Stadt verhandelt in Münster Entscheidung zu Diesel-Fahrverboten in Bonn fällt kommende Woche

Bonn/Münster · Die Gespräche über mögliche Fahrverbote in Bonn sind am Dienstagabend in Münster zu Ende gegangen. Das Ergebnis bleibt allerdings zunächst offen und soll am 23. Januar bekanntgegeben werden.

 Verkehr in der Innenstadt. Um die Luftbelastung durch Dieselmotoren wird nicht nur in Bonn gerungen.

Verkehr in der Innenstadt. Um die Luftbelastung durch Dieselmotoren wird nicht nur in Bonn gerungen.

Foto: dpa/Benjamin Westhoff

Die Vergleichsgespräche über Fahrverbote in Bonn sind am Dienstagabend vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster zu Ende gegangen. Das Ergebnis bleibt allerdings noch bis zum 23. Januar offen. Bis dahin haben die Deutsche Umwelthilfe als Klägerin sowie das Land NRW als Beklagte Stillschweigen vereinbart. Damit bleibt unklar, ob und in welcher Form ältere Dieselfahrzeuge vom Stadtverkehr auf Reuterstraße und Belderberg ausgeschlossen werden.

Oberbürgermeister Ashok Sdridharan, der persönlich am Verhandlungstisch saß, beschreibt die Gespräche als „konstruktiv und detailreich“. „Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir bis zum 23. Januar ein Ergebnis vorlegen werden.“ Bevor über die Bundesstadt verhandelt wurde, stand Dortmund auf dem Plan im OVG – der Komplex nahm mehr Zeit in Anspruch als zuvor geplant. Die Schlichtung zu der Stadt im Ruhrgebiet zog sich über vier Stunden, Bonn war nach rund anderthalb Stunden abgehandelt. Kurz vor Abschluss der Verhandlungen verließ Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) das Gericht, Vertreter der Bezirksregierung blieben noch am Verhandlungstisch.

Jürgen Resch, der Chef der Deutschen Umwelthilfe, machte sich danach zurück auf den Weg nach Berlin und zeigte sich zufrieden. „Ich begrüße die hohe Ernsthaftigkeit bei dem Thema. Was wir ausgearbeitet haben, wird nun durch Stadt, Land und Umwelthilfe geprüft.“ Danach wolle man entscheiden, ob es zu einem Vergleich komme.

Einen Vergleich sieht er dabei nicht als Niederlage, sondern als Mittel, um schnell Rechtssicherheit zu erlangen. Das Problem sei nicht, Gerichtsverfahren nicht gewinnen zu können. „Der Charme liegt darin, dass die zuständigen Landesregierungen und Behörden nicht wie bei Gerichtsentscheidungen durch die Ausnutzung von Fristen Zeit schinden und in Berufung oder Revision gehen können.“ Nach einem Urteil könne es durchaus ein bis zwei Jahre dauern, ehe Maßnahmen angestoßen würden.

Zudem lasse sich bei einem Vergleich ganz anders diskutieren. „So haben wir in Essen ein Schiedsgerichtskonstrukt als Nachsteuerung etabliert, das eintritt, falls die Ziele nicht eingehalten werden“, erklärt Resch. Ob so etwas auch für Bonn denkbar wäre, wollte er weder bestätigen noch dementieren. „Jede Stadt wird einzeln und individuell betrachtet.“

Dass über die Gespräche geschwiegen werde, sei auch bei anderen Schlichtungen üblich gewesen. „Dabei geht es darum herauszufinden, wie weit man gehen kann. Wenn man alle Beteiligten an Bord kriegen möchte, sollte keine Teilveröffentlichung verfolgen, weil andere dann Bewertungen kommentieren müsste.“ Feststehe aber immer die Bedingung, dass der EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid im Jahresmittel eingehalten werde.

Die Schwelle von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft wurde in Bonn  in den vergangenen Monaten immer mal wieder überschritten. Abschließende Zahlen des Landesumweltamtes für 2020 liegen noch nicht vor. In Bonn schwankten die Werte nach vorläufigen Messwerten bis Oktober zwischen rund 36 und 50 Mikrogramm im Monatsmittel.

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