Musikschule der Stadt Bonn Der Unterricht soll teurer werden

Bonn · Das Kulturamt der Stadt will die Gebühren für die Musikschule erhöhen. So soll der Einzelunterricht drei Euro im Monat teurer werden. Über die Erhöhung muss der Stadtrat im April aber noch entscheiden.

Die Gebühren für den Unterricht an der städtischen Musikschule sollen ab dem kommenden Schuljahr erneut steigen. Damit will das Kulturamt einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten, heißt es in der Begründung der Vorlage für die Ratssitzung am 4. April. Zuletzt hatte die Stadt die Musikschulgebühren zum Schuljahr 2015/16 angehoben. Der Kulturausschuss hat der erneuten Gebührenerhöhung bereits bei Enthaltung der Piraten zugestimmt.

Mit den in diesem Jahr für das letzte Quartal kalkulierten Mehreinnahmen in Höhe von rund 32.000 Euro will die Stadt Bonn die Kosten für eine Jahreskopierlizenz abdecken, die sie über den Verband deutscher Musikschulen erwerben will.

Immenser wirtschaftlicher Schaden

Zum Hintergrund: An nahezu allen Musikschulen werden laut Stadtverwaltung Noten in größerem Stil durch Schüler, Eltern und Lehrkräfte kopiert. Diese Praxis füge den Musikverlagen einen immensen wirtschaftlichen Schaden zu. Es bestehe zudem das Risiko, dass die Musikschule der Stadt Bonn zivilrechtlich in Anspruch genommen werden könnte, wenn in ihrem Unterricht und bei ihren zahlreichen Konzerten aus Kopien musiziert wird.

Laut Stefanie Zießnitz vom Presseamt hat es allerdings bisher noch keine Klageandrohung seitens der Gema (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) gegeben. Bisher habe die Verwaltung Lehrer und Schüler stets darauf hingewiesen, dass das Kopieren von Noten unzulässig sei.

Weil die Verwaltung die Einhaltung des Verbots angesichts der hohen Schüler- und Lehrerzahl aber nicht dauerhaft kontrollieren könne, soll jetzt die Lizenz erworben werden. Dafür habe der Verband deutscher Musikschulen einen Rahmenvertrag mit der VG Musikedition ausgehandelt, die durch die Gema vertreten wird. Die Jahresgebühr pro Schüler für eine Kopierlizenz in 2016 beträgt demnach 11,56 Euro. Berechnungsgrundlage seien rund 2800 Schüler, die zurzeit für den Instrumental- und Gesangsunterricht angemeldet seien. Ausgenommen von der Kopierlizenz sind rund 900 Schüler, die in der Früherziehung und Grundausbildung unterrichtet werden, sowie 800 Schüler aus Bonner Schulen, mit denen die Musikschule einen Kooperationsvertrag abgeschlossen hat.

Mehreinnahmen von 88.000 Euro

2017 rechnet die Stadt Bonn aufgrund der Gebührenerhöhung mit Mehreinnahmen in Höhe von insgesamt 88.000 Euro. Macht abzüglich der veranschlagten Kosten für die nächste Kopierlizenz (36.000 Euro) ein Plus in der städtischen Kasse von 52.000 Euro.

Jürgen Teiwes ist Vorsitzender des Elternbeirates der städtischen Musikschule. Weil der Beirat in die Pläne zur Gebührenerhöhung bisher nicht involviert worden sei, wolle er sie auf der kommenden Beiratssitzung zum Thema machen, sagte Teiwes dem GA. Folgende Erhöhungen sind geplant:

Die Gebühr für Einzel-Instrumentalunterricht soll unabhängig von der Dauer um jeweils drei Euro pro Monat steigen. Vor einem Jahr wurde lediglich der Preis des 60-minütigen Einzelunterrichts um zwei Euro pro Monat erhöht.

Die Gebühren für die musikalische Früherziehung, die Grundausbildung sowie die Eltern-Kind-Kurse sollen von 21 Euro auf 22 Euro pro Monat erhöht werden. 2015 stiegen die Preise für diese Angebote um jeweils zwei Euro pro Monat.

Um zwei Euro wird die Anmeldegebühr (von zehn auf zwölf Euro) angehoben. Zwei anstatt ein Euro kostet künftig im Monat die Nutzung von Harfe, Kontrabass und Schlagzeug, die in den Musikschulen für den Unterricht bereitstehen.

An der Familienermäßigung soll nicht gerüttelt werden. Sie wurde allerdings bereits 2015 gekappt. Bis dahin zahlte das erste Familienmitglied für den Musikunterricht voll, das zweite erhielt eine Ermäßigung von 25 Prozent, das dritte 50 Prozent und jedes weitere Familienmitglied 75 Prozent. Seit 2015 gelten Ermäßigungen ab dem zweiten Familienmitglied von 20, 40 und 60 Prozent. Bei Schülern aus Familien, die von Sozialgeld leben, bleibt es auf Antrag bei einer 100-prozentigen Kostenerstattung durch das Bildungs- und Teilhabepaket.

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