Fragen und Antworten Diese Corona-Regeln gelten an Bonner Kindergärten und Schulen

Bonn · Mit dem Schulbeginn und der Wiederaufnahme des Regelbetriebs an den Bonner Kindertageseinrichtungen ergeben sich für viele Eltern, Lehrer und Erzieher einige Fragen. Manche Corona-Regeln würden nicht klar kommuniziert, und es gebe auch viel Unsicherheit.

 Symbolbild.

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Foto: dpa/Daniel Bockwoldt

In der Schule gilt wieder größtenteils Präsenzunterricht. Aber mit Maske – auch im Unterricht. An den Kitas läuft wieder der Regelbetrieb. Immer wieder erreichen den GA jedoch Beschwerden von Eltern, Lehrern und Erziehern, weil manche Corona-Regeln nicht klar kommuniziert würden und es auch viel Unsicherheit gebe – etwa wenn ein Kind nur einen Schnupfen hat oder Schulen nicht vorschriftsgemäß lüften können, weil die Fenster sich nicht richtig öffnen lassen. Wir haben uns bei Bonner Schulen und Kitas nach den Problemen erkundigt und noch mal die wichtigsten Fragen der Pädagogen und Eltern sowie die Antworten unter anderem des städtischen Gesundheitsamtes zusammengefasst.

■ Regelmäßige Corona-Tests: Lehrer und Erzieher können sich alle zwei Wochen bis zum Beginn der Herbstferien kostenlos auf Corona testen lassen. Wie funktioniert das und reichen die Kapazitäten?

Laut dem städtischen Gesundheitsamt sind auf der Website der Kassenärztlichen Vereinigung die Arztpraxen veröffentlicht, die Corona-Tests anbieten. Die Lehrer und Erzieher müssten sich gegebenenfalls an eine dieser Praxen wenden, wenn ihre hausärztlichen Praxen die Tests nicht machen. Bis 20. August haben sich laut Stadt Bonn rund 150 Erzieher aus den städtischen Kitas testen lassen. Offensichtlich hat sich das Testverfahren auch an den Schulen eingespielt: Eike Schultz, Leiter des Tannenbusch-Gymnasiums und Sprecher der Bezirksdirektorenkonferenz, kennt aktuell keine Klagen. An manchen Schulen, wie an der Realschule Hardtberg, kommt sogar regelmäßig eine Hausärztin in die Schule, um die Lehrer zu testen, berichtet Rolf Haßelkus, GEW-Vorsitzender in Bonn und Lehrer an der Schule. „Da dies so gut verlief, machen wir es diese Woche und zukünftig im Abstand von zwei Wochen weiterhin so.“ Lehrer und Erzieher, die Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten, werden übrigens nach wie vor über das Gesundheitsamt getestet.

■ Schnupfennasen: Was ist, wenn bei dem Kind nur die Nase läuft oder es lediglich eine leichte Erkältung hat?

Auch Schnupfen kann zu den Symptomen einer Covid-19-Erkrankung gehören, so das Bonner Gesundheitsamt. Angesichts der Häufigkeit einfachen Schnupfens bei kleineren Kindern empfiehlt das Amt, Kinder ohne weitere Krankheitsanzeichen zunächst 24 Stunden zu beobachten, ob weitere Symptome wie Husten und Fieber hinzukommen. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, kann das Kind wieder in die Kita gehen. Ein ärztliches Attest ist – wie normalerweise auch – nicht erforderlich, was viele Kitaleitungen allerdings laut Sarah Jüngling von der Fachberatung der evangelischen Kitas bemängeln.

■ Quarantäne: Wer muss in die sogenannte häusliche Absonderung?

Die positiv getestete Person muss entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) für mindestens zehn Tage ab Beginn der Symptome in Quarantäne. Kriterium für die Entlassung aus der Quarantäne ist mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit. Asymptomatische Personen müssen für zehn Tage ab Erstnachweis des Erregers (PCR-Abstrich) in Quarantäne. Auch Kontaktpersonen ersten Grades müssen in Quarantäne. Für sie gilt eine Quarantäne von 14 Tagen, auch werden sie noch getestet. Die Stadt weist darauf hin, dass ein negatives Testergebnis die Quarantänezeit nicht verkürzt.

Die Kontaktperson: Wer gilt als Kontaktperson ersten Grades, wer als zweiten Grades?

Es gilt als Kontaktperson ersten Grades, wer engen Kontakt über einen Zeitraum von mehr als 15 Minuten ohne Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung und/oder ohne Wahrung der Abstandsregeln zur positiv getesteten Person hatte. Kontaktpersonen zweiten Grades sind Personen, die Kontakt über einen Zeitraum von mehr als 15 Minuten zu einer positiv getesteten Person hatten, aber durchgängig die AHA-Regeln (Abstand, Hygienemaßnahmen, Alltagsmaske) eingehalten haben. Für sie ist eine Quarantäne nicht erforderlich.

Die Maskenpflicht an Schulen: Sie gilt vorerst bis 31. August auch im Unterricht. Schüler und Lehrer von verschiedenen Bonner Schulen beklagen, viele Schüler hielten die Maskenpflicht nicht konsequent ein. Wer ist für die Einhaltung zuständig?

Lehrer Rolf Haßelkus hat diese Beobachtung auch gemacht und schickt seine Schüler, die trotz mehrfacher Ermahnung die Maske nicht tragen, zur Schulleitung, die über Sanktionen entscheidet. Am Tannenbusch-Gymnasium hat Schulleiter Schultz die Zahl der Lehrer, die Pausenhofaufsicht führen, erhöht. Im Unterricht sei die Einhaltung kein Problem. Arndt Hilse, Leiter der Karl-Simrock-Schule, hat aktuell keine Probleme an seiner Schule mit der Einhaltung der Maskenpflicht. „Meine Schüler sind in erster Linie heilfroh, wieder in die Schule gehen zu dürfen.“ Allerdings strenge das ständige Maskentragen die Kinder sehr an. Das Gesundheitsamt betont, dass die Schulen für die Einhaltung der Maskenpflicht zuständig sind. Der Einsatz des Stadtordnungsdienstes, wie ein Vater gegenüber dem GA gefordert hat, sei nicht möglich.

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