Feuer am Motel One in Bonn Duo muss sich wegen besonders schwerer Brandstiftung verantworten
Bonn · Der Prozess um einen Brand im Motel One hat begonnen. Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass die Angeklagten in der Lobby Alkohol stehlen wollten.
Vor dem Bonner Landgericht hat am Donnerstag der Prozess gegen zwei Männer begonnen, die versucht haben sollen im vergangenen Sommer das erst rund ein halbes Jahr zuvor eröffnete Motel One - Beethoven an der Berliner Freiheit in Brand zu setzen. Wegen gemeinsamer besonders schwerer Brandstiftung müssen sich ein 22-Jähriger, der die deutsche und die Staatsangehörigkeit von Sri-Lanka besitzt, und ein 23-jähriger Deutsch-Syrer vor der 1. großen Strafkammer unter dem Vorsitz von Richterin Jessica Jöbges verantworten.
Beide Männer zeigten sich im Grundsatz geständig, allerdings wichen ihre Einlassungen, wer denn nun eigentlich den Brand gelegt habe, voneinander ab. Übereinstimmend widersprachen beide Männer hingegen dem in der Anklage dargestellten zeitlichen Ablauf. Der Vorfall ereignete sich am frühen Morgen des 10. Juni vergangenen Jahres: Gegen ein Uhr nachts wurde die Feuerwehr zu einem Brand in der Bonner City gerufen. Die Brandmeldeanlage des Hotels hatte Alarm ausgelöst, weil in einem Kellerraum zur Straße Am Gymnicher Hof Müllcontainer mit Kartonagen und Leergutkisten in Flammen standen. Während der Löscharbeiten mussten die Gäste und das Personal das Gebäude verlassen, die Feuerwehr konnte das Übergreifen der Flammen auf das restliche Gebäude aber erfolgreich verhindern. Beim Brand entstand ein Schaden von rund 35.000 Euro.
Neben großflächigen Putz- und Betonabplatzungen an den Wänden des Lagerraums wurde auch die Gebäudeelektronik fast vollständig zerstört. Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Anklage von folgendem Szenario aus: Die beiden Angeklagten sollen zunächst in die Lobby des Hotels gegangen sein. Ihr Wunsch nach alkoholischen Getränken wurde abgewiesen. Aus Frust darüber – so nimmt die Anklage an – sollen die zwei sich dann zu dem offenstehenden Lagerraum auf der Rückseite des Gebäudes begeben und den Inhalt des Papiercontainers angezündet haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Angeklagten das daraufhin entstehende Durcheinander nutzen wollten, um in der Bar Alkohol zu stehlen.
Nach der – noch übereinstimmenden – Darstellung beider Angeklagter war der Ablauf allerdings genau umgekehrt: Bereits deutlich alkoholisiert von einem vorangegangenen Treffen in der Altstadt sei ihnen als Erstes der offen stehende Lagerraum auf der Rückseite des Gebäudes aufgefallen. Erst als der Container bereits brannte, sei man in die Lobby gegangen, um dort noch etwas zu trinken zu bekommen. Der Brand sei aus „einer Schnapslaune heraus“ gelegt worden, über mögliche Gefahren habe man sich keine großen Gedanken gemacht. Allerdings beschuldigte jeder den jeweils anderen, das Feuer gelegt zu haben – man selbst habe nur zugeschaut.
Über das tatsächliche Geschehen sollen nun Aufnahmen der Videoüberwachung sowie Aussagen von Zeugen Aufschluss geben. Nach Angabe des Älteren hatten die Jugendlichen den Abend zu viert verbracht. Rund 40 Minuten nach der Tat waren die beiden Angeklagten dann noch einer motorisierten Streife in der Innenstadt aufgefallen: Weil der Ältere die Beamten beleidigt hatte, wurde er bereits zu einer Geldstrafe verurteilt. Den Zusammenhang mit der Brandstiftung erkannten die Ermittler aber erst nach einem Fahndungsaufruf.