Gericht verurteilt den 57-Jährigen zur Höchststrafe Doppelmörder muss lebenslang hinter Gitter

BONN · So wie er sich während des gesamten Prozesses gegeben hat, verhält sich der 57 Jahre alte Angeklagte auch bei der Urteilsverkündung: Den Blick starr vor sich auf die Tischkante gerichtet und ohne erkennbare Regung hört der ehemalige Versicherungsmakler, dass das Schwurgericht ihn wegen zweifachen Mordes, besonders schweren Raubes und versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Auch die vom Staatsanwalt geforderte besondere Schwere der Schuld wird festgestellt. Demnach wird der Angeklagte nun mehr als 20 Jahre im Gefängnis verbringen, bevor seine mögliche Haftentlassung auf Bewährung geprüft wird. Dass der 57-jährige an einer schizophrenen Psychose leidet, die sich während der Taten gezeigt habe, glauben die Richter nicht: Diese behaupteten Wahnvorstellungen seien der Versuch gewesen, "sich der Verantwortlichkeit zu entziehen", so der Kammervorsitzende Josef Janßen.

Vielmehr gehen die Richter davon aus, dass der Angeklagte zwischen der Verurteilung zu knapp vier Haft wegen Versicherungsbetrugs und dem Haftantritt Raubüberfälle begehen wollte. Dafür spricht in ihren Augen beispielsweise, dass er ständig mit einer geladenen und einem Schalldämpfer versehenen Pistole herumgelaufen war. Diese hatte er samt 550 Schuss Munition von den Philippinen nach Deutschland geschmuggelt. "Er hat sich mutmaßlich dazu entschlossen, über Leichen zu gehen", so Janßen.

Die Verbrechen haben die Opfer laut Urteil "wie ein Blitz aus heiterem Himmel getroffen - sie hatten keine Chance". Im Beisein von Angehörigen und Kollegen der Getöteten schilderte der Vorsitzende Richter noch einmal die Taten: Am 2. Februar 2011 hatte der Angeklagte den 42 Jahre alten Verkäufer eines Matratzengeschäftes am Belderberg erschossen. Zunächst hatte es ein Gespräch über die Anzahlung eines Lattenrostes gegeben.

Als dafür die Kasse aufgegangen war, hatte der 57-Jährige laut Urteil die Waffe gezogen. Als der Verkäufer die Kassenschublade wieder zugeschoben habe, war der Räuber "möglicherweise in der Hektik an den Auslöser gekommen". Der zweite Schuss sei dann eine "Exekution" gewesen, um den Zeugen zu beseitigen. Bei der zweiten Tat drei Wochen später hatte der Mörder einen 49-Jährigen, der in seinem Geländewagen Mittagspause gemacht hatte, mit einem Kopfschuss getötet. Die Leiche hatte er in den Kofferraum geschafft und einen Tag später in Belgien abgelegt.

Der Verteidiger kündigte Revision gegen das Urteil an. Er hält seinen Mandanten für psychisch krank und hatte dessen Unterbringung in der Psychiatrie gefordert.

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