Prozess am Landgericht Bonn Lebenslange Haft für Doppelmord an Eltern in Weilerswist

Bonn · Ein 30-jähriger Mann aus Weilerswist gestand am Montag vor dem Bonner Landgericht, seine Eltern mit einem Messer getötet zu haben. Dafür wurde er jetzt zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

 Der 30-Jährige (rechts) gestand die Tat am Montag.

Der 30-Jährige (rechts) gestand die Tat am Montag.

Foto: Axel Vogel

„Es gibt keine höhere Strafe in Deutschland als die, die das Landgericht heute ausgesprochen hat“, endete Klaus Reinhoff seine Urteilsbegründung. Zu lebenslanger Haft als Gesamtstrafe wegen des Mordes an seinem Vater und des Totschlags seiner Mutter hat die 4. große Strafkammer am Bonner Landgericht am Montag einen 30-jährigen Mann aus Weilerswist verurteilt. Weil die Kammer auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt hatte, ist die sonst nach frühestens 15 Jahren mögliche Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung auch dann noch nicht möglich. Der Angeklagte gab dem Gericht viele Rätsel auf: „Welcher Vater, welche Mutter rechnet damit, dass der eigene Sohn mit einem Messer ins Schlafzimmer kommt“, hatte der Vorsitzende Richter zuvor rhetorisch gefragt. Der Vater des Angeklagten jedenfalls nicht, denn der zum Tatzeitpunkt bereits bis auf die Unterwäsche entkleidete, rückenkranke Mann sei arglos gewesen, so Reinhoff. Damit sei das Mordmerkmal der Heimtücke selbst dann erfüllt, wenn der eigentlichen Tat ein Streit vorausgegangen wäre. Ob das so gewesen ist und ob die Mutter bereits bei der Auseinandersetzung im ersten Stock des Hauses anwesend war, konnte das Gericht in dem Verfahren allerdings nicht mit letzter Sicherheit sagen.

Offenbar gab es zuvor eine Diskussion über eine Krankmeldung: Weil er sich aktuell in einer Umschulung befand, dort aber zweimal wegen Trunkenheit nicht erschienen war, hatte die Mutter ihrem Sohn bereits nachmittags nahegelegt, eine entsprechende Bescheinigung einzureichen. Abends kam der Sohn mit einem Klappmesser bewaffnet ins Schlafzimmer seiner Eltern und stach mit der zehn Zentimeter langen Klinge insgesamt 30 Mal auf seinen Vater ein. Er verletzte ihn vor allem im Hals- und Nackenbereich. Der Frührentner verstarb noch vor Ort. Bei der anschließenden Tötung seiner Mutter geht die Kammer von Totschlag aus: Um 20 Uhr und sechs Minuten hatte sie den Notruf angerufen und so konnte das Gericht die folgenden Minuten anhand eines Telefonmitschnitts rekonstruieren: „Mein Sohn bringt meinen Mann um“, zitierte Reinhoff die verzweifelte Anruferin . Als wenige Minuten später die Polizei vor Ort eintraf, war auch die Mutter tot. Der Angeklagte hatte sie ebenfalls mit mindestens 30 Messerstichen in die Herz- und Halsgegend traktiert. Während des gesamten Verfahrens hatte sich der Angeklagte verschlossen und einsilbig gezeigt; grundsätzlich war er jedoch geständig. Er habe seine Eltern mit dem Messer getötet. Das Verhältnis sei seit geraumer Zeit angespannt gewesen und vor der Tat habe er zehn Flaschen Bier, Marihuana und Schmerztabletten konsumiert. Trotz eines Blutalkoholwerts von zwei Promille war der zu Rate gezogene Gutachter der Meinung, dass weder die Einsichts- noch die Steuerungsfähigkeit des 30-Jährigen zum Tatzeitpunkt eingeschränkt gewesen seien.

Marihuana, Amphetamine und Bier waren wohl lange Zeit der bestimmende Lebensinhalt des Verurteilten. Nach dem Hauptschulabschluss verbrachte er seine Zeit zunächst mit Nichtstun. Erst 2008 fand er einen Job als Produktionshelfer. Nach einer Auseinandersetzung mit einem Türsteher, bei der sein rechter Arm gebrochen wurde, legte er eine zweijährige Heilungspause ein. Seit rund fünf Jahren bestimmten dann der Alkohol und später Marihuana und Amphetamine sein Leben.

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