Bonner Amtsgericht Duisdorferin nach Streit mit Polizisten verurteilt

BONN · Eine Duisdorferin muss nach einem Gerangel mit Polizisten 1200 Euro zahlen. Sie hatte nach einem Kellerbrand in ihrem Haus ihre Handtasche aus einem abgesperrten Bereich gefischt und war mit den Polizisten in Streit geraten.

Weil ihr Temperament mit ihr durchging, musste sich eine Duisdorferin vor dem Bonner Amtsgericht verantworten – und muss 1200 Euro zahlen. Die vierfache Mutter hatte nach einem Kellerbrand ihre Handtasche aus einem gesicherten Stapel gefischt und wollte sie nicht wieder herausrücken. Der Vorwurf lautete, sie habe einen Amtsträger bei der Dienstausübung tätlich angegriffen. Von echter Gewalt mochte dann aber niemand mehr reden. Es sei wohl eher ein „Herumfuchteln“ als ein Angriff gewesen, so der Polizist, der als Zeuge aussagte.

Ausgerechnet zum Karnevalsauftakt am 11. November vergangenen Jahres war im Keller eines Mehrfamilienhauses in Duisdorf ein Brand ausgebrochen. Feuerwehrleute hatten das Gebäude in an der Rochusstraße geräumt. Während der Löscharbeiten hatten die Wehrleute teilweise noch glimmende Gegenstände, die sie aus dem Keller geholt hatten, auf einem sogenannten Brandhaufen im Hinterhof des Gebäudes gestapelt und mit Flatterband gegen unbefugten Zugriff gesichert.

In diesem Stapel entdeckte die 40-jährige Angeklagte ihre Handtasche, die sie offenbar trotz des expliziten Verbots des Polizisten an sich nahm. Weil sie sie auch nicht wieder hergeben wollte, entspann sich ein Handgemenge. „Ich kenne meine Rechte – das ist meine Tasche“, soll sie zur Begründung ihrer „Fuchtelei“ gerufen haben.

Frau steckt elfjähriger Tochter Geld zu

Dem Beamten gelang es zwar mit Unterstützung von zwei Kolleginnen, der Frau die Tasche wieder abzunehmen; einen Umschlag mit Geld – laut Aussage der Angeklagten 1000 Euro – konnte die Frau aber während des Handgemenges ihrer elfjährigen Tochter zustecken, die damit verschwand.

Sie habe ihren Schmuck und Bargeld in der Handtasche im Keller versteckt, weil sie beides dort am sichersten wähnte, erklärte die Mutter. Da es nach Klärung des Sachverhalts keinen Anlass gab, daran zu zweifeln, dass die Tasche samt Inhalt tatsächlich der Frau gehörte, wurde sie ihr später auch wieder ausgehändigt.

Vierfache Mutter nahm Urteil unter Tränen zur Kenntnis

Dass die Tasche ihr gehöre, gebe ihr dennoch nicht das Recht, sie entgegen der ausdrücklichen Anweisung des Beamten aus dem gesicherten Bereich zu entfernen, gab der Vorsitzende Richter zu bedenken. Schließlich hätten die Beamten an Ort und Stelle auch dafür Sorge zu tragen, dass die Gegenstände ihren tatsächlichen Besitzern ausgehändigt würden. „Wie hätten Sie geschaut, wenn ich die Tasche da weggenommen hätte?“, fragte der Richter rhetorisch.

Die Behauptung der Angeklagten, dass sie zuvor die Erlaubnis eingeholt habe und der Beamte sie ihr anschließend mit Gewalt wieder hätte wegnehmen wollen, wertete das Gericht schließlich als reine Schutzbehauptung und verurteilte die Frau, die sich nicht von einem Anwalt hatte vertreten lassen und den Urteilsspruch unter Tränen zur Kenntnis nahm, zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à zehn Euro. Die Kammer blieb damit unter den 150 Tagessätzen, die die Staatsanwaltschaft gefordert hatte.

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