Kommentar zu Bekenntnisgrundschulen Die Politik ist gefragt

Meinung | Bonn · Platzvergabe in der Grundschule nach Taufschein? Der Schwarze Peter liegt nicht bei den Schulen, der Stadt oder den Kirchen, sondern beim Land NRW.

Keine Frage: Kirchliche Schulen leisten einen wichtigen Beitrag dazu, dass die Schullandschaft vielfältig und bunt bleibt. Gerade sie sorgen verstärkt dafür, dass es nicht nur um Wissensvermittlung, sondern auch um soziales Lernen und um Wertevermittlung geht. Dass die Kirchen und Orden im weiterführenden Bereich als Träger von katholischen oder evangelischen Gymnasien in diese sogenannten privaten Ersatzschulen finanziell investieren, ist ihnen hoch anzurechnen.

In den Fällen, in denen Familien dieser Tage Ablehnungen für nächstgelegene Schulen bekommen, geht es aber um Grundschulen. Und zwar um solche in städtischer Trägerschaft, denn auch katholische und evangelische Bekenntnisgrundschulen werden vollständig aus staatlichen Mitteln finanziert. Und doch sollen ihre Rektoren nach einem Oberverwaltungsgerichtsurteil bei Überhang Auslese unter den Bewerbern betreiben: Melden sich zu viele potenzielle i-Dötzchen, dann muss jedes entsprechend getaufte Kind, und wird es auch aus der entferntesten Ecke der Stadt gebracht, den Nachbarskindern ohne entsprechende Konfession vorgezogen werden.

Nach GA-Informationen laufen deshalb seit vergangener Woche im Schulamt die Drähte heiß. Der Grundschulkoordinatorin obliegt die Sisyphusarbeit, hier für möglichst alle Familien gute Lösungen zu finden, ohne dass die Vielfalt im Klassenbild verloren geht, für die sich gerade die derzeitige Landesregierung stark macht.

Der Schwarze Peter liegt nicht bei den Schulen, der Stadt oder den Kirchen, sondern beim Land. Nur NRW und ein Sprengel in Niedersachsen halten noch an staatlichen Bekenntnisschulen fest. Besteht ein Anmeldeüberhang, müssen die Rektoren vorrangig nach Religion entscheiden. Das OVG-Urteil von 2016 hat das Problem verschärft. Die Landespolitik sollte also schnell klären, ob sie wirklich will, dass der Taufschein Nachbarskinder entzweien kann.

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