Schlusspunkt des WCCB-Skandals? Die Suche nach der Wahrheit

Special | Bonn · Das Schadenersatz-Urteil gegen die frühere Bonner Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann erscheint als Schlusspunkt eines Prozess-Marathons im WCCB-Skandal. Doch sicher ist das nicht. Das Gericht sieht eine „grob fahrlässige Verletzung von Dienstpflichten“.

Die ehemalige Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann auf dem Weg zu ihrem Prozess mit einem unerwarteten Ausgang.

Die ehemalige Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann auf dem Weg zu ihrem Prozess mit einem unerwarteten Ausgang.

Foto: Benjamin Westhoff

Empathie vor und von einem Gericht: Es war Richter Andreas Vogt nicht nur anzumerken, dass er die menschliche und privatwirtschaftliche Tragweite seiner Entscheidung nachvollziehen kann, er fasste sie auch in Worte. Einerseits: Er glaube nicht, dass man als Pensionär auch in einer höheren Position eine Million Euro übrig habe oder in höherem Alter noch einen Kredit – „Das weiß auch ich“ – in dieser Höhe bewilligt bekäme. Andererseits: Es ließe sich auch darüber diskutieren, ob angesichts des entstandenen hohen Schadens für die Stadt Bonn eine Million Euro „zu wenig angemessen“ sei.