Prozess am Bonner Landgericht Diebesbande hat es auf Asiaten abgesehen

Bonn/Region · Eine vierköpfige Bande soll in mehreren Fällen in die Wohnungen von Mitarbeitern asiatischer Restaurants eingebrochen sein. Die Wohnungen wurden völlig verwüstet.

 Symbolfoto: Die Justitia.

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Foto: dpa

Warum das Quartett auf der Anklagebank vor der 2. Jugendstrafkammer des Bonner Landgerichts es bei seiner Einbruchserie ausschließlich auf die Wohnungen von Inhabern und Mitarbeitern asiatischer Restaurants abgesehen hatte, bleibt erst einmal rätselhaft. Für die Staatsanwaltschaft steht allerdings fest: Es waren die drei Männer von 20, 21 und 28 Jahren und die 23-jährige Frau, die zwischen März 2016 und März 2017 in wechselnder Besetzung in die Wohnungen der ausspionierten Opfer in Bonn, der Region und in anderen NRW-Städten einstiegen.

Laut Anklage bestritten die Mitglieder eines aus Osteuropa stammenden Clans aus der Beute ihren Lebensunterhalt. Und das, so die Staatsanwaltschaft, ist gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Einbruchdiebstahl. Dabei sollen die Angeklagten sehr organisiert vorgegangen sein: Nachdem die Opfer und ihre Wohnhäuser ausgespäht waren, fuhren die Angeklagten dorthin – immer wenn die Opfer in ihren Restaurants arbeiteten. Die Täter klingelten bei anderen Bewohnern, um ins Haus zu gelangen, und brachen dann die Wohnungstüren auf. Die Aufgaben waren laut Anklage klar verteilt: Einige suchten drinnen nach Beute, andere standen draußen Schmiere. Und die ganze Zeit hielten sie Telefonkontakt.

Neun Fälle wirft die Staatsanwaltschaft dem Quartett vor, siebenmal waren die Angeklagten erfolgreich, zweimal scheiterten sie an der Wohnungstür – auch in Tannenbusch. Sie erbeuteten Schmuck und Bargeld, aber auch Koffer mit Kleidung, Champagnerflaschen und Zigaretten. Gesamtwert laut Anklage: rund 50 000 Euro. Aber die Opfer litten nicht nur unter dem Verlust von Wertsachen und Geld: Ihre Wohnungen wurden total durchwühlt und teils so verwüstet, dass sie nicht mehr bewohnbar waren. Der Schaden, den die Täter damit zusätzlich anrichteten, beträgt mehrere Tausend Euro.

Laut Staatsanwaltschaft wurden die Angeklagten durch DNA-Spuren und Telefonüberwachung überführt. Das Quartett äußerte sich am ersten Prozesstag nicht zu den Vorwürfen.

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