Keine Maskenpflicht mehr in Arztpraxen Am Karfreitag enden die letzten Corona-Maßnahmen

Bonn · Am Karfreitag, 7. April, ist Stichtag - dann enden auch die letzten Corona-Maßnahmen. Auch in den medizinischen Einrichtungen wird dann die Maskenpflicht aufgehoben.

Im Bonner Stadtgebiet werden PCR-Tests fast ausschließlich nur noch in akuten Corona-Krankheitsfällen durchgeführt.

Foto: dpa/Peter Kneffel

Am kommenden Karfreitag, 7. April, ist es soweit: Dann enden auch die letzten noch verbliebenen Corona-Maßnahmen in den medizinischen Einrichtungen. Also keine Maskenpflicht mehr zum Beispiel in den Arztpraxen. Allerdings können Einrichtungen oder Praxen noch von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und das Tragen einer Maske oder Vorlegen eines negativen Selbsttests verlangen.

Die Stadt Bonn teilte am Mittwoch mit, dass laut dem städtischen Gesundheitsamt in Bonn Corona bei den Atemwegserkrankungen nur noch eine untergeordnete Rolle spiele. Der in der Hauptphase der Pandemie wichtige Inzidenzwert sei aktuell auf 16,3 je 100.000 Einwohner gesunken. Damit sind in den letzten sieben Tagen nur noch 54 Fälle mit positivem PCR-Test gemeldet worden.

Mittlerweile seien die meisten Testzentren in Bonn geschlossen. Zudem finden im Stadtgebiet kaum noch Impfungen gegen das Coronavirus statt, heißt es in der Mitteilung der Stadt weiter.

Dennoch weist das Bonner Gesundheitsamt darauf hin, dass „im Zweifelsfall - gerade in Erkältungszeiten - das Abstandhalten und/oder Maskentragen vor Atemwegserkrankungen schützen können“.

(ga)