Trotz Namensstreit Der „Ostdeutsche Markttag“ kann stattfinden

Bonn · Die vereinigten Landsmannschaften feiern an diesem Sonntag auf dem Münsterplatz mit Spezialitäten aus ihrer Heimat. Die Linken kündigen einen Kriterienkatalog an, mit dem sie verhindern wollen, dass der Bund der Vertriebenen künftig unter diesem Namen sein Traditionsfest anmelden kann.

 Diese Archivaufnahme zeigt Teilnehmer des „Ostdeutschen Markttages“.

Diese Archivaufnahme zeigt Teilnehmer des „Ostdeutschen Markttages“.

Foto: Barbara Frommann/barbara frommann

An diesem Sonntag, dem Tag der Heimat, richtet der Bonner Kreisverband des Bundes der Vertriebenen den traditionellen „Ostdeutschen Markttag“ aus. Er wird von 11 bis 18 Uhr auf dem Bonner Münsterplatz stattfinden. Die Organisatoren bieten Informationen und Kulinarisches zu ihren Heimatgebieten an. Um 11 Uhr beginnt der Markt mit einer ökumenischen Andacht mit Pfarrer Burkhard Hoffmann und Pfarrerin Agnes Franchy-Kruppa. Im Anschluss eröffnet der Bundes- und Kreisvorsitzende der Landsmannschaft Schlesien, Stephan Rauhut, den Markt.

In der Bonner Bezirksvertretung hatten Parteien wie die Linke und die Grünen versucht zu verhindern, dass die Veranstaltung unter diesem Namen stattfinden kann. Hauptargument: Die Herkunft der vereinigten Landsmannschaften aus Russland, Schlesien und Oberschlesien, Sudetendeutschland, Ostpreußen, Siebenbürgen und Pommern gehören seit Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze nicht mehr zu Deutschland. Die Verwaltung hatte allerdings in einer Stellungnahme ausgeführt, dass sie derzeit keine rechtlichen Spielräume sieht, um Veranstaltern Namensvorschreibungen machen zu könne. Daraufhin kam es in der Bezirksvertretung in der Abstimmung zu diesem Punkt des Marktverzeichnisses zu einer einfachen Mehrheit mit Stimmen von CDU und Thomas Fahrenholtz. Die übrigen enthielten sich.

Hanno von Raußendorf (Linke) kündigte bei dieser Gelegenheit an, der Verwaltung noch in diesem Jahr einen Kriterienkatalog vorlegen zu wollen, nach welchen Maßstäben künftig Veranstaltungen stattfinden sollten. Die Verwaltung hatte in ihrer Stellungnahme nämlich auch erklärt, die BV habe durchaus Handhabe, Einfluss zu nehmen: „So steht es der BV zum Beispiel frei, das grundsätzliche Konzept bezirklicher Veranstaltungen, die Anforderungen an die Veranstaltung oder ähnliches neu zu gestalten oder zu verändern, allerdings nicht mit dem Ziel eine einzelne Veranstaltung auszuschließen. Daher muss auch die Formulierung solcher Anforderungen von sachlichen Argumenten getragen sein und gilt dann grundsätzlich für alle Veranstaltungen und Veranstaltenden.“

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