob ein Konto in ein P-Konto umgestellt wird, einzig und allein bei unseren Kunden liegt. Die Preisgestaltung für solche Konten liegt im Rahmen der von uns insgesamt angebotenen Kontomodelle."

Die nun nach der Abmahnung verwendete Umstellungsvereinbarung entspreche völlig den Geschäftsbedingungen. "Wir sind der Auffassung, dass das von uns praktizierte Verfahren von den geltenden Gesetzen und der aktuellen Rechtsprechung gedeckt ist", so der Sprecher der Bank.

Für Ute Krüger, Beraterin der Verbraucherzentrale, ist die Angelegenheit allerdings noch nicht erledigt. "Wir haben bisher keine Informationen darüber, dass die Angelegenheit im Sinne der Verbraucher erledigt ist und was in der Vereinbarung genau steht", sagt sie. "Wir bleiben Fall am Ball."

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