Autofahrer hält Vorgänge für fragwürdig Düsseldorfer beschwert sich über Abschlepp-App in Bonn

Bonn · Weil er verbotswidrig auf einem Privatparkplatz in der Neefestraße parkte, ist der Wagen eines Autofahrers aus Düsseldorf abgeschleppt worden. Das Problem: die Polizei wusste nichts von dem Vorgang und konnte ihm auch nicht helfen.

 Auf diesem Schild an der Neefestraße wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Falschparker auf den Privatflächen abgeschleppt werden.

Auf diesem Schild an der Neefestraße wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Falschparker auf den Privatflächen abgeschleppt werden.

Foto: Benjamin Westhoff

Zuerst dachte er an Diebstahl, dann fürchtete er, einer Gaunermasche aufgelaufen zu sein. Ein Besucher aus Düsseldorf machte unangenehme Bekanntschaft mit der seit November für Bonn freigeschalteten Parknotruf-App, weil er auf einem privaten Parkplatz parkte.

„Etwas mehr als vier Stunden hatte ich mein Auto in der Neefestraße abgestellt. Als ich zurückkam, stand dort ein anderer Pkw“, berichtet der in Düsseldorf lebende Christian D. Seinen kompletten Namen will er nicht in der Zeitung lesen. Was dem 43-Jährigen zuvor nicht auffiel, war das Schild mit dem Hinweis, dass es sich um einen privaten Stellplatz handelt.

„Ich kenne mich in Bonn nicht aus, war froh nach einigen Runden durch die Straßen endlich einen freien Platz gefunden zu haben. Da habe ich nicht darauf geachtet, dass dort ein Schild stand.“ Darauf befand sich außerdem ein Aufkleber der Firma „Parknotruf“ mit Angabe der Webseiten-Adresse. Als er sein Auto nicht finden konnte, lud er die App und konnte sein Kennzeichen eingeben. Da erfuhr er, dass sein Wagen um 18.59 Uhr abgeschleppt worden war. Nach sofortiger Zahlung von 226,68 Euro würde er den Standort seines Fahrzeugs erfahren. Er suchte nach einem Kontakt, wo er anrufen konnte, fand aber nichts. „Ich fand das alles sehr dubios, obwohl ich mir im Klaren war, dass ich falsch geparkt hatte“, sagt Christian D.

Weil er keine Rufnummer fand, wo er hätte anrufen können, kam ihm der Gedanke, dass die Webseite nicht in Ordnung sein könnte. Er rief die Polizei. Aber auch die Beamten in der Dienststelle wussten nichts von einem Abschleppvorgang. Normalerweise führen die Dienststellen Listen, auf denen abgeschleppte Fahrzeuge vermerkt sind.

Der Pkw von Christian D. war dort nicht zu finden. „Das alles machte mich noch stutziger. Erst als die Beamten vor Ort waren, konnten sie feststellen, dass mein Auto über die App durch den Eigentümer des Parkplatzes abgeschleppt worden war“, berichtet er.

App seit November 2019 aktiv

Im November letzten Jahres wurde die App Parknotruf auch für Bonn freigeschaltet. Mit deren Hilfe können Mieter oder Eigentümer eines privaten Parkplatzes dafür sorgen, dass zu unrecht dort parkende Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt werden können. Das gesamte Prozedere inklusive der Kosten übernimmt Parknotruf (der GA berichtete). Normalerweise muss dies der Auftraggeber also der Eigentümer der Parkfläche in Vorleistung übernehmen. Und immer mehr Bonner nehmen die App offenbar in Anspruch, denn auch die Polizei verzeichnet mehr Anrufe, seit es die App in Bonn gibt. Wegen der Verwirrung nicht nur in diesem Fall will die Bonner Polizei jedoch prüfen, ob es sinnvoll ist, dass über die Parknotruf-App abgeschleppte Fahrzeuge bei der Polizei gemeldet werden, teilt Polizeisprecher Simon Rott mit. Eine Verpflichtung zur Meldung bestehe derzeit nämlich nicht.

Nicole Frömming, Mitbegründerin der App, zeigt zwar Verständnis für die Aufregung des Betroffenen, weist aber jegliche Vorwürfe, unseriös zu handeln, von sich. Auch weil die Polizei im Vorfeld über das grundsätzliche Vorgehen informiert wurde. „Wir haben an diesem Abend auch mit der zuständigen Dienststelle gesprochen – die Info war bei den Kollegen vor Ort allerdings noch nicht angekommen“, so Frömming, die in diesem Zusammenhang betont, dass sowohl die Polizei als auch die Falschparker auf der Seite von Parknotruf jederzeit mit Eingabe des Kennzeichens prüfen können, ob der Wagen abgeschleppt wurde oder es sich um einen Diebstahl handelt. „Diese Information hat auch die Polizei NRW erhalten“, erklärt Frömming dazu.

Im vorliegenden Fall hatte der betroffene Pkw-Halter einen Aufkleber entdeckt, der die registrierten Parkplatzeigentümer von Parknotruf enthält. Doch die Eigentümer sind nicht verpflichtet, diese an die Parkverbotshinweisschilder anzubringen. Wer dann vor einem leeren Parkplatz steht oder vielleicht sogar vor einem ganz anderen Fahrzeug, hat unter Umständen keinen Hinweis über den Verbleib seines Fahrzeugs, wenn auch die Polizei keine Anhaltspunkte erhalten hat. Und genau dies kritisiert Christian D., der die Praktik für nicht korrekt hält, auch wenn er Verständnis für die Eigentümer der Parkflächen zeigt, wenn diese Parkplätze ständig von anderen Autos blockiert werden.

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