Bundesanwaltschaft Karlsruhe Drei Gotteskrieger angeklagt

KARLSRUHE · Die Karlsruher Bundesanwaltschaft hat drei Männer aus Bonn, Siegburg und Dortmund angeklagt, weil sie im syrischen Bürgerkrieg eine Kampfausbildung bei einer Dschihadistenmiliz durchlaufen haben sollen.

Nach seinem mutmaßlichen Einsatz im „Dschihad“ in Syrien wollte er – zurück in Bonn – ein normales Leben führen. In Dransdorf begann Mohamed A., ein 24-jähriger Deutsch-Marokkaner, eine Lehre bei einem Handwerksbetrieb – wo er Anfang Oktober verhaftet wurde. Die nun erhobene Anklage der Bundesanwaltschaft: Mitgliedschaft in der islamistisch-dschihadistischen Miliz „Junud al-Sham“, die auf Seiten der Aufständischen gegen Diktator Assad kämpft. Der Prozess gegen den jungen Mann vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht steht demnach unmittelbar bevor.

Mit angeklagt sind zwei Männer, die ebenfalls in Untersuchungshaft sitzen: der 25-jährige Fadil Rudolf S., der die deutsche, polnische und libanesische Staatsangehörigkeit hat und Anfang Oktober in Dortmund verhaftet wurde, und der 25-jährige Deutsch-Afghane Mustafa P. Er kommt aus Siegburg und hat nach GA-Informationen bei einem Callcenter in Köln gearbeitet. Wie Mohamed A. war auch er an seinem Arbeitsplatz verhaftet worden.

Nach einer Verletzung kehrte Fadil Rudolf S. nach Deutschland zurück

Laut Bundesanwaltschaft sind die Männer verdächtig, nach ihrer Ausreise im Sommer und Herbst 2013 bei „Junud al-Sham“ (zu deutsch „Die Soldaten Syriens“) eine Kampfausbildung durchlaufen und dabei mit einem Schnellfeuergewehr ausgestattet worden zu sein. Zu einem Kampfeinsatz für die „Soldaten Syriens“ kam es allerdings nicht, woraufhin die drei Mitte November 2013 „Junud al-Sham“ verließen. Mustafa P. kehrte zurück nach Deutschland. Fadil Rudolf S. wechselte unmittelbar nach seinem Ausscheiden bei „Junud al-Sham“ zur Terrormiliz IS. Nachdem er sich bei einer Übung oder im Kampf Verletzungen und Verbrennungen an der rechten Hand zugezogen hatte, kehrte auch er Ende 2013 nach Deutschland zurück.

Mohamed A. schloss sich laut Bundesanwaltschaft spätestens Anfang Dezember 2013 erneut „Junud al-Sham“ an. „Entgegen seiner Erwartung durfte der Angeschuldigte im Februar 2014 nicht an einem Angriff auf das Zentralgefängnis von Aleppo teilnehmen. Er verließ daher Mitte Januar 2014 endgültig die Vereinigung und kehrte ebenfalls nach Deutschland zurück“, so die Bundesanwaltschaft in ihrer Pressemitteilung.

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