Rechtsstreit am Landgericht Bonn Dieckmann muss doch im WCCB-Prozess aussagen
Bonn · Die Bonner Ex-Oberbürgermeisterin hat keine Beschwerde gegen ein entsprechendes Zwischenurteil der 1. Zivilkammer am Landgericht Bonn eingelegt.
Die ehemalige Bonner Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann wird nun doch als Zeugin im WCCB-Schadensersatzprozess der Stadt Bonn gegen den ehemaligen WCCB-Investor Man-Ki Kim und seinen Rechtsberater Ha-S. C. vor dem Bonner Landgericht aussagen müssen.
Nach Angaben von Gerichtssprecher Bastian Sczech ist die Beschwerdefrist gegen eine entsprechende Entscheidung der 1. Zivilkammer abgelaufen, ohne dass Dieckmann gegen das Urteil Beschwerde eingelegt hat. In dem Zwischenurteil hatte der Vorsitzende der 1. Zivilkammer, Stefan Bellin, unter anderem erklärt, dass Dieckmann sich zu Unrecht auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen habe.
Damit steht fest: Die heutige Präsidentin der Welthungerhilfe wird nun als 34. und damit vermutlich letzte Zeugin in dem seit Anfang 2014 laufenden Zivilverfahren aussagen müssen. Es wird ihr erster Auftritt im Bonner Landgericht im Zusammenhang mit dem WCCB-Bauskandal sein.